Norm: ABGB §936 VIIcABGB §1431 AZPO §411 CcEO §35 CEO §35 E
Rechtssatz: Das Vorliegen einer der Schaffung des Exekutionstitels nachfolgenden wesentlichen Änderung der für die Unterhaltsbemessung relevanten Tatsachen kann auch auf Grund einer Klage auf Rückzahlung geleisteter Beträge geprüft werden. Es bedarf keiner „klaren Trennung zwischen (vorheriger) Beseitigung des Titels einerseits und (daraus resultierend) dem Rückersatz andererseits. Mit... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 9. 6. 2000 aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden. Dieser wurde mit Urteil vom 27. 11. 2001 schuldig erkannt, der Beklagten u. a. von Jänner 2001 bis Dezember 2003 ATS 8.500 (= 617,72 EUR) sowie ab Jänner 2004 ATS 7.100 (= 515,98 EUR), jeweils monatlich, an Unterhalt zu zahlen. Der Kläger hat weitere Sorgepflichten für drei Kinder und seine nunmehrige Ehegattin. Der Kläger begehrte (zuletzt) den Ers... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. 9. 2003 verhängte das Erstgericht über die Geschäftsführer Manfred und Hannelore D***** Geldstrafen von je 1.600 EUR, weil den Aufforderungen zur Offenlegung der Unterlagen gemäß §§ 277 ff HGB für das Geschäftsjahr 2000/2001 nicht entsprochen wurde. Der Vorstellung der Geschäftsführer gab das Erstgericht mit Beschluss vom 17. 10. 2003 nicht Folge. Am 31. 10. 2003 erhoben die Geschäftsführer dagegen Rekurs, dem mit Beschluss des Rekursgerichts vom ... mehr lesen...
Norm: EO §8 AEO §35 AgEO §36 Ad
Rechtssatz: Hat der Betreibende zwecks Rückabwicklung eines gescheiterten Vertrags nach dem eine Geldforderung enthaltenden Exekutionstitel Zug-um-Zug eine bestimmte Sache zurückzustellen, kann der Verpflichtete der titulierten Geldforderung Mängel- und Wertverlust der zurückzustellenden Sache nicht wirksam entgegenhalten. Aus der vom Betreibenden zu verantwortenden Verschlechterung der Zug-um-Zug zurückzustellen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte der Beklagten mit Kaufvertrag vom 18. Juli 1998 (unter anderem) einen näher spezifizierten LKW samt Kühlanlage verkauft. Mit Urteil des Handelsgerichts Wien vom 20. Juni 2002 (bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 11. April 2003) wurde der Kläger Zug-um-Zug gegen Rückstellung des LKWs und weiterer Gegenstände zur Zahlung von 29.287,15 EUR sA verhalten. Aufgrund dieses Exekutionstitels bewilligte das Erstgericht der Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der beiden nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz verstorbenen Streitteile Ingeborg H***** und Ing. Hans H***** (im Folgenden weiterhin als Klägerin und Beklagter bezeichnet) wurde im Jahr 1967 geschieden. Noch vor der Ehescheidung schlossen sie am 21. 12. 1966 „im Zusammenhang mit der in beiderseitigem Einvernehmen erfolgenden Scheidung ihrer Ehe" einen notariellen Vertrag über die Scheidungsfolgen. In Punkt 1. dieses Vertrages verpflichtete s... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Entscheidung über eine Oppositionsklage, mit der das Erlöschen eines Unterhaltsanspruchs der Beklagten geltend gemacht wird. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers gegen das klagsabweisende Urteil des Erstgerichts nicht Folge und sprach aus, die ordentliche Revision sei mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig. Gegenstand ist die Entscheidung über eine Oppositionsklage, mit der das Erlöschen eine... mehr lesen...
Norm: EO §35 B
Rechtssatz: Die Eventualmaxime gilt wegen des Gebots der Waffengleichheit der Parteien - obwohl dies im Gesetz keinen Niederschlag gefunden hat - nicht nur für den Kläger (= Verpflichteter im Exekutionsverfahren), sondern auch für den Beklagten (= betreibender Gläubiger). Entscheidungstexte 3 Ob 269/04m Entscheidungstext OGH 22.12.2004 3 Ob 269/04m ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen bestand ein Kaskoversicherungsvertrag für den PKW des Klägers. Am Abend des 22. 1. 2001 wurde dieses Fahrzeug bei der Heimfahrt des Klägers (dem damals wegen Lenkens in alkoholisiertem Zustand der Führerschein bereits entzogen war) mit seiner Lebensgefährtin, die das Auto lenkte, von einem Heurigenbesuch in Wien bei einem Unfall beschädigt. Das Fahrzeug geriet wegen Straßenglätte ins Schleudern und stieß mit geringer Geschwindigkeit ge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger verpflichtete sich mit Vergleich vom 4. März 1981 aus Anlass der Scheidung der Ehe der Streitteile, an die Beklagte einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 4.000 S = 290,69 EUR zu bezahlen, beginnend mit 1. April 1981. Das Erstgericht bewilligte der Beklagten über ihren Antrag zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 290,69 EUR für den Monat August 2003 sowie zur Hereinbringung des laufenden Unterhalts ab 1. September 2003 wider den Kläger Fahrnis-... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Zahlung von 8.505,56 EUR sA sowie die Aufhebung zweier Exekutionsbewilligungen des Erstgerichts, Letzteres mit der
Begründung: , es fehle einerseits der beklagten Gemeinde die gesetzliche Grundlage für eine Zwangsvollstreckung auf Grund eines Rückstandsausweises, weil die Forderung privatrechtlicher Natur sei, andererseits weil ihr eine die betriebenen Forderung übersteigende Gegenforderung zustehe. In den Exekutionsverfahren wurden ursprünglich B... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer von insgesamt 2400/4000 Anteilen der Liegenschaft EZ *****, der Beklagten gehören 338/2000 Anteile. Die
Begründung: von Wohnungseigentum ist in Vorbereitung. Die Kläger haben gemäß § 36 Abs 1 Z 2 und Z 3 iVm § 37 Abs 5 WEG 2002 die Ausschließung der Beklagten aus der Eigentümergemeinschaft begehrt und begründeten dies im Wesentlichen wie folgt: Die Kläger haben gemäß Paragraph 36, Absatz eins, Ziffer 2 und Ziffer 3, in Verbindung mit Paragrap... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Anerkenntnisurteils des Landesgerichts Salzburg vom 27. Mai 2002, schuldet die Klägerin im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Unterlassung, 1.) für den Dateneintrag in einem Verzeichnis, insbesondere einem Internet-Branchenverzeichnis unter der Domain "www.online-branchen-register-at" oder einem sonstigen Firmenverzeichnis bei Unternehmen, mit denen bisher keine Geschäftsbeziehung für derartige Datenveröffentlichungen und/oder Einträge be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit sich die Ausführungen des Klägers nicht in einer irrelevante Schelte der Rechtsansicht des Berufungsgerichts in seinem Teilurteil im Titelverfahren beschränken, übersieht er offenbar, dass die Beklagte in jenem eine Geldforderung geltend gemacht hatte, gegen die sich nun die vorliegende Oppositionsklage richtet. Nach der richtigen
Begründung: des Titel(teil-)urteils stellte das Berufungsgericht die Nichtigkeit des von... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der Minderjährigen zog im Oktober 2002 mit den Kindern aus dem Haus des Vaters aus und in eine eigene Wohnung. Während aufrechter Lebensgemeinschaft mit dem Vater (seit 1987) und nach deren Auflösung wurden die Kinder bis Mai 2003 jeweils zur Hälfte von beiden Elternteilen betreut. Die Mutter arbeitet als selbständige Kinderbuchautorin zu Hause. Der Vater ist als selbständiger Elektrohändler tätig, wobei er sein Büro in seinem Wohnhaus eingerichtet hat. Mit ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 3. 2. 2004 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger die Wiederaufnahme seines seit 1976 beim Erstgericht anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahrens, die Aufhebung des Scheidungsurteils vom 2. 12. 1998 hinsichtlich des Ausspruchs seines Verschuldens an der Zerrüttung der Ehe und stattdessen den Ausspruch des Alleinverschuldens, hilfsweise des überwiegenden Verschuldens und hilfsweise des Mitverschuldens der Beklagten. Weiters begehrte er di... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte italienische Gesellschaft führt gegen die österr. Oppositionsklägerin auf Grund eines decreto ingiuntivo (Zahlungsbefehl gemäß Art 186 der italienischen Zivilprozessordnung) eines italienischen Gerichts zufolge der Exekutionsbewilligung vom 2. Oktober 2001 (dazu in letzter Instanz der erkennende Senat zu 3 Ob 181/02t) Fahrnisexekution zur Hereinbringung einer Geldforderung von 365 Mio ITL = 188.506,77 EUR. Die verpflichtete und nun klagende österr. Gesell... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte zwei Oppositionsklagen ein. Im Verhandlungstermin vom 26. Februar 2003 über die zu AZ 19 C 190/02i eingebrachte Klage fasste und verkündete das Erstgericht den Beschluss "auf Verbindung der hg. Rechtsstreitigkeit(-en) 19 C 190/02i und 19 C 191/02m"; ferner sprach es aus, dass das "hg. Verfahren 19 C 190/02i ... führend" sei (ON 23 AS 93). Im Verfahren AZ 19 C 190/02i hatte der Kläger den Ausspruch begehrt, dass die "Exekutionsführung der Beklagten zu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht forderte die damaligen Geschäftsführer der Gesellschaft Janet K***** und Franz N***** vergeblich auf, den Jahresabschluss zum 28. 2. 1998 einzureichen und verhängte mit Beschluss vom 21. 6. 2000 über die Geschäftsführer die angedrohten Zwangsstrafen von je 50.000 S. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss. Der Oberste Gerichtshof gab mit Beschluss vom 29. 11. 2001, 6 Ob 201/01d, dem Revisionsrekurs der Gesellschaft, ihres Geschäftsführers Franz N... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte den Ausspruch, dass seine Unterhaltspflicht (zuletzt monatlich 486,91 EUR) gegenüber der Beklagten erloschen sei. Der Berufung der Beklagten gegen das klagestattgebende Urteil des Erstgerichts gab das Berufungsgericht nicht Folge gegeben und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig ist. Den Antrag der Beklagten auf Abänderung des Zulassungsausspruchs wies das Berufungsgericht samt der als "außerordentliche" bezeichneten ordentlichen Re... mehr lesen...
Norm: EO §35 CGEG 1962 §6HGB §283UGB §283 Abs4
Rechtssatz: Der über ein Organ einer Kapitalgesellschaft wegen Verletzung der Offenlegungsvorschriften gemäß § 283 HGB ausgesprochene Zwangsstrafenbeschluss ist kein Exekutionstitel. Dies ist erst der im Justizverwaltungsverfahren gemäß § 6 Abs 1 GEG 1962 erlassene Zahlungsauftrag. Nach dessen Erlassung kommt eine Einstellung des Zwangsstrafverfahrens durch das Firmenbuchgericht nicht mehr in Frage... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 25. 8. 2000 verhängte das Firmenbuchgericht über zwei damalige Vorstandsmitglieder wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses zum 28. 2. 1998 die zuvor angedrohte Zwangsstrafe von je 50.000 S unter Androhung einer weiteren Zwangsstrafe von je 50.000 S und der Veröffentlichung der Strafverhängung für den Fall der Nichtvorlage des Jahresabschlusses binnen zwei Monaten ab Rechtskraft des Strafbeschlusses. Das Rekursgericht bestätigte den Strafbeschluss. De... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehrige Oppositionskläger und vier Mitangeklagte wurden in einem Strafverfahren wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB und weiterer Verbrechen mit Urteil vom 18. Juni 1997, im Strafausmaß abgeändert mit Berufungsurteil vom 20. Mai 1998, zu Freiheitsstrafen verurteilt und alle fünf Verurteilten rechtskräftig zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Teilschmerzengeldes von Der nunmehrige Oppositionskläger und vier Mitangeklagte wurden in einem... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt gegen den Kläger auf Grund des in Österreich am 29. Jänner 1999 für vollstreckbar erklärten Urteils des polnischen Bezirksgericht für die Hauptstadt Warschau in Warschau vom 21. Oktober 1997, Zl. XRC 463/96, seit 29. Jänner 1999 Exekution zur Hereinbringung einer Unterhaltsforderung. Der Kläger erhob a) beim zuständigen polnischen Bezirksgericht am 10. Jänner 2000 eine Feststellungsklage des Inhalts, die mit Urteil vom 21. Oktober 1997 festgesetzte Un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Streitgegenstand im Verfahren nach § 35 EO sind behauptete Gegenforderungen der nun klagenden Titelschuldnerin gegen eine Prozesskostenforderung. Streitgegenstand im Verfahren nach Paragraph 35, EO sind behauptete Gegenforderungen der nun klagenden Titelschuldnerin gegen eine Prozesskostenforderung. Eine am 15. Juni 1993 verstorbene Geschenkgeberin - die nunmehrigen Beklagten sind ihre seit 22. Oktober 1999 eingeantworteten Erben - hatte der nunmehrigen Kläg... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt gegen den Kläger zur Hereinbringung von Wertsicherungsbeträgen von monatlich 109,09 EUR ab 1. September 2002 aus einem Scheidungsfolgenvergleich über Unterhalt Fahrnis- und Forderungsexekution. Diese wurde ihr mit Beschluss vom 20. September 2002 bewilligt. Mit seiner Oppositionsklage macht der Kläger das Erlöschen dieses Anspruchs wegen Sittenwidrigkeit des Vergleichs nach § 879 Abs 1 ABGB und Beharrens der Beklagten auf dieser Vereinbarung geltend. ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist zu 29/5404 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, verbunden mit Wohnungseigentum an W 32. Bezüglich dieses Objekts besteht eine Eigentümerpartnerschaft mit ihrem Ehegatten, dessen Miteigentumsanteil ebenfalls 29/5404 beträgt. Am 14. 10. 2003 brachte die Klägerin gegen die Beklagte eine Mahnklage auf Zahlung von EUR 107,60 sA für getätigte Liegenschaftsaufwendungen ein und stellte gleichzeitig den Antrag, die Klage beim Miteigentumsanteil d... mehr lesen...
Norm: JN §40aZPO §477 Abs1 Z6EO §35EO §45 Abs2
Rechtssatz: § 40 a JN kann auch für die Abgrenzung zwischen Erkenntnis- und Exekutionsverfahren von Bedeutung sein. Ein im Erkenntnisverfahren anstatt im Exekutionsverfahren gefasster Aufschiebungsbeschluss ist nichtig. Entscheidungstexte 13 R 83/04k Entscheidungstext LG Eisenstadt 06.04.2004 13 R 83/04k ... mehr lesen...
Begründung: Der beklagten Partei wurde aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Erstgerichtes vom 6.6.2003, AZ 2 C 27/00 y, im Verfahren 4 E 2746/03 a mit Beschluss vom 22.12.2003 vom Erstgericht die Exekution zur Erwirkung der Unterlassung der Ableitung von Dachflächenwässern und zur Erwirkung der Entfernung von Dachrinnen gemäß § 355 bzw. § 353 EO bewilligt. Im Exekutionsbewilligungsbeschluss wurde über die klagenden Parteien auch eine Geldstrafe von je EUR 5... mehr lesen...