Begründung: Erhebliche Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO sind entgegen der Ansicht des Klägers im vorliegenden Oppositionsprozess nicht zu beantworten: Erhebliche Rechtsfragen iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO sind entgegen der Ansicht des Klägers im vorliegenden Oppositionsprozess nicht zu beantworten: Rechtliche Beurteilung 1. Entgegen der Behauptung des Revisionswerbers, es fehle an Rsp, hat der Oberste Gerichtshof - mit Zustimmung der Lehre (Rei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erblasserin verstarb am 30. 12. 2001. Die Klägerin begehrt die seit 1. 1. 2002 aushaftenden Mietzinse für die Wohnung Nr 6 im Haus *****. Die beklagte Partei stellte außer Streit, dass seit 1. 1. 2002 kein Mietzins geleistet wurde und ein Mietzinsrückstand in Höhe des Klagebegehrens bestehe. Die Verlassenschaft sei überschuldet; Nachlassaktiva in Höhe von EUR 3.899,66 stünden Passiva in Höhe von EUR 3.515,59 gegenüber. Abzüglich der privilegierten Begräbnis... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ *****; ob dieser Liegenschaft ist sub C-LNR 1 a die „Dienstbarkeit Fahr- und Gehweg über Gst 20/3 zur Bewirtschaftung Gst 18 für Gst 18" einverleibt. Dkfm Heribert F***** ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** bestehend aus dem Grundstück Nr 18; ob dieser Liegenschaft ist sub A2-LNR 1a die „Grunddienstbarkeit Fahr- und an Gst 20/1 zur Bewirtschaftung von Gst 18 für Gst 18" ersichtl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die von den Streitteilen 1984 geschlossene Ehe wurde mit Urteil vom 4. Juli 1991 rechtskräftig geschieden. In einem Unterhaltsverfahren verpflichtete sich der nunmehrige Oppositionskläger mit Vergleich vom 26. November 2001, der Beklagten monatlich (umgerechnet) 2.543,55 EUR an Unterhalt zu leisten. Vergleichsgrundlage war ein monatliches Nettodurchschnittseinkommen des Klägers von 9.447,46 EUR und ein solches der Beklagten von 322,95 EUR. Der Ausschluss der Ums... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Linz zu FN ***** eingetragenen D***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in L***** über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Ges... mehr lesen...
Norm: EO §35 AeEO §35 F
Rechtssatz: In Weiterführung der E 3Ob126/72 gilt, dass gegen die vom Betreibenden in Exekution gezogenen Kosten eines Zivilprozesses oder eines Schiedsgerichtsverfahrens (wie hier) im Oppositionsprozess eine Schuldtilgung durch Aufrechnung nicht eingewendet werden kann, wenn diese Kosten Annex zu einer Hauptforderung sind, gegen die eine Aufrechnung als Oppositionsgrund nach §35 Abs 1 EO nicht in Betracht kommt. Die Auf... mehr lesen...
Norm: EO §35 Ae
Rechtssatz: Der Versicherungsträger kann gegen einen Ausgleichszulagenbezieher, der aufgrund eines rechtskräftigen Bescheids des Versicherungsträgers Exekution führt, im Oppositionsprozess (§ 35 EO) nur dann die Aufrechnung mit einer Forderung nach § 324 ASVG geltend machen, wenn auch über die Aufrechnung ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 248/05z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei verkaufte der beklagten Partei am 7. August 1996 Aktien eines kroatischen Unternehmens. Letzteres wurde als eine von drei beklagten Parteien am 4. Juli 2003 vom Handelsgericht Zagreb, Kroatien (im Folgenden nur kroatisches Verfahren), zur Zahlung von 2,6 Mio USD an einen Dritten verurteilt; dass diese Entscheidung bereits rechtskräftig wäre, lässt sich dem Akt nicht entnehmen. Mit dem seit 23. Juni 2004 vollstreckbaren Schiedsspruch des inter... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 22. Oktober 2003 anerkannte die Pensionsversicherungsanstalt - die nunmehrige Oppositionsklägerin (im Folgenden nur klagenden Partei) - den Anspruch der nunmehrigen Oppositionsbeklagten (im Folgenden nur Beklagte) auf Ausgleichszulage ab dem 27. Februar 1996. Für die Zeit vom 27. Februar 1996 bis 31. Oktober 2003 ergab sich daraus eine Nachzahlung von 46.910,57 Euro, wovon zunächst 44.167,61 Euro zur Verrechnung mit dem Sozialamt der Stadt Innsbruck als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist als Vater der Beklagten aufgrund der vollstreckbaren Beschlüsse des Bezirksgerichts St. Pölten vom 12. April 2000, GZ 2 P 30/00i-7 (1.Titel), und vom 30. Dezember 2000, GZ 2 P 30/00i-24 (2.Titel), sowie des vollstreckbaren Beschlusses des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 7. März 2001, AZ 37 R 26/01a (2 P 30/00i-40; 3.Titel), verpflichtet, für seine Kinder Unterhalt zu zahlen, und zwar bis einschließlich November 2004 (Schluss der V... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde als Vater der Beklagten zuletzt zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 6.200 S = 450,57 EUR verpflichtet und der Beklagten zur Hereinbringung eines Rückstands von 1.351,70 EUR sowie von monatlich 450,57 EUR die Forderungsexekution nach § 294a EO bewilligt. Der Kläger wurde als Vater der Beklagten zuletzt zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 6.200 S = 450,57 EUR verpflichtet und der Beklagten zur Hereinbringung eines Rückstands von 1.351,70 E... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten gegen das dem Unterhaltsbegehren der Klägerin stattgebenden Ersturteil nicht Folge. Diese Entscheidung wurde dem Beklagten am 20. Dezember 2005 zu Handen seines Vertreters zugestellt. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 224 Abs 1 Z 4 ZPO sind Streitigkeiten über den aus dem Gesetz gebührenden Unterhalt Ferialsachen, wozu auch Klagen auf Feststellung der Ungültigkeit eines Unterhaltsvergleichs o... mehr lesen...
Norm: EO §35EO §42VVG §2
Rechtssatz: Stammt der Exekutionstitel von einer Verwaltungsbehörde, sind Oppositions- und Impugnationsgründe vor der zuständigen Verwaltungsbehörde geltend zu machen, ansonsten der Rechtsweg unzulässig ist. Eine unzulässige Klagsführung bildet keinen erfolgreichen Aufschiebungsgrund. § 2 Abs 2 VVG gilt nur für die Erlassung von Vollstreckungsverfügungen der Behörde, ist aber im gerichtlichen Exekutionsverfahren unbeach... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 13.02.2006, 9 E 766/06 a-2, bewilligte das Erstgericht über Antrag der beklagten Partei gegen die Klägerin zur Hereinbringung einer Forderung von EUR 29.457,50 Fahrnisexekution. Als Exekutionstitel war ein vollstreckbarer Bescheid der V***** vom 05.07.2005 mit einer Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 07.02.2006 angeführt. Mit der am 23.02.2006 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Unzulässigerklärung der Fahrnisexekution zu 9 E 7... mehr lesen...
Begründung: Der ehemalige Rechtsvertreter des Klägers hat in dessen Auftrag mit einem italienischen Haftpflichtversicherer über Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verhandelt und einen Vergleich geschlossen. Der Vergleichsbetrag wurde an den ehemaligen Rechtsvertreters des Klägers, der ausschließlich für diesen und nicht im Auftrag der beklagten Parteien gehandelt hat, gezahlt. Die beklagten Parteien haben sich im Zuge einer mit dem damaligen Rechtsvertreter geführten Korrespondenz... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin den Ausspruch, dass der zwischen den Streitteilen am 1. 3. 2005 vor dem Bezirksgericht Bregenz getroffene Scheidungsfolgenvergleich nichtig ist und weiters die Löschung der Einverleibung des Eigentumsrechtes des Beklagten hinsichtlich bestimmter Grundstücksanteile. Sie stützt diese Klage zusammengefasst darauf, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung gemäß § 879 ABGB nichtig sei, weil ihr bei Durchführung eines Aufteilungsverfahrens im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Gesellschafter mehrerer Unternehmen, die Schulden bei der beklagten Bank hatten. Für diese Unternehmen hatte der Kläger teils die persönliche Haftung, teils die Sachhaftung übernommen. 2001 gab es einen Schriftverkehr zwischen den Parteien über eine Generalbereinigung der Schulden des Klägers bei der beklagten Partei. Mit Schreiben vom 6. November 2001 führte die beklagte Partei aus: „Wir danken für Ihr Schreiben vom 31.10.2001 samt Beilagen. Eine... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines Teilanerkenntnisurteils betreibt die Beklagte gegen den Kläger, ihren geschiedenen Ehemann, die Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von (noch) 6.113,12 EUR und laufenden Unterhalts von 632,25 EUR monatlich. Das Gericht erster Instanz wies das auf Erlöschen dieses Anspruchs gerichtete Klagebegehren ab. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte dieses Urteil für den Unterhaltsrückstand bis zum 30. April 2004 mit Teilurteil und gab der Berufung des Klägers... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Kinder, die sich in der Obsorge der Mutter befinden, war auf Grund eines Vergleiches vom 6. 8. 1999 verpflichtet, zum Kindesunterhalt des mj. Philipp monatlich S 7.200 (EUR 523,24), des mj. Thomas monatlich S 7.200 (EUR 523,24) und der mj. Kristina monatlich S 6.300 (EUR 457,84) beizutragen. Dieser Regelung lag ein monatliches durchschnittliches Nettoeinkommen des Vaters von S 45.000 (EUR 3.270,28) zugrunde. Mit Antrag vom 9. 10. 2001 begehrte der Vater d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach einem Verkehrsunfall ließ die Klägerin ihr Kraftfahrzeug von der Beklagten in deren Reparaturwerkstatt abschleppen. Die Beklagte sollte einen Kostenvoranschlag über die notwendigen Reparaturen erstellen. Nach Erhalt des Kostenvoranschlags über 7.913,52 EUR teilte die Klägerin der Beklagten mit, dass kein Reparaturauftrag erteilt werde und holte einige Tage später das beschädigte Fahrzeug ab und stellte dieses in ihrer Garage vor ein anderes Fahrzeug. Der ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Clemens O*****, vertreten durch Dr. Amhof & Dr. Damian Partnerschaft, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Sabine O*****, vertreten durch Mag. Michael ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Alfred K*****, vertreten durch Mag. Otto Stadler, Rechtsanwalt in Mistelbach, gegen die beklagte Partei Herbert P*****, vertreten durch Dr. Heide Strauss, Rechtsanwältin in Gänserndorf, wegen ... mehr lesen...
Begründung: Die Oppositionsklägerin (im Folgenden nur Klägerin) erwarb eine Eigentumswohnung und beauftragte den Oppositionsbeklagten (im Folgenden nur Beklagten) am 9. Juli 2002 mit Installationsarbeiten in dieser Wohnung; die Auftragssumme betrug 28.881,22 j inklusive USt, die Einzelpositionen „1. Sanitär" 4.966,19 j, „2. Heizung" 3.227,07 j, „3. Transport, Planung und Montage" 10.907,50 j und „4. Heizzentrale" 4.966,92 j. Da die Klägerin bereits die vereinbarte Anzahlung von 93... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Kaszanits und Franz Gansch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Evelyne B*****, Angestellte, *****, vertreten durch Gheneff-Rami Rechtsanwälte KEG, Wien, gegen die bek... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt gegen den Kläger zur Hereinbringung eines ihm aufgetragenen Prozesskostenvorschusses von 2.000 EUR sowie der Kosten des Exekutionsantrags Fahrnis- und Forderungsexekution. Mit seiner Oppositionsklage (nach § 35 EO) machte der Kläger Erlöschen des Anspruchs durch fristgerechte Zahlung geltend. Mit seiner Oppositionsklage (nach Paragraph 35, EO) machte der Kläger Erlöschen des Anspruchs durch fristgerechte Zahlung geltend. Das Erstgericht wies das K... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt gegen den Kläger zur Hereinbringung eines ihm aufgetragenen Prozesskostenvorschusses von 2.000 EUR sowie der Kosten des Exekutionsantrags Fahrnis- und Forderungsexekution. Mit seiner Oppositionsklage (nach § 35 EO) machte der Kläger Erlöschen des Anspruchs durch fristgerechte Zahlung geltend. Mit seiner Oppositionsklage (nach Paragraph 35, EO) machte der Kläger Erlöschen des Anspruchs durch fristgerechte Zahlung geltend. Das Erstgericht wies das K... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger verpflichtete sich mit der am 15. Jänner 1999 vor dem Jugendwohlfahrtsträger gemäß § 214 Abs 2 ABGB geschlossenen Vereinbarung, der Beklagten, seiner Tochter, ab 1. Jänner 1999 einen Der Kläger verpflichtete sich mit der am 15. Jänner 1999 vor dem Jugendwohlfahrtsträger gemäß Paragraph 214, Absatz 2, ABGB geschlossenen Vereinbarung, der Beklagten, seiner Tochter, ab 1. Jänner 1999 einen monatlichen Unterhalt von 6.600 S = 479,64 EUR zu leisten, nachdem er be... mehr lesen...
Begründung: Hinsichtlich des am 22. 4. 1987 geborenen (und damit inzwischen volljährigen gewordenen) Klägers wurde mit rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 9. 7. 2003, AZ 33 C 204/01a, festgestellt, dass dieser nicht der am 17. 2. 1999 rechtskräftig geschiedenen Ehe seiner Mutter mit ihrem damaligen Ehemann entstammt. Aufgrund der dem vorliegenden Verfahren zu Grunde liegenden, am 12. 1. 2004 eingebrachten Klage im vorliegenden Verfahren haben d... mehr lesen...
Begründung: Die H***** & K***** OEG (= „Vertragpartner") schloss am 20. 10./18. 11. 1996 mit der Klägerin, die eine Brauerei betreibt, bzw deren Rechtsvorgängerin einen als „Lieferungsübereinkommen" bezeichneten Bierbezugsvertrag, der für die Absatzstätte H***** Sportbuffet für die Zeit ab Eröffnung auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen wurde. Der Vertragspartner räumte nach dieser Vereinbarung der Klägerin verbindlich und entgeltlich das Recht ein, für die erwähnte Absatz... mehr lesen...
Begründung: Die H***** & K***** OEG (= „Vertragpartner") schloss am 20. 10./18. 11. 1996 mit der Klägerin, die eine Brauerei betreibt, bzw deren Rechtsvorgängerin einen als „Lieferungsübereinkommen" bezeichneten Bierbezugsvertrag, der für die Absatzstätte H***** Sportbuffet für die Zeit ab Eröffnung auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen wurde. Der Vertragspartner räumte nach dieser Vereinbarung der Klägerin verbindlich und entgeltlich das Recht ein, für die erwähnte Absatz... mehr lesen...