Norm: EO §297aEO §280 Abs2
Rechtssatz: Nur wenn der betreibende Gläubiger Aufträgen nach § 297a EO oder § 280 Abs 2 EO nicht nachkommt, ist der Einstellungsbeschluss unanfechtbar, nicht aber dann, wenn er fristgerecht Anträge stellt, die abgewiesen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 166/93 Entscheidungstext OGH 20.10.1993 3 Ob 166/93 Veröff: EvBl 1994/83 S 388 ... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §279aEO §280 Abs2EO §282EO §256 Abs2
Rechtssatz: Im Fall der Abweisung des auf Fortsetzung des Verkaufsverfahrens gerichteten Antrags des betreibenden Gläubigers ist die Einstellung nicht erforderlich, um die vom Gesetzgeber durch die Regelung der §§279a und 280 Abs. 2 EO angestrebte ordnungsgemäße Beendigung des Exekutionsverfahrens zu erreichen. Der in diesen Bestimmungen vorgesehene Auftrag an den betreibenden Gläubiger is... mehr lesen...
Norm: EO §280 Abs2
Rechtssatz: Freihandkäufer dürfen auch durch Einsicht in Branchenverzeichnisse oder Telefonbücher ermittelt werden; eine gefestigte Standesauffassung, daß mit solcherart ermittelten präsumtiven Kaufinteressenten vor der Namhaftmachung Kontakt aufgenommen und ihr Einverständnis eingeholt werden müßte, besteht nicht. Entscheidungstexte 6 Bkd 3/91 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DDSt 1872 §2 GEO §280 Abs2
Rechtssatz: Die Bekanntgabe eines Freihandkäufers durch Entnahme von Namen und Adresse aus dem Amtlichen Telefonbuch ohne ausreichende Anhaltspunkte für dessen potentielles Käuferinteresse bedeutet eine mißbräuchliche Inanspruchnahme der gesetzlichen Möglichkeiten eines Freihandverkaufes (Einleitungsbeschluß). Entscheidungstexte Bkd 49/90 En... mehr lesen...
Norm: EO §268EO §274 Abs1EO §280 Abs1 und Abs2
Rechtssatz: Die Überstellung von Pfandgegenständen in eine Auktionshalle kommt in folgenden Fällen in Betracht: 1. Zwecks Durchführung eines Freihandverkaufes gem § 268 EO für die dort genannten Gegenstände; 2. Zwecks Durchführung der (erstmaligen) Versteigerung an einem von Ort der Pfändungsvornahme abweichenden Ort zwecks Erzielung eines höheren Erlöses gem § 274 Abs 1 EO; 3. Zwecks Durchfü... mehr lesen...
Auf Antrag der erstverpflichteten Partei ordnete das Erstgericht gemäß § 280 Abs. 1 EO die Verwertung der im Pfändungsprotokoll unter PZ 1 bis 70 verzeichneten Gegenstände durch Verkauf aus freier Hand um 25% über dem zu erhebenden Schätzwert an Josef L oder an einen anderen Käufer, der einen höheren Kaufpreis bietet, an. Josef L erlegte die vom Erstgericht mit 97 775 S festgesetzte Sicherheit. Die am 25. September 1978 mit 155 100 S geschätzten Pfandgegenstände PZ 1 bis 67, 69 und 70... mehr lesen...
Norm: EO §278EO §280 Abs1 und Abs2
Rechtssatz: Mit der Genehmigung des Freihandverkaufes entscheidet das Gericht lediglich die Frage, ob dieser von der
Norm: - Versteigerung - abweichende Verwertungsvorgang durchgeführt werden soll. Der namhaft gemachte Käufer erwirbt durch diese Genehmigung nicht den Anspruch, daß die Pfandgegenstände nur an ihn und nur um den angebotenen Preis verkauft werden. Er tritt nur als Mitbieter auf und erwirbt durch s... mehr lesen...
Norm: EO §278EO §280 Abs1 und Abs2
Rechtssatz: Auch anderen als den namhaft gemachten Freihandkäufern steht das Recht zu, Anbote abzugeben. Entscheidungstexte 3 Ob 38/79 Entscheidungstext OGH 16.01.1980 3 Ob 38/79 EvBl 1985/195 S 585 = SZ 53/5 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0003764 ... mehr lesen...
Norm: EO §65 CEO §200 Z3EO §280 Abs2
Rechtssatz: Beschlüsse auf Einstellung des Verkaufsverfahrens sind nur dann anfechtbar, wenn sie bereits formell nicht durch § 280 Abs 2 EO gedeckt und daher vom Rechtsmittelausschluß des 6. Satzes dieser Gesetzesstelle nicht erfaßt sind, hingegen trotz Fehlerhaftigkeit unanfechtbar und rechtswirksam - also eine Verwertung innerhalb der Frist des § 200 Z 3 EO ausgeschlossen - wenn sie formell als Beschlußfas... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §280 Abs2
Rechtssatz: Die deklarative, also feststellende Bedeutung eines Einstellungsbeschlusses (§ 280 Abs 2 4. Satz EO) manifestiert die einhellige Auffassung, daß die 6-Monatefrist des § 200 Z 3 EO nicht mit dem Einstellungsbeschluß, sondern mit Fristlauf zu laufen beginnt (vgl Heller-Berger-Stix 1842, Knapp in ÖJZ 1955,439 f). Entscheidungstexte 3 Ob 137/73 Ents... mehr lesen...
Mit dem Beschluß vom 24. 1. 1972 wies das Erstgericht den rechtzeitig gestellten Antrag der Verpflichteten, statt der Versteigerung die Zwangsverwaltung der in Exekution gezogenen Liegenschaft anzuordnen, sowie die damit verbundenen Anträge mit der Begründung: ab, die Verpflichtete habe auf die Geltendmachung des ihr nach § 201 EO zustehenden Rechts bereits im Schuldschein wirksam verzichtet. Das Rekursgericht hob diesen Beschluß infolge des Rekurses der Verpflichteten unter Rechtskr... mehr lesen...
Norm: EO §47 Abs3EO §201EO §271EO §280 Abs1EO §280 Abs2
Rechtssatz: "Kann" ist nicht als Ermessensbestimmung auszulegen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen muß zB der Antrag nach § 201 EO bewilligt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 44/72 Entscheidungstext OGH 20.04.1972 3 Ob 44/72 EvBl 1972/323 S 608 = SZ 45/52 European Case Law ... mehr lesen...
Bei der am 23. Jänner 1970 in der Auktionshalle des EG Wien stattgefundenen Versteigerung von Fahrnissen, deren Überstellung dorthin von dem als Exekutionsgericht einschreitenden Erstgericht auf Antrag der betreibenden Gläubigerin bewilligt worden war, konnte eine Reihe von Pfandgegenständen mangels eines Interessenten nicht verkauft werden, weshalb hinsichtlich derselben mit erstgerichtlichem Beschluß vom 25. Februar 1970 das Verkaufsverfahren gemäß § 200 Z 3/§ 282 EO eingestellt wur... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das Verkaufsverfahren bezüglich einer Reihe von Postzahlen des Pfändungsprotokolls gemäß § 200 Z. 3, § 282 EO. eingestellt. Das Rekursgericht hat infolge Rekurses der betreibenden Partei den Einstellungsbeschluß aufgehoben und dem Erstgericht die Fortsetzung des Exekutionsverfahrens aufgetragen. Es stellte folgende Erwägungen an: Das Versteigerungsedikt vom 19. Oktober 1965, E-Formular 265, wurde der betreibenden Partei am 22. Oktober 1965 zugestellt. Die in de... mehr lesen...
Norm: AuktHG §13EO §280 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 13 des AuktHG hat der Bestimmung des § 280 Abs 2 EO nicht derogiert. Entscheidungstexte 3 Ob 40/66 Entscheidungstext OGH 04.05.1966 3 Ob 40/66 SZ 39/84 = EvBl 1966/434 S 551 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0003852 D... mehr lesen...
Norm: EO §280 Abs2
Rechtssatz: Bei Erfolglosigkeit des Verkaufsversuches hat grundsätzlich Freihandverkauf stattzufinden; von dieser Maßnahme kann abgegangen werden, wenn sich ein anderes Verfahren als zweckmäßiger erweist. Entscheidungstexte 3 Ob 68/64 Entscheidungstext OGH 11.06.1964 3 Ob 68/64 EvBl 1964/412 S 575 European Case... mehr lesen...
Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung ihrer Forderung am 16. Oktober 1961 die Fahrnisexekution bewilligt und die Pfändung von Fahrnissen durch Anmerkung auf dem bereits zugunsten anderer betreibender Gläubiger errichteten Pfändungsprotokoll gemäß § 257 EO. vollzogen. Die betreibende Partei trat dem bereits anhängigen Verkaufsverfahren bei. Da die Versteigerung der gepfändeten Fahrnisse am 23. Jänner 1962 erfolglos blieb, wurde am 5. Februar 1962 der Freihandverkauf angeordn... mehr lesen...
Norm: EO §280 Abs2
Rechtssatz: Das Gesetz spricht nicht ausdrücklich über die Verständigungspflicht des Gerichtes, doch ergibt sich aus der Bestimmung, es genüge, daß der betreibende Gläubiger dem Vollstreckungsorgan den Freihandkäufer namhaft macht, daß letzterer vom Termin verständigt werden muß (SZ 27/251). Es kann sich hiebei nur um die innerhalb der gesetzten Frist namhaft gemachten Käufer handeln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §280 Abs2EO §282
Rechtssatz: Der Ausspruch des Gerichtes, daß das Exekutionsverfahren gemäß §§ 200 Z 3, 282 EO eingestellt ist, hat nur deklarative Bedeutung und ist unanfechtbar. Entscheidungstexte 3 Ob 111/54 Entscheidungstext OGH 17.03.1954 3 Ob 111/54 3 Ob 79/70 Entscheidungstext OGH 08.07.1970 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3EO §280 Abs2
Rechtssatz: Wenngleich bei der Mobiliarexekution der einem eingeleiteten Verkaufsverfahren beigetretene Gläubiger vom Stande des Verfahrens nicht verständigt wird, muß doch, um die Rechtsfolge der Einstellung des Verkaufsverfahrens auch für den beigetretenen Gläubiger herbeizuführen, die Aufforderung, dem Vollstrecker Käufer namhaft zu machen, an diesen gerichtet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 4. August 1953 wurde in der Exekutionssache mehrerer betreibender Parteien gegen die verpflichtete Partei der freihändige Verkauf von 11 1/2 m-Bretter für den 8. September 1953 angeordnet. Nach dem Bericht des Vollstreckers konnte dieser Verkauf nicht durchgeführt werden, weil das Holz seit der Schätzung verlagert worden sei, sodaß Hart- und Weichholz untereinander lägen. Eine Neuschätzung und Überprüfung der Menge sei erforderlich. Das Erstgericht... mehr lesen...
Norm: EO §279aEO §280 Abs2
Rechtssatz: Die Aufforderung iS dieser Gesetzesstellen muß als an die Gesamtheit der Gläubiger gerichtet, angesehen werden. Wenn nun von einem betreibenden Gläubiger ein Käufer namhaft gemacht und der Verkauf an diesen durchgeführt wird, so sind die Gläubiger, die einen Käufer nicht namhaft gemacht haben, als solche zu behandeln, zu deren Gunsten die Exekution durch Versteigerung bewilligt und das Verkaufsverfahren na... mehr lesen...
Norm: EO §280 Abs2
Rechtssatz: Der Einstellungsbeschluß nach § 280 Abs 2 EO ist auf jeden Fall unanfechtbar (vgl ZBl 1932/68). Entscheidungstexte 3 Ob 343/53 Entscheidungstext OGH 20.05.1953 3 Ob 343/53 3 Ob 136/73 Entscheidungstext OGH 28.08.1973 3 Ob 136/73 Vgl 3 Ob 137/73 ... mehr lesen...
Norm: EO §280 Abs2
Rechtssatz: Nach einer vom Vollstreckungsorgan erfolglos versuchten Versteigerung kann eine neuerliche Versteigerung (durch das Dorotheum) angeordnet werden. Entscheidungstexte 2 Ob 350/53 Entscheidungstext OGH 13.05.1953 2 Ob 350/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0003836 ... mehr lesen...
Norm: EO §280 Abs2
Rechtssatz: Der freihändige Verkauf ist auch dann einzustellen, wenn zwar Käufer erschienen sind, jedoch der Verkauf nicht durchgeführt werden konnte, weil das Geschäft des Verpflichteten versperrt war. Ein Rekurs gegen den Einstellungsbeschluß ist unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 706/51 Entscheidungstext OGH 12.12.1951 3 Ob 706/51 ... mehr lesen...
Norm: EO §280 Abs2
Rechtssatz: Durch den Wortlaut, auch den novellierten Wortlaut des § 280 Abs 2 EO ist ein zweiter öffentlicher Versteigerungstermin nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 323/36 Entscheidungstext OGH 28.04.1936 3 Ob 323/36 SZ 18/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0003835 ... mehr lesen...
Norm: EO §280 Abs2
Rechtssatz: Die Exekution ist einzustellen, wenn der namhaft gemachte Kauflustige nicht Käufer wird. Entscheidungstexte 4 Ob 62/33 Entscheidungstext OGH 09.02.1933 4 Ob 62/33 SZ 15/34 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0003850 Dokumentnummer JJR_19330209_OGH... mehr lesen...