RS OGH 1951/12/12 3Ob706/51

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Veröffentlicht am 12.12.1951
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Norm

EO §280 Abs2

Rechtssatz

Der freihändige Verkauf ist auch dann einzustellen, wenn zwar Käufer erschienen sind, jedoch der Verkauf nicht durchgeführt werden konnte, weil das Geschäft des Verpflichteten versperrt war. Ein Rekurs gegen den Einstellungsbeschluß ist unzulässig.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 706/51
    Entscheidungstext OGH 12.12.1951 3 Ob 706/51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0003838

Dokumentnummer

JJR_19511212_OGH0002_0030OB00706_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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