Norm
EO §280 Abs2Rechtssatz
Der freihändige Verkauf ist auch dann einzustellen, wenn zwar Käufer erschienen sind, jedoch der Verkauf nicht durchgeführt werden konnte, weil das Geschäft des Verpflichteten versperrt war. Ein Rekurs gegen den Einstellungsbeschluß ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0003838Dokumentnummer
JJR_19511212_OGH0002_0030OB00706_5100000_001