RS OGH 1992/12/21 6Bkd3/91

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Veröffentlicht am 21.12.1992
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Norm

EO §280 Abs2

Rechtssatz

Freihandkäufer dürfen auch durch Einsicht in Branchenverzeichnisse oder Telefonbücher ermittelt werden; eine gefestigte Standesauffassung, daß mit solcherart ermittelten präsumtiven Kaufinteressenten vor der Namhaftmachung Kontakt aufgenommen und ihr Einverständnis eingeholt werden müßte, besteht nicht.

Entscheidungstexte

  • 6 Bkd 3/91
    Entscheidungstext OGH 21.12.1992 6 Bkd 3/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0008615

Dokumentnummer

JJR_19921221_OGH0002_006BKD00003_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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