Norm
EO §280 Abs2Rechtssatz
Freihandkäufer dürfen auch durch Einsicht in Branchenverzeichnisse oder Telefonbücher ermittelt werden; eine gefestigte Standesauffassung, daß mit solcherart ermittelten präsumtiven Kaufinteressenten vor der Namhaftmachung Kontakt aufgenommen und ihr Einverständnis eingeholt werden müßte, besteht nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0008615Dokumentnummer
JJR_19921221_OGH0002_006BKD00003_9100000_001