1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Verwaltungsgericht) die Maßnahmenbeschwerde des Revisionswerbers betreffend die näher bezeichnete Amtshandlung von Beamten der Polizeiinspektion P vom 5. April 2015 als unbegründet ab (Spruchpunkt 1.), verpflichtete den Revisionswerber gegenüber der belangten Behörde gemäß § 1 Z 3 und 4 VwG-Aufwandersatzverordnung zum Ersatz des Vorlageaufwands in der Höhe von EUR 57,40 und des Schriftsatzaufwan... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1B-VG Art130 Abs1 Z2B-VG Art132 Abs2EO Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/01/0078 E 24. März 2014 RS 1 Stammrechtssatz Die Tätigkeit von Exekutivorganen im Zuge einer gerichtlichen Vollstreckung nach der EO stellt eine Tätigkeit im Rahmen der "Gerichtspolizei im engeren Sinn" dar, die der Gerichtsbarkeit zuz... mehr lesen...
Angefochtener Beschluss 1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien vom 30. Jänner 2019 wurde die Beschwerde des durch seinen Kindesvater vertretenen, minderjährigen Revisionswerbers wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien am 14. Juni 2018 aus Anlass der Durchsetzung eines Beschlusses des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien zur Rückführung nach dem... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)22/03 Außerstreitverfahren23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AußStrG §110 Abs4AVG §1B-VG Art130 Abs1 Z2EOVwGVG 2014 §28 Abs6 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/01/0078 E 24. März 2014 RS 1(hier Assistenzleistungen der Organe des öffentlichen Sicherheisdienstes nach § 110 Abs. 4 2. Satz AußStrG) Stammrechtssatz Die Tätigkeit von Exekutivorganen im ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Obmannes der Mitbeteiligten vom 1. Oktober 1993 wurde dem H, welcher Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin im Eigentum der Liegenschaft 2500 Baden, T-Straße 10, ist, gemäß § 23 Abs. 1 und 2 des Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGBl. 8240-0 (im Folgenden: NÖ AWG), die Abfallwirtschaftsgebühr und die Abfallwirtschaftsabgabe wie folgt vorgeschrieben: Abfallwirtschaftsgebühr (Restmüll) S 14.757,03 Abfallwirtschaftsgebühr (Biomüll) S 2.641,19 Abfal... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung
Norm: AWG NÖ 1992 §23 Abs1 Z1;AWG NÖ 1992 §23 Abs1 Z2;AWG NÖ 1992 §26 Abs1;AWG NÖ 1992 §27 Abs2;AWG NÖ 1992 §30;EO §150 Abs1;EO §209;EO §216 Abs1 Z2;EO §237;EONov 2000 Art1 Z72 litb;VwRallg;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Mit dem der Beschwerde angeschlossenen Bescheid wurde einem Berichtigungsantrag des Beschwerdeführers nicht Folge gegeben, in dem die Meinung vertreten wurde, daß sowohl ein Rekurs gegen den Beschluß des Grundbuchsgerichtes als auch ein außerordentlicher Revisionsrekurs nicht der Eingabengebühr i. S.d. TP 9 lit. a GGG unterlägen. In der Beschwerde gegen diesen Bescheid wird dessen inhaltliche Rechtswidrigkeit geltend gemacht. Der Beschwerdeführer erachtet sich in seinem Recht "auf... mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §237;GGG 1984 TP9 Anm1;LiegTeilG 1929 §4;
Rechtssatz: Schon aus Anm 1 erster Satz zu TP 9 lit a GGG ist ersichtlich, daß ALLE Eingaben um Eintragung in das Grundbuch, somit auch Rechtsmittelschriften gegen Beschlüsse des Grundbuchsgerichtes, der Gerichtsgebühr unterliegen. Im zweiten Satz dieser Gesetzesstelle si... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Kaufvertrag vom 13. Juli 1982 jeweils einen 1/4-Anteil an zwei inländischen Liegenschaften erworben. Laut gerichtlichem Vergleich vom 8. November 1984 erwarb der Beschwerdeführer im Zuge der Scheidung von seiner Ehegattin jeweils einen weiteren 1/4-Anteil an diesen Liegenschaften um den Betrag von insgesamt S 380.000,--. Auf Grund eines Antrages einer Gläubigerbank zur Hereinbringung offener Kreditforderungen wurden diese Liegenschaftsanteile am 5. Oktober... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1988 §30 Abs1;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Da das Gesetz bei Umschreibung des Tatbestandes "Spekulationsgeschäfte" nicht auf die Absicht der an Veräußerungsgeschäften Beteiligten abstellt (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, 1195), kann auch das Fehlen einer derartigen Absicht nicht dazu führen, daß die Veräußerun... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Der unmittelbare Übergang eines Vermögensgegenstandes im Wege der Zwangsversteigerung vom Verpflichteten auf den Ersteher stellt auf der Seite des ersteren ein Veräußerungsgeschäft iSd § 30 EStG 1988 dar. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1972 §30;EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Versteigerungsgericht hat durch den Zuschlag keinen "behördlichen Eingriff" iSd § 30 Abs 3 Z 2 EStG 1988 vorgenommen. Unter einem solchen Eingriff ist nämlich nicht jede behördliche Einwirkung auf ein Geschehen zu v... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Keine der gerichtlichen Anordnungen im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens zielt darauf ab, dem Gericht bzw seinem Rechtsträger (Bund) die Verfügungsmacht an der Liegenschaft und ihrem Zubehör gleich einem Eigentümer zu verschaffen. Zweck der Zwangsversteigerung u... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EO §237;EStG 1967 §23;EStG 1972 §30;EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §30 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Der VwGH hat schon in seinem Erkenntnis vom 28.4.1967, 42/67, ausgesprochen, daß auch im Fall einer Zivilteilung und einer damit verbundenen Veräußerung im Wege einer öffentlichen Feilbietung eine Veräußerung iSd § 23 EStG 1967 vorliegt. Diese ... mehr lesen...
Am 11. Juni 1986 fand beim Bezirksgericht K auf Betreiben des Beschwerdeführers die Zwangsversteigerung eines inländischen Grundstückes statt. Wie sich aus dem Versteigerungsprotokoll ergibt, wurde das Grundstück dem Beschwerdeführer um das Meistbot von 1,4 Mio S zugeschlagen. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsbürger. Der Grundstückserwerb bedurfte daher nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz, LGBl Nr 69/1983 (TGVG), der Zustimmung durch die Grundverkehrsbehörde. Das Bezirksgeric... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: AnwBl 1994/9, S 727-729; Rechtssatz: Daß zur VERWIRKLICHUNG des ERWERBSVORGANGES auch ein (hier im Sinn des Tiroler Grundverkehrsgesetzes) verwaltungsrechtlich wirksamer Zuschlag vorliegen muß, läßt sich dem Grunderwerbsteuergesetz nicht entnehmen. Ein Erwerbsvorgang ist steuerrechtlich auch dann als verwirklicht anzusehen, wenn der Zuschlag nichtig sein sollte. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 7. April 1981 wurde der "Firma H" für ihre Liegenschaft in L, B-Gasse, eine KanalEINMÜNDUNGSgebühr im Gesamtbetrag von S 583.459,20 vorgeschrieben. Bei der genannten Liegenschaft handelt es sich um die EZ 668 KG L, die laut Grundbuchsauszug vom 2. Mai 1983 seit 3. September 1973 im Eigentum der H Gesellschaft m.b.H. stand. Am 3. Dezember 1982 beantragte die mitbeteiligte Gemeinde, ihr auf Grund des Rückstandsausweises... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §150;EO §237;
Rechtssatz: Hypotheken, gleich ob sie dem betreibenden Gläubiger vorgehen oder nachfolgen, werden immer nur in Anrechnung auf das Meistbot übernommen, sofern sie im Meistbot Deckung finden und keine Barzahlung verlangt wurde. Sonst werden sie gelöscht (vgl Holzhammer, Österreichisches Zwangsvollstreckungsrecht3, S 165). European Case Law... mehr lesen...
Index: L37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z13;EO §156;EO §183;EO §237;EO §35;EO §36 Abs1 Z1;EO §9;KanalG NÖ 1977 §1;KanalG NÖ 1977 §10;
Rechtssatz: Die Frage, ob der Bf gemäß § 10 NÖ KanalG 1977 Schuldner der mit Bescheid festgesetzten Kanaleinmündungsgebühr geworden ist oder nicht, wird vom Anwendungsbereich des § 35 EO nicht erfaßt.... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der vom Beschwerdeführer vorgelegten Urkunden verpflichtete das Exekutionsgericht Wien mit Beschluß vom 17. Oktober 1989, Zl. 1 E 12.333/89-3 über Antrag der betreibenden Partei Republik Österreich den Beschwerdeführer als Verpflichteten zur Ablegung des Offenbarungseides und beraumte die Tagsatzung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur Leistung des Offenbarungseides für den 21. November 1989, 9.30 Uhr an. Am 10. Jänner 1990 erging zur Zl. 1 E 12.333/89 des E... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art129;B-VG Art130 Abs1;EO;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Dem VwGH fehlt es an einer Zuständigkeit zur Prüfung von Akten der Gerichtsbarkeit. Der VwGH ist daher zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Aufforderung zur Ablegung des Offenbarungseides und der darin angedrohten Zwangsmaßnahmen nicht zuständig. ... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AgrVG §15;AußStrG §267;EO §237;
Rechtssatz: Das Feilbietungsverfahren als solches ist nicht den "Vermögensübertragungen" bzw "Rechtserwerbungen" im Sinne des letzten Satzes des § 15 AgrVG gleichzuhalten. Anders als etwa im Zwangsversteigerungsverfahren erfolgt bei der freiwilligen Feilbietung nach den Vorschriften der §§ 267 f... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation22/01 Jurisdiktionsnorm23/04 Exekutionsordnung
Norm: BMG;B-VG Art129;B-VG Art130;EO;JN §23;JN §24;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Volksanwaltschaft ist darüber hinaus ein Verwaltungsorgan ohne Befehls- und Zwangsgewalt (Imperium) und schon aus diesem Grund keine Verwaltungsbehörde iSd Art 131 Abs 1 B-VG, wie der VwG... mehr lesen...