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23/04 ExekutionsordnungNorm
EO §237;Rechtssatz
Da das Gesetz bei Umschreibung des Tatbestandes "Spekulationsgeschäfte" nicht auf die Absicht der an Veräußerungsgeschäften Beteiligten abstellt (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, 1195), kann auch das Fehlen einer derartigen Absicht nicht dazu führen, daß die Veräußerung einkommensteuerlich unbeachtlich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994150009.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.05.2011