RS Vwgh 1995/10/25 94/15/0009

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Veröffentlicht am 25.10.1995
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Index

23/04 Exekutionsordnung
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EO §237;
EStG 1988 §30 Abs1;
EStG 1988 §30 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Da das Gesetz bei Umschreibung des Tatbestandes "Spekulationsgeschäfte" nicht auf die Absicht der an Veräußerungsgeschäften Beteiligten abstellt (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, 1195), kann auch das Fehlen einer derartigen Absicht nicht dazu führen, daß die Veräußerung einkommensteuerlich unbeachtlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994150009.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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