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23/04 ExekutionsordnungNorm
EO §237;Rechtssatz
Der unmittelbare Übergang eines Vermögensgegenstandes im Wege der Zwangsversteigerung vom Verpflichteten auf den Ersteher stellt auf der Seite des ersteren ein Veräußerungsgeschäft iSd § 30 EStG 1988 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994150009.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.05.2011