RS Vwgh 1987/6/11 86/16/0041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.1987
beobachten
merken

Index

22/03 Außerstreitverfahren
23/04 Exekutionsordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §15;
AußStrG §267;
EO §237;

Rechtssatz

Das Feilbietungsverfahren als solches ist nicht den "Vermögensübertragungen" bzw "Rechtserwerbungen" im Sinne des letzten Satzes des § 15 AgrVG gleichzuhalten. Anders als etwa im Zwangsversteigerungsverfahren erfolgt bei der freiwilligen Feilbietung nach den Vorschriften der §§ 267 ff AußerstreitG der Eigentumserwerb des Entstehens nicht mit dem Zuschlag, sondern erst mit der Verbücherung; der Zuschlag stellt nur den Titel dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986160041.X05

Im RIS seit

11.06.1987

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten