Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei Sparkasse *****, vertreten durch Dr. Markus Skarics, Rechtsanwalt in Imst, wider die verpflichtete Partei Filiz D*****, wegen Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, über den Revisionsrekurs der betreibenden Parte... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Zugunsten der Klägerin ist ob einer Liegenschaft die Dienstbarkeit der Wohnung einverleibt. Dieser gehen im Rang Pfandrechte der beklagten Bank vor, und zwar zu C-LNR 11 eines über 4 Mio S sA und infolge einer Vorrangeinräumungserklärung das Pfandrecht C-LNR 14a im Höchstbetrag von 6.300.000 S. 1989 war im Erbweg der Sohn der Klägerin (der Nebenintervenient) Eigentümer dieser Liegenschaft geworden. Die beklagte Partei erwirkte gegen den Genannten am 10. Septemb... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht veräußerte auf Antrag des Masseverwalters eine Liegenschaft des Gemeinschuldners gemäß § 119 Abs 1 KO. Das Erstgericht veräußerte auf Antrag des Masseverwalters eine Liegenschaft des Gemeinschuldners gemäß Paragraph 119, Absatz eins, KO. Die nunmehrige Revisionsrekurswerberin, eine Bank (im Folgenden auch nur Bank), meldete auf Grund von Höchstbetragshypotheken einen Kapitalsbetrag zuzüglich Zinsen zur Verteilungstagsatzung an. Der Verpflichtete erhob... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, dass auch bei einer außergerichtlichen Verwertung die Vorschriften der EO nicht nur hinsichtlich der Rangordnung (§ 49 Abs 2 KO), sondern überhaupt anzuwenden sind (SZ 40/152; 56/112 ua), sodass der vom Rekursgericht bestätigte Verteilungsbeschluss, so weit die Sondermasse in einer Liegenschaft besteht, der Anfechtung gemäß § 239 Abs 3 EO idF vor der auf das vorliegende Verfahren noch nicht anzuwendend... mehr lesen...
Begründung: K***** Z***** schenkte der Beklagten, seiner Ehegattin, mit Schenkungsvertrag vom 2.2.1989 die unbelastete klagsgegenständliche Liegenschaft EZ *****, KG S*****. Die Klägerin räumte der W***** GmbH & Co KG (in der Folge GmbH & Co KG) mit Kreditverträgen vom 14. 11. 1988 und 5. 6. 1989 Kontokorrentkredite über S 600.000 und S 200.000 ein. Zu beiden Kreditverhältnissen unterfertigte K***** Z***** ein Blankoakzept der GmbH & Co KG als Bürge für die Bezogen... mehr lesen...
Norm: EO §209EO §214
Rechtssatz: Im Meistbotsverteilungsverfahren wird über Teilnahmeansprüche entschieden. Entscheidungstexte 3 Ob 46/95 Entscheidungstext OGH 10.05.1995 3 Ob 46/95 Veröff: SZ 68/92 3 Ob 1013/95 Entscheidungstext OGH 10.05.1995 3 Ob 1013/95 Verstärkter Senat; Veröff: SZ 68/93 ... mehr lesen...
Begründung: Am 7.5.1985 wurde die im Eigentum des Otto M*** stehende Liegenschaft EZ 151 II KG Radfeld dem Ersteher Franz A*** um das Meistbot von 16,5 Mill S zugeschlagen. Mit Verteilungsbeschluß des Bezirksgerichtes Rattenberg vom 11.3.1986, E 108/83-141, wurden nicht strittige Vorzugsposten von 17.470 S und 57.042 S, zusammen 74.512 S zugewiesen, ferner in der bücherlichen Rangordnung 1. dem betreibenden Gläubiger Dr.Werner S*** (= beklagte Partei) a... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der rechtskräftigen Urteile des Bezirksgerichtes Bad Ischl vom 14. April 1986, GZ. 2 C 24/86-11, des Kreisgerichtes Wels vom 20. Oktober 1986, GZ. R 582/86-17, und des Obersten Gerichtshofes vom 12. Feber 1987, GZ. 8 Ob 503/87-22, wurde der erstbetreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer durch das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,000.000,-- in CLN 13 a der Liegenschaft EZ 147 KG 42019 Reiterndorf besicherten vollstreckbaren Forderung von S 600.000,-- ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16. Dezember 1980 wurde der im Eigentum der Gertrude P*** stehende Hälfteanteil der Liegenschaft EZ 80, Grundbuch Atzing, der beklagten Partei um das Meistbot von 6,1 Mio S zugeschlagen. Mit Verteilungsbeschluß des Erstgerichtes vom 10. Juni 1981, E 7046/79-41, (erster Rechtsgang) wurden rechtskräftig Vorzugsposten von S 314.368,68 und S 6.388,--, das sind zusammen S 320.756,68, zugewiesen. Mit Verteilungsbeschluß vom 21. November 1984, E 7046/79-63, (zweit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen begehrten die Zahlung von S 491.256,91 s.A. und brachten vor, die Beklagte habe Hermann W*** ein Darlehen von S 1,800.000,- gewährt. Die Klägerinnen hätten am 29.6.1976 eine "Schuldund Pfandbestellungsurkunde" in der Meinung unterschrieben, sich als Bürginnen zu verpflichten. Nach dem Wortlaut der Urkunde hätten sie jedoch eine Haftung als Mitschuldner des Hermann W*** übernommen. Da Hermann W*** in der Folge zahlungsunfähig geworden sei, hätte... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVEEO §210 IVGEO §213 VEO §214EO §216 II
Rechtssatz: Unter den in den §§ 210, 213, 214, 216 EO erwähnten "öffentlichen Buche", "öffentlichen Büchern", "Buchauszügen" oder "bücherlichen Eintragungen" kann immer nur ein zumindest dem äußeren Anscheine nach dem Gesetz entsprechender Grundbuchstand gemeint sein. Entscheidungstexte 3 Ob 50/82 Entscheidungstext OGH 12.05.1982 3... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVGEO §214EO §216 IIGBG §104
Rechtssatz: Die Verteilung kann erst stattfinden, wenn der maßgebende Grundbuchstand endgültig bekannt ist, also dem Exekutionsgericht ein wirklich auf den neuesten Stand ergänzter Buchauszug, der auch über den Ausgang eines schon angemerkten Berichtigungsverfahrens Aufschluß gibt, vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 50/82 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVGEO §213 VEO §214EO §216 IIGBG §104
Rechtssatz: Sobald dem Exekutionsgericht zur Kenntnis gebracht wird, daß eine ganz bestimmte Eintragung im Grundbuch fehlerhaft ist, kann eine solche Fehlerhaftigkeit nur in dem dafür nach dem Gesetz vorgesehenen Grundbuchsverfahren behoben werden. Und nur wenn in einer dem äußeren Anscheine nach korrekten Weise die Berichtigung eines Fehlers noch während der Verteilungstagsatzung vorgenommen ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 2. August 1978, ON 47, verteilte das Erstgericht das für die am 8. Mai 1978 versteigerte Liegenschaft EZ 1604 II KG L erzielte Meistbot. In der letzten Zuweisung (Nr. 8) wies es der Pfandgläubigerin Firma S und Co. zur teilweisen Befriedigung (durch Barzahlung) ihrer am 23. Mai 1978 in COZ 132 im Range der Anm. COZ 103 (10. Juni 1977) auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 7. Juni 1977 pfandrechtlich sichergestellten Forderung von 268 855.93 S Kapital samt 2687.20 ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVBEO §210 IVEEO §210 IVGEO §214
Rechtssatz: Das Exekutionsgericht hat weder bei der Ausschreibung der Verteilungstagsatzung noch bei der Verteilungstagsatzung bzw. bei der Fassung des Verteilungsbeschlusses von Amts wegen auf Änderungen des Grundbuchstandes, die erst nach der Anmerkung der Zuschlagserteilung eingetreten sind, Bedacht zu nehmen. Wer aus solchen Änderungen des Buchstandes als Buchberechtigter Ansprüche a... mehr lesen...
Norm: EO §214EO §231 Abs2
Rechtssatz: Die Widerspruchsklage kann nur auf den im Meistbotsverteilungsverfahren behaupteten Sachverhalt, auf das schon im Widerspruch Vorgebrachte, also auf keinen neuen Rechtsgrund und auf keine Tatsachen, die erst nach dem Schluß der Verteilungstagsatzung eingetreten sind, gestützt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 126/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 ... mehr lesen...
Norm: EO §212EO §214EO §216 I
Rechtssatz: Der Richter hat in der Verteilungstagsatzung, sofern nicht eine Einigung über die Verteilung nach § 214 Abs 2 EO vorliegt, mit den Erschienenen nach den allgemeinen und besonderen Verteilungsgrundsätzen über jeden Anspruch (Kapital und Nebengebühren) in der Reihenfolge, in der die Befriedigung aus dem Meistbot erfolgen soll, zu verhandeln (§ 212 Abs 1 EO). Es sind daher nicht bloß Anmeldungen zu protoko... mehr lesen...
Norm: EO §55 Abs2EO §210 IIEO §210 IVAEO §210 IVEEO §214
Rechtssatz: Nicht angemeldete Ansprüche, die weder aus dem Grundbuch (Hauptbuch) noch dem Zwangsversteigerungsakt sondern aus anderen E-Akten ersichtlich sind, sind bei der Meistbotsverteilung nicht zu berücksichtigen, zumal das Exekutionsgericht von sich aus zur Beischaffung anderer Akten nicht verpflichtet ist. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVDEO §210 IVEEO §214
Rechtssatz: Außer den Anmeldungen dürfen lediglich die Akten des laufenden Versteigerungsverfahrens, in dem die Verteilung erfolgt, berücksichtigt werden, nicht aber auch die Akten früherer, bereits beendeter Verfahren (teilweises Abgehen von SZ 19/121). Entscheidungstexte 3 Ob 242/60 Entscheidungstext OGH 21.09.1960 3 Ob 242/60 JBl 1961... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVEEO §213 IIIEO §214EO §234
Rechtssatz: Die strittige Frage der Zahlung einer bücherlichen Pfandforderung muß mit Widerspruch geltend gemacht werden, um sich das Rekursrecht zu wahren, und kann nicht durch eine entsprechende Behauptung bei der Forderungsanmeldung zur Meistbotsverteilungstagsatzung ersetzt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 338/60 Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Liegenschaft EZ 33 KG Z*****, wurde auf Antrag der betreibenden Partei Franz B***** am 3. 3. 1960 zwangsversteigert. In C-PZ 12 ist unter Zahl 974/57 das Pfandrecht für die Forderung der Raiffeisenkasse S***** und Umgebung im Betrage von S 5.000,- sA einverleibt. Bezüglich der C-Postzahlen 1 - 11 enthält der Grundbuchsauszug den Vermerk: gelöscht und Löschungen. Die genannte Pfandgläubigerin hatte das vor dem Versteigeru... mehr lesen...
Norm: EO §210 IIAEO §210 IVAEO §210 IVEEO §210 VBEO §213 VEO §214GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Eine Nebengebührenkaution umfaßt mangels näherer Bestimmungen nur Zinsen und Kosten. Der Exekutionsrichter ist bei der Meistbotsverteilung nicht verpflichtet, auf die Urkundensammlung zurückzugreifen. Bei einer mangelhaften Forderungsanmeldung durch einen rechtsfreundlichen vertretenen Gläubiger ist der Exekutionsrichter nicht verpflichtet, nähere Aufkläru... mehr lesen...
Norm: EO §214
Rechtssatz: Als Entscheidungsgrundlage für den Verteilungsbeschluß sind von Amts wegen auch die Exekutionsakten über ein anderes Versteigerungsverfahren desselben Gerichtes heranzuziehen. Entscheidungstexte 3 Ob 266/37 Entscheidungstext OGH 07.04.1937 3 Ob 266/37 SZ 19/121 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: ABGB §5EO §214
Rechtssatz: Eine zwischen der Meistbotsverteilungstagsatzung und der Beschlußfassung über die Verteilung eingetretene Gesetzesänderung ist bei der Beschlußfassung zu beachten. Entscheidungstexte 2 Ob 283/37 Entscheidungstext OGH 02.04.1937 2 Ob 283/37 SZ 19/114 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: EO §214EO §216GBG §56 Abs1GBG §72
Rechtssatz: Ein Pfandrecht, das im Range einer vor dem Zuschlag erwirkten Ranganmerkung auf Grund einer Pfandbestellungsurkunde, die nach dem Zuschlag ausgestellt ist, nach dem Zuschlag einverleibt wird, ist bei der Meistbotsverteilung nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 2 Ob 898/31 Entscheidungstext OGH 23.09.1931 2 Ob 898/31 SZ... mehr lesen...
Norm: EO §214
Rechtssatz: Nach § 214 Abs 1 EO ist für die Meistbotsverteilung nur die Eintragung im Grundbuch maßgebend. Entscheidungstexte 3 Ob 1100/27 Entscheidungstext OGH 30.11.1927 3 Ob 1100/27 Veröff: SZ 9/217 3 Ob 46/95 Entscheidungstext OGH 10.05.1995 3 Ob 46/95 Vgl aber; Veröff: SZ 68/92 ... mehr lesen...
Norm: EO §214
Rechtssatz: Zuweisung einer Vermögensübertragungsgebühr nach dem Grundbuchsstande. Widerspruch gegen die Berücksichtigung einer Eintragungsgebühr. Aufhebung der vorinstanzlichen Beschlüsse wegen unzulänglicher Verhandlung über die Entscheidungsgrundlagen. Entscheidungstexte 3 Ob 132/26 Entscheidungstext OGH 03.03.1926 3 Ob 132/26 SZ 8/69 ... mehr lesen...
Norm: EO §214
Rechtssatz: Im Verteilungsbeschlusse sind Änderungen des Grundbuchstandes nicht zu berücksichtigen, die erst nach dem Schlusse der Verhandlung über die Verteilung des Meistbotes eintraten. Entscheidungstexte 1 R 83/19 Entscheidungstext OGH 17.06.1919 1 R 83/19 SZ 1/43 3 Ob 50/82 Entscheidungstext OGH 12.05.1... mehr lesen...