RS OGH 1976/11/9 3Ob126/76, 3Ob700/82, 3Ob105/87, 3Ob122/88, 3Ob36/89, 3Ob282/02w, 3Ob159/10v

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Veröffentlicht am 09.11.1976
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Norm

EO §214
EO §231 Abs2

Rechtssatz

Die Widerspruchsklage kann nur auf den im Meistbotsverteilungsverfahren behaupteten Sachverhalt, auf das schon im Widerspruch Vorgebrachte, also auf keinen neuen Rechtsgrund und auf keine Tatsachen, die erst nach dem Schluß der Verteilungstagsatzung eingetreten sind, gestützt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0003261

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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