Begründung: In der Versteigerungstagsatzung vom 28. April 2008 wurden mit Wohnungseigentum verbundene Anteile einer dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaft einem Ersteher um das Meistbot von 96.000 EUR zugeschlagen. Gegen die Zuschlagserteilung erhob das Land Salzburg als Pfandgläubiger erst am 4. Juni 2008 Rekurs, weil es von der Anberaumung des Versteigerungstermins nicht verständigt und das Versteigerungsedikt irrtümlich dem Finanzamt zugestellt worden war. Erst durch Zustellun... mehr lesen...
Begründung: In der Versteigerungstagsatzung vom 19. Jänner 2006 wurden drei jeweils im Hälfteeigentum der Zweitverpflichteten stehende Grundstücke (ein Presshaus mit Kellerröhre sowie zwei Weingärten) dem Ersteher um insgesamt 7.750 EUR zugeschlagen. Die Zuschlagserteilung wurde noch im Versteigerungstermin verkündet. Am 11. Juli 2006 erhob die Zweitverpflichtete gegen die Erteilung des Zuschlags einen zu erstgerichtlichem Protokoll erklärten Rekurs. Diesen wies das Rekursgericht mi... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehr führende betreibende Partei betreibt zur Hereinbringung von Forderungen aus zwei Exekutionstiteln über 11.229,71 EUR und 7.270 EUR, je sA, die Zwangsversteigerung zweier Liegenschaftsanteile der Verpflichteten, mit denen das Wohnungseigentum an einem Wohnhaus und einer Garage untrennbar verbunden ist. Diese wurden in der Versteigerungstagsatzung vom 12. Juni 2006, bei der weder die führende betreibende noch die verpflichtete Partei anwesend oder vertreten wa... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIJZPO §526 Abs3 GEO §187
Rechtssatz: Bei Rechtsmitteln von betreibenden Gläubigern gegen den Zuschlag oder dessen Versagung bestimmt deren betriebene Forderung ohne Nebengebühren den Wert des Entscheidungsgegenstands, ist diese aber höher als das Meistbot, dessen Betrag. Es kommt daher stets auf den geringeren der beiden Beträge an. Entscheidungstexte 3 Ob 260/06s E... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führt u.a. Exekution durch Zwangsversteigerung der im Eigentum der beiden Verpflichteten stehenden Liegenschaft EZ 1620, zu deren Gutsbestand die Grundstücke (GSte) 170/2 und 171/2 gehören. Beide Grundstücke wurden vom Sachverständigen getrennt bewertet. Bei der Bewertung des 1.307 m2 großen GSt 171/2 in ON 8 ging er davon aus, dass sich darauf ein gemischt genutztes Gebäude (Wohnungen, Pferdestall, Büro, Operationssaal [Pferdeklinik]) befinde un... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Verpflichtete macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, das Rekursgericht hätte den Zuschlag angesichts des Ausschließungsgrundes des § 180 Abs 1 EO von Amts wegen aufheben müssen. Diese Rechtsansicht ist nicht zutreffend: Das Rekursgericht kann den Zuschlag wegen von Amts wegen zu berücksichtigender Rechtsverletzungen nur aus Anlass eines zulässigen - hier fehlenden - Rechtsmittels aufheben (3 Ob 119/82). Der Verpflich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Umstand, dass zur Frage der gesonderten Anfechtbarkeit der (wenn auch in einem eigenen Beschluss ausgefertigten) Entscheidung über den Widerspruch gegen die Zuschlagserteilung nach dem (von der EO-Novelle 2000 unberührten) § 185 EO nur die Entscheidung 3 Ob 266/99k = SZ 72/154 = JUS Z 2903 = RdW 2000/257 (nur
Leitsatz: ) vorliegt, ändert nichts daran, dass insoweit keine erhebliche Rechtsfrage mehr zu beantworten ist. Da ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des vorliegenden Zwangsversteigerungsverfahrens sind Liegenschaftsanteile von Eheleuten an einer näher bezeichneten Liegenschaft mit der Anmerkung des Wohnungseigentums: a) die drei jeweils im Hälfteeigentum der beiden Verpflichteten stehenden 10.993/200.000stel Anteile B-LNR 5 und 6 (Terrassenwohnung im Dachgeschoß), 588/200.000stel Anteile B-LNR 25 und 26 (Tiefgaragenabstellplätze 1 und 2) sowie die 294/200.000stel Anteile B-LNR 49 und 50 (Tiefgaragenabst... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge einer vom Masseverwalter betriebenen kridamäßigen Versteigerung wurden dem Ersteher am 6. 7. 2000 mehrere Wohnungseigentumsobjekte um das Meistbot von 1,160.000 S zugeschlagen. Der Masseverwalter meldete zur Verteilungstagsatzung als Sondermassekosten - neben Verfahrenskosten und einem Anspruch auf Belohnung - den aus einem "Betriebskostenrückstand" der verpflichteten Partei resultierenden "laufenden Wohnbeitrag" ab 1. 9. 1996 für die Wohnungen 1-3 und 6-7 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte der erstbetreibenden Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Unterhaltsforderung von S 82.807,80 die Forderungsexekution gemäß § 294 EO und zur Sicherstellung der innerhalb eines Jahres fällig werdenden Unterhaltsbeträge von insgesamt S 66.000,-- die Sicherstellungsexekution gemäß § 372 EO bewilligt. Eine gleichartige Exekutionsbewilligung erwirkte auch ihr Sohn, der zweitbetreibende Gläubiger, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren U... mehr lesen...
Begründung: Bei der Tagsatzung zur öffentlichen Versteigerung einer Liegenschaft am 21. 5. 1999 erschien der Rechtsvertreter der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin und erlegte ein Vadium. Auf Antrag des Vertreters der betreibenden Partei ließ die Erstrichterin mit sofort mündlich verkündetem Beschluss diese Interessentin zum Bieten nicht zu. Gegen den beabsichtigten Zuschlag um das Meistbot von S 611.000,-- erhob ihr Vertreter Widerspruch mit der wesentlichen
Begründung: , der Zu... mehr lesen...
Norm: EO §183EO §185EO §187EO §231
Rechtssatz: 1. Es bedarf keiner besonderen beschlussmäßigen Erledigung der gegen eine Zuschlagserteilung erhobenen Widersprüche. Vielmehr ist der Zuschlag entweder zu erteilen oder zu versagen, je nachdem, ob nach der Überzeugung des Exekutionsgerichts keiner oder zumindest einer der Widerspruchsgründe erfüllt ist. 2. Ohne eine besondere Beschlussfassung kann sich die Frage nach einer gesonderten Anfechtung de... mehr lesen...
Begründung: In der Versteigerungstagsatzung am 12. März 1999 wurde eine Liegenschaft der verpflichteten Partei um das Meistbot von 1 Mio S einem Landwirt zugeschlagen, nachdem die Grundverkehrsbehörde dem Zuschlag, der zwei Bietern zuvor in der Versteigerungstagsatzung vom 22. November 1998 um das Meistbot von insgesamt 1,655.000 S "je zur Hälfte" erteilt worden war, unter Berufung auf § 3 Abs 2 lit a NöGVG die Zustimmung versagt hatte. Dem Masseverwalter im Konkurs über das Ve... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 1.2.1996 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei aufgrund des Urteils des Bezirksgerichtes Favoriten vom 15.11.1995, 7 C 1283/95a, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 37.036,05 sA die Zwangsversteigerung der 910/20500 Anteile (B-LNr 29) der EZ *****, Grundbuch ***** F*****. Die an die verpflichtete Partei vorzunehmenden Zustellungen erfolgten immer an die im Exekutionsantrag als deren Ver... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 1.2.1996 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei aufgrund des Urteils des Bezirksgerichtes Favoriten vom 15.11.1995, 7 C 1283/95a, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 37.036,05 sA die Zwangsversteigerung der 910/20500 Anteile (B-LNr 29) der EZ *****, Grundbuch 01101 Favoriten. Die an die verpflichtete Partei vorzunehmenden Zustellungen erfolgten immer an die im Exekutionsantrag als deren ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Schon der Widerspruch eines zur Versteigerungstagsatzung Erschienenen ist gemäß § 182 Abs 2 EO unbeachtlich, wenn er sich auf Umstände stützt, durch welche sein Recht nicht berührt wird. Demgemäß setzt auch der Rekurs nach § 187 Abs 1 EO die denkbare Beeinträchtigung der Rechte des nicht ordnungsgemäß zur Verteilungstagsatzung Geladenen voraus (SZ 19/327 = RZ 1938, 90; EvBl 1968/219 = JBl 1968, 481; Heller/Berger/Stix 1... mehr lesen...
Norm: EO §187EO §352AußStrG §9 Q
Rechtssatz: Die Rekursbeschränkungen des § 187 EO gelten nicht für die gerichtliche Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 125/95 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 125/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103119 ... mehr lesen...
Norm: EO §187JN §54 Abs2
Rechtssatz: Anders als beim Rekurs des Erstehers und des Verpflichteten, richtet sich beim Rekurs des Hypothekargläubigers (oder des betreibenden Gläubigers) der Wert des Entscheidungsgegenstandes in erster Linie nach der Höhe seiner Forderung. Dabei haben - anders als im Meistbotsverteilungsverfahren - Nebengebühren unberücksichtigt zu bleiben (§ 54 Abs 2 JN). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §187ZPO §528 F1ZPO §528 F4
Rechtssatz: Geht es darum, ob der Zuschlag zu erteilen oder zu versagen ist, so ist der Wert des Streitgegenstandes im allgemeinen mit dem Geldbetrag des Meistbots anzusetzen. Für den Rekurs des Verpflichteten ist der Schätzwert der versteigerten Liegenschaft maßgebend, wenn dieser höher als das Meistbot ist. Entscheidungstexte 3 Ob 179/88 Entschei... mehr lesen...
Norm: EO §187
Rechtssatz: Sieht man von dem im Absatz 1 letzter Satz geregelten Rekurs wegen Mangels der Verständigung ab, so setzt das Recht zum Rekurs gegen die Erteilung des Zuschlags voraus, daß der Rekurswerber im Versteigerungstermin anwesend war. Dies gilt nicht nur für Rekurse, die auf einen Mangel gestützt werden, der einen Grund zum Widerspruch bildet, sondern auch Rekurse, die aus anderen Gründen erhoben werden. E... mehr lesen...
Begründung: Bei der Versteigerung der gemeinsam ausgebotenen, je im Hälfteeigentum der Verpflichteten stehenden Liegenschaften EZ 6 und EZ 36 KG 03325 St. Georgen in der Klaus wurde der Zuschlag an eine Bietergemeinschaft erteilt, zu der sich Brigitte B***, Hubert B***, die Gemeinde S*** W*** an der Ybbs, Adalbert und Rosa N***, Franz und Maria L***, Ludwig und Maria S***, der S*** St.G***/K*** sowie Alois und Theresia Z*** zusammengeschlossen hatten und die durch ihren Machthaber... mehr lesen...
Begründung: Bei der Zwangsversteigerung der Liegenschaftsanteile der verpflichteten Gemeinschuldnerin wurden am 29. Dezember 1987 unter anderem die mit Wohnungseigentum an der Wohnung 23 (nach dem Schätzungsprotokoll eine aus einem Wohnschlafraum, kleiner Küche und Nebenräumen bestehende Wohnung mit einer Nutzfläche von 49,26 m2) untrennbar verbundenen 425/25157 Anteile an der Liegenschaft EZ 946 KG Bad Hofgastein (Schätzwert S 965.940,--) ausgeboten. Erika S*** wurde auf Grund ih... mehr lesen...
Norm: EO §187
Rechtssatz: Ein Irrtum des Erstehers über die Zahl der Räume und die Nutzfläche der versteigerten Eigentumswohnung berechtigt ihn nicht zur Anfechtung der Erteilung des Zuschlags, denn der Ersteher kann sich ebensowenig wie die übrigen Beteiligten auf einen Irrtum oder sonstige Willensmängel berufen. Entscheidungstexte 3 Ob 48/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §187SbgLGVG §15
Rechtssatz: Die Rekursfrist wird für den Ersteher erst mit der Zustellung der Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses in Gang gesetzt (hier: Zustellung erst nach Entscheidung der Grundverkehrsbehörde gem § 15 SbgLGVG). Entscheidungstexte 3 Ob 48/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 3 Ob 48/88 European Case ... mehr lesen...
Begründung: Bei dem Versteigerungstermin am 17.2.1987 war unter anderem der Verpflichtete anwesend. Er erhob gegen die Erteilung des Zuschlags an den Meistbietenden nicht Widerspruch, brachte gegen den Beschluß über die Erteilung des Zuschlags jedoch einen Rekurs ein. Diesen stützte er darauf, daß die versteigerte Liegenschaft ein Ausmaß von 9.401 m2 und nicht, wie bei der Schätzung irrtümlich angenommen worden sei, ein solches von 9.301 m2 habe. Das Rekursgericht gab dem Rekurs F... mehr lesen...
Norm: EO §184EO §187
Rechtssatz: Der Zuschlag kann (ohne vorherige Erhebung eines Widerspruchs) nicht mit Rekurs angefochten werden, weil das Flächenausmaß des versteigerten Grundstücks größer als jenes ist, das der Bestimmung des Schätzwerts zugrundegelegt wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 89/87 Entscheidungstext OGH 23.09.1987 3 Ob 89/87 JBl 1988,122 = ImmZ 1988,225 ... mehr lesen...
Begründung: Zwei Tage vor dem Versteigerungstermin stellten die verpflichteten Parteien den Antrag auf Durchführung einer neuen Schätzung. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab (ON 28). Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diesen Beschluß. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs. 1 Z 1 ZPO steht gegen diesen bestätigenden Beschluß kein weiteres Rechtsmittel zu. Den Rekurs der verpflichteten Parteien gegen den Beschluß, durch welchen der Zuschla... mehr lesen...