Norm
EO §184Rechtssatz
Der Zuschlag kann (ohne vorherige Erhebung eines Widerspruchs) nicht mit Rekurs angefochten werden, weil das Flächenausmaß des versteigerten Grundstücks größer als jenes ist, das der Bestimmung des Schätzwerts zugrundegelegt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0003269Dokumentnummer
JJR_19870923_OGH0002_0030OB00089_8700000_003