Aus der vorliegenden Beschwerde, den ihr angeschlossenen Beilagen sowie dem von der belangten Behörde angeforderten Devolutionsantrag des Mitbeteiligten vom 3. April 2000 ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Beschluss vom 15. März 2000 bewilligte das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz der beschwerdeführenden Gemeinde im vereinfachten Bewilligungsverfahren die Fahrnis- und Gehaltsexekution gegen den Mitbeteiligten auf Grund eines vom Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemei... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde, den ihr angeschlossenen Beilagen sowie dem von der belangten Behörde angeforderten Devolutionsantrag des Mitbeteiligten vom 3. April 2000 ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Beschluss vom 15. März 2000 bewilligte das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz der beschwerdeführenden Gemeinde im vereinfachten Bewilligungsverfahren die Fahrnis- und Gehaltsexekution gegen den Mitbeteiligten auf Grund eines vom Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1435;BAO §229;EO §1 Z13;LAO Stmk 1963 §177;
Rechtssatz: Ein vollstreckbarer Rückstandsausweis stellt nicht nur einen gültigen Exekutionstitel dar, sondern bildet auch (ähnlich einer vollstreckbaren Judikatschuld) einen Titel sui generis für das "Be... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1435;BAO §229;EO §1 Z13;LAO Stmk 1963 §177;
Rechtssatz: Ein vollstreckbarer Rückstandsausweis stellt nicht nur einen gültigen Exekutionstitel dar, sondern bildet auch (ähnlich einer vollstreckbaren Judikatschuld) einen Titel sui generis für das "Be... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Darstellung des Sachverhaltes auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. April 1993, Zl. 93/08/0007, und den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Oktober 1994, Zl. 94/08/0163, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der beschwerdeführenden Parteien gegen den Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 13. November 1992 betreffend Verneinung der Vers... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Darstellung des Sachverhaltes auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. April 1993, Zl. 93/08/0007, und den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Oktober 1994, Zl. 94/08/0163, verwiesen. Mit dem genannten Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde der beschwerdeführenden Parteien gegen den Bescheid des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 13. November 1992 betreffend Verneinung der Vers... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;EO §1 Z2;ZPO §548;
Rechtssatz: Wird in einem Mandatsverfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht der beklagten Partei lediglich aufgetragen, der Klägerin die aus dem Titel von Gehaltsforderungen für näher bezeichnete Kalenderjahre eingeklagte Forderung samt Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen, so k... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;EO §1 Z2;ZPO §548;
Rechtssatz: Wird in einem Mandatsverfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht der beklagten Partei lediglich aufgetragen, der Klägerin die aus dem Titel von Gehaltsforderungen für näher bezeichnete Kalenderjahre eingeklagte Forderung samt Kosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen, so k... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit der Beschwerde vorgelegten Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Zwischen der Beschwerdeführerin als Klägerin sowie A, B und C als Beklagten war vor dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz ein Verfahren wegen Räumung und Zahlung eines Betrages von S 123.183,42 (rückständiger Mietzins) anhängig. Das Verfahren endete am 14. September 1998 durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches. Dieser lautet auszugsweise: "1.) Die beklagten Pa... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit der Beschwerde vorgelegten Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Zwischen der Beschwerdeführerin als Klägerin sowie A, B und C als Beklagten war vor dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz ein Verfahren wegen Räumung und Zahlung eines Betrages von S 123.183,42 (rückständiger Mietzins) anhängig. Das Verfahren endete am 14. September 1998 durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches. Dieser lautet auszugsweise: "1.) Die beklagten Pa... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Es kommt bei der gerichtsgebührenrechtlichen Beurteilung eines Prozessvergleiches nicht darauf an, ob damit ein exekutionsfähiger Titel geschaffen wurde (Hinweis E 19. Februar 1998, 97/16/0384). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Inhalt des Vergleiches ergibt sich zweifelsfrei, dass für die Zukunft ein Exekutionstitel geschaffen werden sollte und die weitere Zahlung des Mietzinses Gegenleistung für den Verzicht des Vermieters auf eine Exekutionsführung u... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Es kommt bei der gerichtsgebührenrechtlichen Beurteilung eines Prozessvergleiches nicht darauf an, ob damit ein exekutionsfähiger Titel geschaffen wurde (Hinweis E 19. Februar 1998, 97/16/0384). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §58 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Inhalt des Vergleiches ergibt sich zweifelsfrei, dass für die Zukunft ein Exekutionstitel geschaffen werden sollte und die weitere Zahlung des Mietzinses Gegenleistung für den Verzicht des Vermieters auf eine Exekutionsführung u... mehr lesen...
Mit der am 19. Februar 1996 beim Bezirksgericht Kitzbühel eingelangten Klage begehrten die beschwerdeführenden Parteien vom Beklagten die Zahlung eines aus dem Mietverhältnis entstandenen Betrages von S 47.617,-- samt näher berechenbaren Zinsen und die Kosten des Rechtsstreites sowie die Räumung des Mietobjektes. Die Gerichtsgebühr von S 2.910,-- wurde entrichtet. Nach erfolgter Klagsausdehnung auf S 68.448,-- wurde die Differenz zu der dadurch auf S 6.890,-- angewachsenen Gerichtsgeb... mehr lesen...
Mit der am 19. Februar 1996 beim Bezirksgericht Kitzbühel eingelangten Klage begehrten die beschwerdeführenden Parteien vom Beklagten die Zahlung eines aus dem Mietverhältnis entstandenen Betrages von S 47.617,-- samt näher berechenbaren Zinsen und die Kosten des Rechtsstreites sowie die Räumung des Mietobjektes. Die Gerichtsgebühr von S 2.910,-- wurde entrichtet. Nach erfolgter Klagsausdehnung auf S 68.448,-- wurde die Differenz zu der dadurch auf S 6.890,-- angewachsenen Gerichtsgeb... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0183 E 11. Juli 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH führt ein Vergleich auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/16/0183 E 11. Juli 2000 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH führt ein Vergleich auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches... mehr lesen...
Der Antragsteller steht - soweit dem für den vorliegenden Fall Bedeutung zukommt - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Krems an der Donau; er war dort als Primarius der Abteilung für Urologie am A.ö. Krankenhaus eingesetzt. Hinsichtlich der Vorgeschichte wird zur Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. Oktober 1999, Zl. 98/12/0458 (früher: 97/12/0112 bzw. 94/12/0149), hingewiesen. Mit diesem wegen... mehr lesen...
Index: L94403 Krankenanstalt Spital Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art137;EO §1;KAG NÖ 1974 §45;VwGG §42 Abs4;VwGG §63 Abs2;
Rechtssatz: Auch wenn in den Angelegenheiten des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses das Verwaltungsvollstreckungsgesetz grundsätzlich nicht anzuwenden ist und demzufolge ein von einer Behörde beschei... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. September 1994 erhob der Beschwerdeführer gegen Franz Haiderer beim Bezirksgericht St. Veit an der Glan Klage wegen Mietzins und Räumung. Nach den Ausführungen in der Klagsschrift hatte der Beschwerdeführer als außerbücherlicher Eigentümer einer näher bezeichneten Liegenschaft am 4. November 1993 mit dem Beklagten einen Bestandvertrag über das gesamte Parterre des auf der Liegenschaft befindlichen Wohn- und Geschäftshauses abgeschlossen. Nach Ausführungen hinsic... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. September 1994 erhob der Beschwerdeführer gegen Franz Haiderer beim Bezirksgericht St. Veit an der Glan Klage wegen Mietzins und Räumung. Nach den Ausführungen in der Klagsschrift hatte der Beschwerdeführer als außerbücherlicher Eigentümer einer näher bezeichneten Liegenschaft am 4. November 1993 mit dem Beklagten einen Bestandvertrag über das gesamte Parterre des auf der Liegenschaft befindlichen Wohn- und Geschäftshauses abgeschlossen. Nach Ausführungen hinsic... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH führt ein Vergleich auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin schon eine vertraglich bestehende Verpfli... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §14;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH führt ein Vergleich auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin schon eine vertraglich bestehende Verpfli... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Mai 1996 wies die belangte Behörde die an sie gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers wegen behaupteter Rechtswidrigkeit der am 1. November 1995 durch Beamte der Gendarmerieposten S. und T. vorgenommenen zwangsweisen Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen sowie der von diesen Beamten erzwungenen gemeinsamen Fahrt nach D., T. und S. gemäß § 67a Abs. 1 Z. 2, § 67c und § 67d Abs. 1 AVG als unbegründet ab. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Rechtswi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;EO §1;StPO 1975 §139;StPO 1975 §174;StPO 1975 §237;StPO 1975 §24;StPO 1975 §26;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/10/06 99/01/0120 1
(erster Satz) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Mitglied der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer. Mit "Rückstandsausweis und Beschluss" der Abteilung 3 des Ausschusses der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer vom 6. Dezember 1995 wurden dem Beschwerdeführer rückständige Kammerbeiträge für das 2. Quartal 1993, das 3. Quartal 1994, sowie die ersten drei Quartale 1995 bis zum Datum der Erlassung des Beschlusses, ferner restliche Disziplinarratsbußen und -kosten sowie Exekutions- und Vollzugskosten seit dem 2... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;DSt Rechtsanwälte 1990 §68;DStNov Rechtsanwälte 1906 Art8;EO §1;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Nach Art VIII des Gesetzes vom 16.11.1906, RGBl Nr 223, sowie § 68 des Disziplinarstatutes sind Rückstandsausweise der Rechtsanwaltskammer über ausständige Kammerbeiträge und Geldbußen Exekutionstitel im Sinne des § 1 EO und können solche... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;DSt Rechtsanwälte 1990 §68;DStNov Rechtsanwälte 1906 Art8;EO §1;VVG §3 Abs2;
Rechtssatz: Dem Betroffenen steht eine entsprechende Rechtsschutzmöglichkeit auch gegen Rückstandsausweise offen. Diese stellen zwar keine bekämpfbaren Bescheide dar, sondern entfalten ihre Wirkung erst im Vollstreckungsverfahren; dieses eröffnet abe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte in seiner Beschwerde vom 29. Oktober 1996, in der Folge ergänzt durch den Schriftsatz vom 27. März 1998, an die belangte Behörde wegen behaupteter "unberechtigter Anwendung unmittelbaren Zwanges/Maßnahme" vor, dass ihm durch Sicherheitswachebeamte des Bezirkspolizeikommissariates Favoriten am 20. September 1996 gegen 3.45 Uhr in seiner Wohnung - nach der Nötigung, die Sicherheitswachebeamten würden seine Wohnungstüre eintreten, falls er ihnen nicht sofort ... mehr lesen...