1 Der Beamte X stand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Liesing vom 13. September 1999 wurde die zwischen der Revisionswerberin und dem Beamten X geschlossene Ehe gemäß § 55a Ehegesetz (EheG) geschieden. Der Beschluss erwuchs am selben Tag in Rechtskraft. In dem am selben Tag geschlossenen Scheidungsvergleich vereinbarten die Revisionswerberin und der Beamte X Folgendes: „Der Zweitantragsteller verpflichtet sich, ab 1.1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: ABGB §914 EO §1 Z5 EO §7 Abs1 PG 1965 §19 Abs1 idF 2013/I/210 VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 2. November 2020, mit dem der Antrag der Revisionswerberin auf Rückzahlung der halben Pauschalgebühr aus Anlass des Grundverfahrens zu X des Bezirksgerichtes Graz-West abgewiesen worden war, als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig sei... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 2. November 2020, mit dem der Antrag der Revisionswerberin auf Rückzahlung der halben Pauschalgebühr aus Anlass des Grundverfahrens zu X des Bezirksgerichtes Graz-West abgewiesen worden war, als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig sei... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 5. Februar 2020, mit dem die Anträge des Revisionswerbers auf Rückzahlung der halben Pauschalgebühr aus Anlass des Grundverfahrens zu X des Bezirksgerichtes Leibnitz abgewiesen worden waren, als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig sei.... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 5. Februar 2020, mit dem die Anträge des Revisionswerbers auf Rückzahlung der halben Pauschalgebühr aus Anlass des Grundverfahrens zu X des Bezirksgerichtes Leibnitz abgewiesen worden waren, als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig sei.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 EO §1 Z5GGG 1984 TP1 Anm2VwRallg ZPO §204 ZPO §433 EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 EO §1 Z5GGG 1984 TP1 Anm2VwRallg ZPO §204 ZPO §433 EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 EO §1 Z5GGG 1984 TP1 Anm2VwRallg ZPO §204 ZPO §433 EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 EO §1 Z5GGG 1984 TP1 Anm2VwRallg ZPO §204 ZPO §433 EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 ... mehr lesen...
1 Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) stellte gegenüber der Revisionswerberin am 25. Juli 2019 einen Rückstandsausweis aus, in dem offene Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) sowie Nebengebühren für den Zeitraum Juli 2017 von insgesamt 15.015,24 € ausgewiesen wurden. 2 Die Revisionswerberin erhob dagegen Einspruch und bestritt die Anwendbarkeit des BUAG und - aus Vorsichtsgründen, sollte die Anwendbarkeit doch gegeben se... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 18. November 2020, mit dem der Antrag der Revisionswerberin auf Rückzahlung der halben Pauschalgebühr aus Anlass des Grundverfahrens zu X des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz abgewiesen worden war, als unbegründet ab. Das Bundesverwaltungsgericht sprach aus, dass eine Revision ge... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 18. November 2020, mit dem der Antrag der Revisionswerberin auf Rückzahlung der halben Pauschalgebühr aus Anlass des Grundverfahrens zu X des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz abgewiesen worden war, als unbegründet ab. Das Bundesverwaltungsgericht sprach aus, dass eine Revision ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1EO §1 Z5GGG 1984 TP1 Anm2VwRallgZPO §204ZPO §433 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/16/0051 E 23. September 2021 RS 2 (hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Die gebührenrechtlichen Ermäßigungstatbestände (prätorischer Vergleich und gerichtlicher Vergleich in ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1EO §1 Z5GGG 1984 TP1 Anm2VwRallgZPO §204ZPO §433 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2021/16/0051 E 23. September 2021 RS 2 (hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Die gebührenrechtlichen Ermäßigungstatbestände (prätorischer Vergleich und gerichtlicher Vergleich in ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid der Präsidentin des Handelsgerichts Wien vom 4. Mai 2020, mit dem der Antrag der Revisionswerberin auf Rückzahlung der halben Pauschalgebühr aus Anlass des Grundverfahrens zu 33Cg 3/20w des Handelsgerichts Wien abgewiesen worden war, als unbegründet ab und erklärte die Revision für nicht zulässig. 2 Das BVwG stellte fest, der Revisionswerber... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde der Revisionswerberin gegen den Bescheid der Präsidentin des Handelsgerichts Wien vom 4. Mai 2020, mit dem der Antrag der Revisionswerberin auf Rückzahlung der halben Pauschalgebühr aus Anlass des Grundverfahrens zu 33Cg 3/20w des Handelsgerichts Wien abgewiesen worden war, als unbegründet ab und erklärte die Revision für nicht zulässig. 2 Das BVwG stellte fest, der Revisionswerber... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5GGG 1984 TP1 Anm2ZPO §204ZPO §433
Rechtssatz: Den beiden Ermäßigungstatbeständen in Anmerkung 2 zu TP 1 GGG 1984 ist gemein, dass sie an den Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches anknüpfen. Der gerichtliche Vergleich existiert in zwei Formen: Als bereits vor Einleitung eines Prozesses möglicher... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1EO §1 Z5GGG 1984 TP1 Anm2VwRallgZPO §204ZPO §433
Rechtssatz: Die gebührenrechtlichen Ermäßigungstatbestände (prätorischer Vergleich und gerichtlicher Vergleich in der ersten Verhandlung) knüpfen jeweils an den Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches an. Ein Prozessverg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1EO §1 Z5GGG 1984 TP1 Anm2VwRallgZPO §204ZPO §433
Rechtssatz: Die gebührenrechtlichen Ermäßigungstatbestände (prätorischer Vergleich und gerichtlicher Vergleich in der ersten Verhandlung) knüpfen jeweils an den Abschluss eines gerichtlichen Vergleiches an. Ein Prozessverg... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Verwaltungsgericht) die Maßnahmenbeschwerde des Revisionswerbers betreffend die näher bezeichnete Amtshandlung von Beamten der Polizeiinspektion P vom 5. April 2015 als unbegründet ab (Spruchpunkt 1.), verpflichtete den Revisionswerber gegenüber der belangten Behörde gemäß § 1 Z 3 und 4 VwG-Aufwandersatzverordnung zum Ersatz des Vorlageaufwands in der Höhe von EUR 57,40 und des Schriftsatzaufwan... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1B-VG Art130 Abs1 Z2B-VG Art132 Abs2EO Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/01/0078 E 24. März 2014 RS 1 Stammrechtssatz Die Tätigkeit von Exekutivorganen im Zuge einer gerichtlichen Vollstreckung nach der EO stellt eine Tätigkeit im Rahmen der "Gerichtspolizei im engeren Sinn" dar, die der Gerichtsbarkeit zuz... mehr lesen...
Angefochtener Beschluss 1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien vom 30. Jänner 2019 wurde die Beschwerde des durch seinen Kindesvater vertretenen, minderjährigen Revisionswerbers wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien am 14. Juni 2018 aus Anlass der Durchsetzung eines Beschlusses des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien zur Rückführung nach dem... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)22/03 Außerstreitverfahren23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AußStrG §110 Abs4AVG §1B-VG Art130 Abs1 Z2EOVwGVG 2014 §28 Abs6 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2012/01/0078 E 24. März 2014 RS 1(hier Assistenzleistungen der Organe des öffentlichen Sicherheisdienstes nach § 110 Abs. 4 2. Satz AußStrG) Stammrechtssatz Die Tätigkeit von Exekutivorganen im ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. 141/5 und 141/8 der Liegenschaft EZ. 285 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 15. Die mitbeteiligten Parteien sind Eigentümer der an diese Grundstücke im Westen unmittelbar angrenzenden Grundstücke Nr. 141/3 und 141/10 der Liegenschaft EZ. 261 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 17. Mit rechtswirksamem Vergleich des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. September 2004, GZ. 6 Cg 54/04m, vere... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. 141/5 und 141/8 der Liegenschaft EZ. 285 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 15. Die mitbeteiligten Parteien sind Eigentümer der an diese Grundstücke im Westen unmittelbar angrenzenden Grundstücke Nr. 141/3 und 141/10 der Liegenschaft EZ. 261 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 17. Mit rechtswirksamem Vergleich des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. September 2004, GZ. 6 Cg 54/04m, vere... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. 141/5 und 141/8 der Liegenschaft EZ 285 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 15. Die mitbeteiligten Parteien sind Eigentümer der an diese Grundstücke im Westen unmittelbar angrenzenden Grundstücke Nr. 141/3 und 141/10 der Liegenschaft EZ 261 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 17. Mit rechtswirksamem Vergleich des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. September 2004, GZ 6 Cg 54/04m, vereinb... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung
Norm: BauO Wr §15 Abs1 idF 2006/061;BauRallg;EO §1 Z5;EO §367;VwRallg;
Rechtssatz: Auch für eine Anzeige nach § 15 Wr BauO gilt, dass das V... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. 141/5 und 141/8 der Liegenschaft EZ 285 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 15. Die mitbeteiligten Parteien sind Eigentümer der an diese Grundstücke im Westen unmittelbar angrenzenden Grundstücke Nr. 141/3 und 141/10 der Liegenschaft EZ 261 Grundbuch Unterdöbling, Pfarrwiesengasse 17. Mit rechtswirksamem Vergleich des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. September 2004, GZ 6 Cg 54/04m, vereinb... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung
Norm: BauO Wr §15 Abs1 idF 2006/061;BauRallg;EO §1 Z5;EO §367;VwRallg;
Rechtssatz: Auch für eine Anzeige nach § 15 Wr BauO gilt, dass das V... mehr lesen...