Die L GmbH (Gemeinschuldnerin) wurde beim Handelsgericht Wien auf Zahlung von EUR 4.315,88 geklagt. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 16. Februar 2001 wurde DI GB zum Sachverständigen zur Frage bestellt, ob die klagende Partei von ihr zugesagte EDV-Leistungen erbracht habe. Mit Beschluss vom 4. April 2002 wurde dem Sachverständigen eine ergänzende Befundaufnahme und die Erstellung eines ergänzenden Gutachtens aufgetragen. Am 19. September 2002 legte der Sachverständige ... mehr lesen...
Die L GmbH (Gemeinschuldnerin) wurde beim Handelsgericht Wien auf Zahlung von EUR 4.315,88 geklagt. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 16. Februar 2001 wurde DI GB zum Sachverständigen zur Frage bestellt, ob die klagende Partei von ihr zugesagte EDV-Leistungen erbracht habe. Mit Beschluss vom 4. April 2002 wurde dem Sachverständigen eine ergänzende Befundaufnahme und die Erstellung eines ergänzenden Gutachtens aufgetragen. Am 19. September 2002 legte der Sachverständige ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §1 Z13;GEG §6 Abs1;GEG §7 Abs1;KO §10;KO §6;KO §7;
Rechtssatz: Der Zahlungsauftrag stellt einen mit Berichtigungsantrag bekämpfbaren Bescheid und Exekutionstitel im Sinne der Exekutionsordnung dar. Durch die Schaffung eines Exekutionstitels wird aber noch nicht darüber entschieden, ob dieser Exekutionstitel während des anhängige... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: EO §1 Z13;GEG §6 Abs1;GEG §7 Abs1;KO §10;KO §6;KO §7;
Rechtssatz: Der Zahlungsauftrag stellt einen mit Berichtigungsantrag bekämpfbaren Bescheid und Exekutionstitel im Sinne der Exekutionsordnung dar. Durch die Schaffung eines Exekutionstitels wird aber noch nicht darüber entschieden, ob dieser Exekutionstitel während des anhängige... mehr lesen...
Mit der zur hg. Zl. 99/17/0258 protokollierten Beschwerde, die zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichtet worden war, bekämpfte die Beschwerdeführerin die Abweisung ihrer Berufung gegen die Vorschreibung von Tourismusbeiträgen nach dem Tiroler Tourismusgesetz 1991, LGBl. Nr. 24 in der Fassung LGBl. Nr. 71/1992, 111/1994 und 9/1996 (im Folgenden: Tir TourismusG 1991), für die Jahre 1993 bis 1998. Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung der Beschwerde mit Beschluss v... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z13;EO §7 Abs4;
Rechtssatz: Gemäß § 7 Abs. 4 EO ist die gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit für einen der in § 1 Z 13 EO genannten Titel auf Antrag von jener Stelle aufzuheben, von der der Exekutionstitel ausgegangen ist. Die Anordnung, dass der Antrag auf Aufhebung der Bestätigung bei jener Stelle einzubringen ist, von der der Exekutio... mehr lesen...
Mit der zur hg. Zl. 99/17/0258 protokollierten Beschwerde, die zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichtet worden war, bekämpfte die Beschwerdeführerin die Abweisung ihrer Berufung gegen die Vorschreibung von Tourismusbeiträgen nach dem Tiroler Tourismusgesetz 1991, LGBl. Nr. 24 in der Fassung LGBl. Nr. 71/1992, 111/1994 und 9/1996 (im Folgenden: Tir TourismusG 1991), für die Jahre 1993 bis 1998. Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung der Beschwerde mit Beschluss v... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §1 Z13;EO §7 Abs4;
Rechtssatz: Gemäß § 7 Abs. 4 EO ist die gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit für einen der in § 1 Z 13 EO genannten Titel auf Antrag von jener Stelle aufzuheben, von der der Exekutionstitel ausgegangen ist. Die Anordnung, dass der Antrag auf Aufhebung der Bestätigung bei jener Stelle einzubringen ist, von der der Exekutio... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wies die belangte Behörde im Instanzenzug die mit Schreiben vom 19. Mai 2004 von der Finanzprokuratur namens des beschwerdeführenden Bundes erhobenen Einwendungen gegen den Rückstandsausweis des Landesabgabenamtes Salzburg vom 7. Mai 2003 betreffend Rückstand an Beiträgen nach dem Salzburger Fremdenverkehrsgesetz für die Jahre 1995 und 1996 samt Säumniszuschlägen gegenüber fünf verschiedenen Tourismusverbänden ab (der Rückstandsausweis weist daher fünf... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden wies die belangte Behörde im Instanzenzug die mit Schreiben vom 19. Mai 2004 von der Finanzprokuratur namens des beschwerdeführenden Bundes erhobenen Einwendungen gegen den Rückstandsausweis des Landesabgabenamtes Salzburg vom 7. Mai 2003 betreffend Rückstand an Beiträgen nach dem Salzburger Fremdenverkehrsgesetz für die Jahre 1995 und 1996 samt Säumniszuschlägen gegenüber fünf verschiedenen Tourismusverbänden ab (der Rückstandsausweis weist daher fünf... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §229;EO §1 Z12;EO §35;EO §36 Abs1;EO §7 Abs4;LAO Slbg 1963 §153 Abs3;LAO Slbg 1963 §172 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/17/0169 2004/17/0172 2004/17/0171 2004/17/0170
Rechtssatz: Die nach Bewilligung der Exekution durch das ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §229;EO §1 Z12;EO §35;EO §36 Abs1;EO §7 Abs4;LAO Slbg 1963 §153 Abs3;LAO Slbg 1963 §172 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/17/0169 2004/17/0172 2004/17/0171 2004/17/0170
Rechtssatz: Die nach Bewilligung der Exekution durch das ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die geschiedene Ehefrau des am 21. April 2003 verstorbenen Rechtsanwaltes Dr. X. Die Ehe war mit Beschluss des BG Y vom 28. Dezember 1995 gemäß § 55a EheG geschieden worden. Dem Scheidungsvergleich vom selben Tag ist zu entnehmen, dass der Ehe drei Kinder entstammen, nämlich die mj. P.R., geboren am 27. Dezember 1986, und zwei volljährige Kinder (geboren 1974 und 1976). Soweit erheblich, heißt es in diesem Vergleich unter Punkt 5., der Erstantragsteller... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die geschiedene Ehefrau des am 21. April 2003 verstorbenen Rechtsanwaltes Dr. X. Die Ehe war mit Beschluss des BG Y vom 28. Dezember 1995 gemäß § 55a EheG geschieden worden. Dem Scheidungsvergleich vom selben Tag ist zu entnehmen, dass der Ehe drei Kinder entstammen, nämlich die mj. P.R., geboren am 27. Dezember 1986, und zwei volljährige Kinder (geboren 1974 und 1976). Soweit erheblich, heißt es in diesem Vergleich unter Punkt 5., der Erstantragsteller... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung
Norm: ABGB §914;EO §1 Z5;EO §7 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein gerichtlicher Vergleich ist einerseits ein prozessualer Akt in der Erscheinungsform eines Exekutionstitels (§ 1 Z. 5 EO). Als solcher ist seine Tragweite allein auf Grund seines Wortlautes (§ 7 Abs. 1 EO) auszulegen. Daneben ist er aber auch eine... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/04 Exekutionsordnung
Norm: ABGB §914;EO §1 Z5;EO §7 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein gerichtlicher Vergleich ist einerseits ein prozessualer Akt in der Erscheinungsform eines Exekutionstitels (§ 1 Z. 5 EO). Als solcher ist seine Tragweite allein auf Grund seines Wortlautes (§ 7 Abs. 1 EO) auszulegen. Daneben ist er aber auch eine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Juli 2001 wurde dem Beschwerdeführer unter Berufung auf "§ 11 Abs. 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 26 Abs. 3 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO)" der Ersatz von Kosten der Vollstreckung (Barauslagen) "diverser rechtskräftiger Verkehrsstrafen" vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat in einem gemäß ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;EO §1;VVG §1;VVG §10 Abs1;VVG §10 Abs2;
Rechtssatz: Ein Vollstreckungsverfahren läuft so ab, dass auf Grund eines vollstreckbaren Bescheides (Vollstreckungstitels) die Vollstreckungsbehörde einen weiteren Bescheid zu erlassen hat, der festlegt, was in welcher Weise ("Vollstreckungsmittel") zu vollstrecken ist("Vollstreckungsverfügung"). Auf Bas... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 1. Februar 2001 bewilligte das Bezirksgericht Salzburg der Beschwerdeführerin auf Grund eines vollstreckbaren Versäumungsurteils vom 7. Dezember 2000 die Gehaltsexekution auf Pensionsbezüge, welche die verpflichtete Partei von der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt laufend erhält. Die Exekution wurde - so der Gerichtsbeschluss - durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung des der verpflichteten Partei gegen die Pensionsversicherungsanstalt angeblich zusteh... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 1. Februar 2001 bewilligte das Bezirksgericht Salzburg der Beschwerdeführerin auf Grund eines vollstreckbaren Versäumungsurteils vom 7. Dezember 2000 die Gehaltsexekution auf Pensionsbezüge, welche die verpflichtete Partei von der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt laufend erhält. Die Exekution wurde - so der Gerichtsbeschluss - durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung des der verpflichteten Partei gegen die Pensionsversicherungsanstalt angeblich zusteh... mehr lesen...
Mit dem an den Arbeitgeber des Beschwerdeführers (nachfolgend: Drittschuldner) gerichteten Bescheid des Finanzamtes vom 7. Juni 1999 wurde der Lohnanspruch des Beschwerdeführers gepfändet (Pfändungsbescheid). Mit Erledigung vom gleichen Tage wurde gegenüber dem Beschwerdeführer ein Verfügungsverbot über die gepfändeten Forderungen erlassen. Mit Schriftsatz vom 15. Juni 1999 erhob der Beschwerdeführer "gegen den Bescheid (Verfügungsverbot) vom 7. Juni 1999 das Rechtsmittel der Ber... mehr lesen...
Mit dem an den Arbeitgeber des Beschwerdeführers (nachfolgend: Drittschuldner) gerichteten Bescheid des Finanzamtes vom 7. Juni 1999 wurde der Lohnanspruch des Beschwerdeführers gepfändet (Pfändungsbescheid). Mit Erledigung vom gleichen Tage wurde gegenüber dem Beschwerdeführer ein Verfügungsverbot über die gepfändeten Forderungen erlassen. Mit Schriftsatz vom 15. Juni 1999 erhob der Beschwerdeführer "gegen den Bescheid (Verfügungsverbot) vom 7. Juni 1999 das Rechtsmittel der Ber... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §4;BAO §229;EO §1 Z13;
Rechtssatz: Rückstandsausweise bilden als Exekutionstitel die Grundlage der finanzbehördlichen und gerichtlichen Vollstreckung. Sie sind öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabeschulden, nicht aber Bescheide (Hinweis E 29. September 1997, 96/17/0454). Eur... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §4;BAO §229;EO §1 Z13;
Rechtssatz: Rückstandsausweise bilden als Exekutionstitel die Grundlage der finanzbehördlichen und gerichtlichen Vollstreckung. Sie sind öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabeschulden, nicht aber Bescheide (Hinweis E 29. September 1997, 96/17/0454). Eur... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1/166, KG Rustenfeld. Daran grenzt ostseitig das Grundstück Nr. 1/165 und nordseitig das Grundstück Nr. 1/167 an. Letzteres steht im Eigentum der beschwerdeführenden Marktgemeinde. Eigentümerin des Grundstücks Nr. 1/165 war laut Grundbuch bis zum 7. März 1997 T, die es sodann an B verkauft und übereignet hat. Im Zuge einer Bauverhandlung betreffend die Kollaudierung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück der Mitbe... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich23/04 Exekutionsordnung
Norm: BauO NÖ 1996 §18 Abs1 Z1 litc;EO §1;
Rechtssatz: Eine Realservitut stellt keinen Exekutionstitel nach § 1 EO dar; sie bedarf vielmehr zu ihrer Durchsetzung erst der Geltendmachung durch den Berechtigten in einem zivilgerichtlichen Verfahren, welches mit einer volls... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf den hg. Beschluss vom 29. November 2001, Zl. 2001/16/0532-3, verwiesen. Soweit das Säumnisbeschwerdeverfahren darüber hinaus noch offen war, hat der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 11. Jänner 2002, Zl. 2001/16/0552-6, das Vorverfahren eingeleitet und der belangten Behörde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG zur Nachholung des versäumten Bescheides eine Frist von drei Monaten gesetzt, wobei sie alternierend aufgefordert wurde, die Akten des Verwaltungsverfahrens ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf den hg. Beschluss vom 29. November 2001, Zl. 2001/16/0532-3, verwiesen. Soweit das Säumnisbeschwerdeverfahren darüber hinaus noch offen war, hat der Verwaltungsgerichtshof mit Verfügung vom 11. Jänner 2002, Zl. 2001/16/0552-6, das Vorverfahren eingeleitet und der belangten Behörde gemäß § 36 Abs. 2 VwGG zur Nachholung des versäumten Bescheides eine Frist von drei Monaten gesetzt, wobei sie alternierend aufgefordert wurde, die Akten des Verwaltungsverfahrens ... mehr lesen...
Index: E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 61997CJ0437 Evangelischer Krankenhausverein Wien VORAB;BAO §229;EO §1 Z13;EO §35;KO §110 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Ebenso wie sich ein Verpflichteter in der Exekution mit Oppositionseinwendungen gemäß § 35 EO gegen einen Rückstandsausweis an diejenige Behörde zu ... mehr lesen...
Index: E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 61997CJ0437 Evangelischer Krankenhausverein Wien VORAB;BAO §229;EO §1 Z13;EO §35;KO §110 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Ebenso wie sich ein Verpflichteter in der Exekution mit Oppositionseinwendungen gemäß § 35 EO gegen einen Rückstandsausweis an diejenige Behörde zu ... mehr lesen...