Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 1. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 9 Abs. 1 VStG) der M Bauplanungs- und Sanierungsgesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 1.2.1993 in W eine ausländische Arbeitskraft, nämlich Stanislaw K zum Räumen von Schutt auf der Baustelle in Wien 6., Fillgraderg. 15 beschäftigt ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AAV;ABGB §1175;ASchG 1972 §31 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AVG §9;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/19 93/18/0230 1
(hier: Bestrafung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG). Stammrechtssatz Arbeitsgemeinschaften si... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) iVm § 10 Abs. 1 Z. 4 Fremdengesetz (FrG) abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer zwischen 1990 und 1993 insgesamt 13 x wegen Verwaltungsübertretungen rechtskräftig bestraft worden sei (ua wegen Übertretungen wegen unbefugter Konzessionsausübung, des... mehr lesen...
Index: L46009 Jugendförderung Jugendschutz Wien41/02 Passrecht Fremdenrecht50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz82/02 Gesundheitsrecht allgemein95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: AAV;AufG 1992 §5 Abs1;BazillenausscheiderG;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;GewO 1973;JSchG Wr 1985;MEG 1950;
Rechtssatz: Handelt es sich bei den den 13 rechtskräftigen Bestrafungen des Fremden zugrundeliegenden Sachverhalten überwiegend um Übertr... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als zur Vertretung nach außen berufener handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Niederösterreich (Bezirk Wr. Neustadt) verschiedener Verwaltungsübertretungen nach der Verordnung über Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung von Bauarbeiten, Bauneben- und Bauhilfsarbeiten und der A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;AVG §1;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):95/02/0244 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/24 94/02/0021 1 Stammrechtssatz Wird ein zur Vertretung einer juristischen Person nach außen befugtes Orga... mehr lesen...
I. 1.1. Anläßlich einer Überprüfung der Baustelle X-Sperre am 5. September 1990 stellte das Arbeitsinspektorat fest, daß die Auflaufstellen des Förderbandes im Siebhaus, Zubringerband 39, sowie bei der Spannrolle, Band B4, und beim Förderband unter der Brecheranlage gegen gefahrbringendes Berühren nicht gesichert waren. 1.2. In der Anzeige vom 28. September 1990 beantragte das Arbeitsinspektorat deshalb die Bestrafung des verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen wegen Übertretun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ABGB §1175;ASchG 1972 §31 Abs2;AVG §9;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Arbeitsgemeinschaften sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts, denen die Rechtspersönlichkeit fehlt. Mangels Rechtsfähigkeit kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht Dienstgeber sein. Diese Eigenschaft kommt vielmehr den einzelne... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 14. September 1993 wurde die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in ihrer Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der F. Ges.m.b.H. einer Übertretung des Arbeitnehmerschutzgesetzes in Verbindung mit der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung für schuldig befunden und hiefür bestraft. Mit Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 1. März 1994 wurde der gegen dieses Straferken... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972;VStG §5 Abs2;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Rechtsirrtum iSd § 5 Abs 2 VStG entschuldigt nur dann, wenn er erwiesenermaßen unverschuldet ist (Hinweis E 4.3.1992, 91/03/0097, 0098). Das ist nicht der Fall, wenn der für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften verantwortliche handelsrechtliche Geschäftsführer neben dem zweiten Ges... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft "als nach § 9 VStG Verantwortlicher (handelsrechtlicher Geschäftsführer)" einer Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in X, Niederösterreich, schuldig erkannt, er habe es zu verantworten, daß auf einer in Völkermarkt, Kärnten, gelegenen Baustelle am 27. Februar 1991 drei näher bezeichnete Bestimmungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) nicht beachtet worden seien. Er h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die örtliche Umschreibung der Baustelle des Unternehmens des Arbeitgebers im
Spruch: des Straferkenntnisses ist in Ansehung von Übertretungen der AAV als Teil der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a Z 1 VStG anzusehen (Hinweis E 3.5.1993... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;AVG §1;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein zur Vertretung einer juristischen Person nach außen befugtes Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen, so ist im Bereich des Arbeitnehmerschutzrechtes Tatort der Verwaltungsübertretung der Sitz der Unter... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 18. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als nach außen zur Vertretung berufenes Organ zweier näher bezeichneter Gesellschaften m.b.H. mit Sitz in einer oberösterreichischen Gemeinde für schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;AVG §6 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Bf in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Gesch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 23. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft einer näher bezeichneten Kommanditgesellschaft zu verantworten, daß am 7. April 1989 in einem näher bezeichneten Betrieb dieser Gesellschaft bei bestimmten ständigen Arbeitsplätzen die erforderliche Raumtemperatur von 18 Grad C in näher beschrie... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/27 93/18/0054 1
(hier: Übertretung der AAV) Stammrechtssatz Der gewerberechtliche Geschäftsführer kann nur für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften - von denen der Schutz der Arbeitnehmer bei ihrer ber... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 84 Abs. 1 AAV bestraft, weil er es "als Gesellschafter der als Arbeitgeber fungierenden X-OHG, sohin als deren zur Vertretung nach außen berufenes Organ", zu verantworten habe, "daß diese Gesellschaft am 26. September 1990, an welchem Tag Arbeitnehmer beschäftigt waren, in der Filiale in V" kein Waschwasser zur Verfügung gestellt habe. Über die gegen diesen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/18/0216 E 8. Juli 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/03 93/18/0070 2 Stammrechtssatz Die örtliche Umschreibung der Filiale des Unternehmens des Arbeitgebers im
Spruch: stellt im Hinblick auf Übertretungen der AAV lediglich ein - wenn auch wesentliches - Sa... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 24. Dezember 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Gesellschafter der als Arbeitgeber fungierenden K.-OHG, sohin als deren zur Vertretung nach außen berufenes Organ, zu verantworten, daß am 26. September 1990, an welchem Tag Arbeitnehmer beschäftigt gewesen seien, in einer örtlich näher umschriebenen Filiale in V gegen drei näher angeführte Vorschriften der AAV verstoßen worden sei. Es wurden Gel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0107 1 Stammrechtssatz Für den Bereich des Verwaltungsstrafgesetzes kommt es auch in Sachen, die sich auf den Betrieb einer Unternehmung etc beziehen - und dies trifft auch auf in Filialen gegliederte Unternehmungen zu -, für die örtliche Zuständigkeit der einschreitenden Stra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die örtliche Umschreibung der Filiale des Unternehmens des Arbeitgebers im
Spruch: stellt im Hinblick auf Übertretungen der AAV lediglich ein - wenn auch wesentliches - Sachverhaltselement iSd § 44a Z 1 VStG dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180070.X02 ... mehr lesen...
I. 1. Unter dem Datum 6. August 1992 erließ der Landeshauptmann von Wien (die belangte Behörde) im Instanzenzug dem Beschwerdeführer gegenüber einen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben es als Betriebsinhaber der X-Drogerie und Arbeitgeber zu verantworten, daß die Vorschriften der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung, BGBl. Nr.218/1983 in der geltenden Fassung, wonach Arbeitsräume, soweit die Art der Arbeitsvorgänge oder die Zweckbestimmung des Raumes dem nicht ent... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;AAV;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
Rechtssatz: Arbeitnehmerschutzvorschriften stehen nicht zur Disposition der (betreffenden) Arbeitnehmer. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992180427.X09 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 17.12.2010 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. Juli 1992, Zl. 92/18/0197, verwiesen, womit der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 6. April 1992 hinsichtlich der Verwaltungsübertretung nach § 46 Abs. 4 zweiter Satz AAV zur Gänze sowie hinsichtlich der Verwaltungsübertretung nach § 19 Abs. 4 erster Satz Bauarbeiterschutzverordnung hinsichtlich des Straf- und Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, im übrigen (sohin in Ansehung des Sch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;VStG §32 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/30 91/19/0230 1 Stammrechtssatz Eine Verfolgungshandlung hat sich auf die Tat selbst, nicht auf deren rechtliche Wertung zu beziehen. Somit ist eine Verfolgungshandlung - bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen - auch dann eine taugliche iSd § 32 Abs 2 VStG, wenn allen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 14. September 1990 wurde der Beschwerdeführer wegen einer Übertretung der AAV bestraft. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers langte am 4. Oktober 1990 bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung ein. Mit dem dem Vertreter des Beschwerdeführers am 10. Oktober 1991 zugestellten angefochtenen Bescheid wurde der Berufung keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Über die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;VStG §51 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991190333.X01 Im RIS seit 17.02.1992 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. März 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Arbeitgeber zu vertreten, daß am 13. April 1988 auf der von ihm betriebenen, örtlich näher umschriebenen Baustelle Arbeitnehmer in ca. 12 m Höhe (Balkonplatte im dritten Obergeschoß) beschäftigt gewesen seien, ohne daß auf dieser Arbeitsstelle eine entsprechende Absturzsicherung durch Mittelstange oder Fußleiste vorhanden gewesen sei. Der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972 §31 Abs2;VStG §9 Abs2;
Rechtssatz: Daß der Besch höchstens alle 2 Monate auf der Baustelle anwesend ist, reicht auch dann für eine wirksame Beaufsichtigung nicht aus, wenn der verantwortliche Beauftragte nach § 9 Abs 2 VStG oder der Bevollmächtigte nach § 31 Abs 2 ASchG eine entsprechende Qualifikation hat und seit 20 Jahren "Prokurist ... mehr lesen...