RS Vwgh 1992/10/8 92/18/0403

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Veröffentlicht am 08.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV;
VStG §32 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/30 91/19/0230 1

Stammrechtssatz

Eine Verfolgungshandlung hat sich auf die Tat selbst, nicht auf deren rechtliche Wertung zu beziehen. Somit ist eine Verfolgungshandlung - bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen - auch dann eine taugliche iSd § 32 Abs 2 VStG, wenn allenfalls die darin vorgenommene rechtliche Qualifikation des angelasteten strafbaren Verhaltens nicht zutreffend sein sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180403.X01

Im RIS seit

08.10.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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