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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AAV;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/09/30 91/19/0230 1Stammrechtssatz
Eine Verfolgungshandlung hat sich auf die Tat selbst, nicht auf deren rechtliche Wertung zu beziehen. Somit ist eine Verfolgungshandlung - bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen - auch dann eine taugliche iSd § 32 Abs 2 VStG, wenn allenfalls die darin vorgenommene rechtliche Qualifikation des angelasteten strafbaren Verhaltens nicht zutreffend sein sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180403.X01Im RIS seit
08.10.1992