RS Vwgh 1993/5/3 93/18/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.05.1993
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die örtliche Umschreibung der Filiale des Unternehmens des Arbeitgebers im Spruch stellt im Hinblick auf Übertretungen der AAV lediglich ein - wenn auch wesentliches - Sachverhaltselement iSd § 44a Z 1 VStG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180070.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten