Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 18. Bezirk, vom 21. Dezember 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Generalsekretär und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ eines näher genannten Vereins zu verantworten, dass in der von diesem Verein eingerichteten Arbeitsstätte (Krankenhaus) an einem näher genannten Ort in Wien die zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer erlassenen Vorsc... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §24 Abs6;
Rechtssatz: Im Gegensatz zu sonstigen Verkehrswegen verbietet § 24 Abs 6 erster Satz AAV schlechthin Lagerungen auf Stiegen und Gängen, wobei jegliche - wenngleich auch kurzfristige - Lagerung (zB auch das Abstellen von gelieferten Waren am Gang in unmittelbarer Nähe eines Ausgangs bis zu deren Abholung durch Arbeitnehmer) verboten ist, zumal gerade von den in Gä... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §24 Abs6;ASchG 1994 §130 Abs5 Z1;
Rechtssatz: Den Arbeitgeber als Normadressaten des § 24 Abs 6 AAV (vgl auch § 130 Abs 5 Z 1 AschG 1994; arg: ..., WER ALS ARBEITGEBER/IN ... ZUWIDERHANDELT ...) trifft auch die Pflicht, dass ein Verstoß gegen diese Vorschrift nicht durch betriebsfremde Personen - etwa durch Lieferanten - herbeigeführt wird (Hinweis E 9.2.1992, 91/19/0362).... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 4. und 5. Bezirk, vom 23. März 1992 war die nunmehrige Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin dafür zur Verantwortung gezogen worden, daß in ihrem Betrieb in Wien, F-Straße 60, am 11. Jänner 1990 "folgenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer nicht entsprochen wurde: Der Hauptverkehrsweg vom Verkaufsraum zu dem als Schiwerkstätte bzw. Lagerraum verwendeten Raum hatte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §24 Abs6;AAV §25 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Zur Umschreibung einer Übertretung nach § 25 Abs 1 erster Satz AAV iVm § 24 Abs 6 zweiter Satz AAV ist es nicht erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses alle Räume, durch die der Hauptverkehrsweg führt, zu bezeichnen. Die von der Behörde gewählte Form der Tatumschreibung: "Der Ha... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 24. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Gechäftsführer der Komplementärgesellschaft einer näher bezeichneten Kommanditgesellschaft zu verantworten, daß in der Halle 3 des Betriebes am 24. Jänner 1990 die beim Sortieren von Konfektionsabfällen beschäftigten Arbeitnehmer durch Lagerungen von Alttextilien vom übrigen Teil der Halle ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §24 Abs6;AAV §25 Abs1;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/27 93/18/0054 1
(hier: Übertretung des § 24 Abs 6 AAV iVm § 25 Abs 1 AAV) Stammrechtssatz Der gewerberechtliche Geschäftsführer kann nur für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften -... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §24 Abs6;AAV §25 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, er habe auf persönlich wahrgenommene Mißstände regelmäßig hingewiesen, vermag ein Arbeitgeber mangelndes Verschulden an einer Übertretung des § 24 Abs 6 AAV iVm § 25 Abs 1 AAV nicht darzutun, weil damit nicht gesagt wird, in welcher Weise dadurch unter vorhersehbaren Verhältnissen... mehr lesen...
I. 1. Aufgrund eines Antrages des Arbeitsinspektorates für den 2. Aufsichtsbezirk vom 9. Oktober 1991 war der Beschwerdeführerin vom Magistrat der Stadt Wien (Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk) mit Bescheid vom 27. Jänner 1992 gemäß § 27 Abs. 6 des Arbeitnehmerschutzgesetzes, BGBl. Nr. 234/1972, (ASchG) nachstehender Auftrag erteilt worden: "Vom Haupteingang zum Notausgang sowie zum Blumenvorbereitungsplatz ist ein Hauptverkehrsweg durch gelbe Fußbodenmarkierungen in... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §24 Abs6;AAV §25 Abs1;AAV §25 Abs4;ASchG 1972 §27 Abs6;
Rechtssatz: Die rechtliche Zulässigkeit von auf § 27 Abs 6 ASchG iVm § 25 Abs 1 und § 25 Abs 4 AAV gestützten behördlichen Aufträgen hängt weder davon ab, daß auf den zur Kennzeichnung vorgesehenen Verkehrswegen entgegen § 24 Abs 6 AAV (vorübergehend) Lagerungen vorgenommen werden, noch davon, daß sie die im § 25 Abs... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 7. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es "als gemäß § 9 Abs. 2 VStG bestellter verantwortlicher Beauftragter der Arbeitgeberin X-Aktiengesellschaft zu verantworten, daß beim Betrieb der gewerblichen Betriebsanlage dieser Aktiengesellschaft in W, F-Straße 115-117, am 5. September 1990" im einzelnen angeführte Bestimmungen der AAV in näher umschrieb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §24 Abs6;AAV §33 Abs10;AAV §33 Abs2;AAV §87 Abs1;ASchG 1972 §27 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §33 Abs7;GewO 1973 §39;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180117.X01 Im RIS seit 01.06.2001 mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 18. Juni 1991 bestätigte der Landeshauptmann von Wien (die belangte Behörde) das dem Beschwerdeführer gegenüber ergangene und von diesem mit Berufung bekämpfte Straferkenntnis des magistratischen Bezirksamtes für den 6./7. Bezirk vom 20. April 1990 gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 mit der Maßgabe, daß sein Spruch: wie folgt zu lauten habe: "1. Sie haben als verantwortlicher Beauftragter der Arbeitgeberin XY-AG zu verantworten, daß am 15. Februar 1989 im Betrieb in ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §24 Abs6;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §33 Abs7;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Wird jemandem anläßlich seiner Bestellung zum Filialleiter einer LebensmittelhandelsAG ein von ihm zu unterfertigendes "Merkblatt für die Filialführung" (Beiblatt zum Filialleitervertrag) ausgehändigt, da... mehr lesen...
I 1. Unter dem Datum 26. April 1990 erließ die Bezirkshauptmannschaft Ried i.I. dem nunmehrigen Beschwerdeführer gegenüber ein Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben am 24.10.1989 in Ried i.I., Hauptplatz 1 1. die Stiege vom Keller zum Erdgeschoß nur in einer Breite von rd. 70 cm freigehalten und 2. den Gang im 1. Stock nur in einer Breite von ca. 70 cm und den Gang im Erdgeschoß nur in einer Breite von ca. 75 cm - 80 cm freigehalten, obwohl Stiegen und Ha... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §24 Abs6;AAV §26 Abs3;
Rechtssatz: Wird dem Besch von der Beh als erwiesen angenommener Sachverhalt das Freihalten einer Stiege in einer Breite von nur 70 cm angelastet, bedarf der Umstand, wodurch die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Breite hervorgerufen worden ist, nicht der rechtlichen Subsumtion. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 4. und 5. Bezirk, vom 21. Juli 1989 war der nunmehrige Beschwerdeführer als verantwortlicher Beauftragter der "N. Warenhandel Ges.m.b.H." dafür zur Verantwortung gezogen worden, daß am 11. November 1988 in der Betriebsstätte in Wien 4, S.-Gasse, "1) der Hauptverkehrsweg im Verkaufsraum zwischen Flaschenrückgabe und Notausgang keine ausreichende Breite von mindestens 1,20 m besaß, da er durch L... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §24 Abs6;AAV §25 Abs1;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Lautet der Tatvorwurf auf Nichteinhalten einer Breite von mindestens 1,20 m für einen Hauptverkehrsweg in einem Verkaufsraum durch Lagerung von Kartons, so ist es nicht rechtswidrig, wenn die Behörde § 25 Abs 1 erster Satz AAV (Unterschreitung der für Hauptverkehrswege festgelegten Mindestbreite vo... mehr lesen...