Index
60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
AAV §24 Abs6;Rechtssatz
Wird dem Besch von der Beh als erwiesen angenommener Sachverhalt das Freihalten einer Stiege in einer Breite von nur 70 cm angelastet, bedarf der Umstand, wodurch die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Breite hervorgerufen worden ist, nicht der rechtlichen Subsumtion.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190140.X02Im RIS seit
28.10.1991