RS Vwgh 1991/10/28 91/19/0140

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1991
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §24 Abs6;
AAV §26 Abs3;

Rechtssatz

Wird dem Besch von der Beh als erwiesen angenommener Sachverhalt das Freihalten einer Stiege in einer Breite von nur 70 cm angelastet, bedarf der Umstand, wodurch die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Breite hervorgerufen worden ist, nicht der rechtlichen Subsumtion.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190140.X02

Im RIS seit

28.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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