Begründung: Die Firma W***** AG war unter anderem hinsichtlich der von ihr zum Verkauf übernommenen und auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge bei der klagenden Partei aufgrund des "Händlerkaskorahmenvertrages" samt "Erweiterung der Händlerkaskoversicherung" kaskoversichert. Dem Versicherungsverhältnis lagen vereinbarungsgemäß die KKB 1986 zugrunde. Gemäß Punkt 2. der "Erweiterung der Händlerkaskoversicherung" gilt der Deckungsschutz "auch für Angehörige des Dienstwagenbenützers un... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Grobe Fahrlässigkeit im Sinne des § 334 Abs 1 ASVG ist anzunehmen, wenn eine außergewöhnliche und auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens nicht nur als möglich sondern als wahrscheinlich vorhersehbar erscheinen läßt (Arb 10.087; RIS-Justiz RS0030644, RS0085373). Die Frage, ob ein Arbeitsunfall in diesem Sinn grob fahrlässig verursacht wurde, kann immer nur nach den kon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom April 1989 bis einschließlich April 1991 im Gasthaus des Beklagten als Serviererin beschäftigt. Neben ihrer Serviertätigkeit im Gastbetrieb gehörte es zu den ihr vom Beklagten aufgetragenen Dienstpflichten, jeweils vor der Sperrstunde neben den Papier- und Abfallresten auch die Asche der im Gasthaus benützten Aschbecher in einen vorhandenen Plastikkübel zu entleeren und die allenfalls noch vorhandene Aschenglut mit Wasser zu löschen. Nac... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist davon, daß alle für die Haftung des Spediteurs bzw Frachtführers maßgeblichen gesetzlichen Regelungen (insbesondere CMR, HGB, AÖSp) einen einheitlichen Begriff des groben Verschuldens unterstellen (vgl zuletzt 1 Ob 66/98g) und daß bei grobem Verschulden keine Haftpflichtbegrenzungen greifen (Art 29 CMR, § 51 lit b AÖSp, vgl auch §§ 414 Abs 4, 430 Abs 3 HGB). Demnach hat ein Fixkostenspediteur für Schäden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 11. 1945 geborene Kläger arbeitete bis zum Unfallereignis in der Abteilung 633/Loseverladung der A***** Gesellschaft mbH. In dieser Abteilung wurden Eisenbahnwaggons mit Kunstdünger beladen. Aufgabe der dort beschäftigten Arbeiter war es, das Dach der Waggons für den Beladevorgang zu öffnen, die Waggons zu reinigen und nach der automatischen Beladung die Dachklappe wieder zu schließen und zu plombieren. Am Unfallstag, dem 9. 8. 1995, hatten die A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gleiches gilt kraft Größenschlusses auch für die Zurückweisung eines von der zweiten Instanz wegen einer - in Wahrheit nicht vorliegenden - erheblichen Rechtsfrage zugelassenen Rekurses gegen einen Aufhebungsbesch... mehr lesen...
Norm: DHG §2OrgHG §3
Rechtssatz: Die Mäßigung des Ersatzanspruches scheidet nicht allein aufgrund eines Verstoßes des Schädigers gegen eine ausdrückliche Weisung aus. Ob und wie weit der Ersatzanspruch zu mäßigen ist, ist eine Frage des Einzelfalles. Entscheidungstexte 9 ObA 280/98m Entscheidungstext OGH 21.10.1998 9 ObA 280/98m 9 ObA 200/0... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem in der Berufung erhobenen Einwand der klagenden Partei, eine Mäßigung des Ersatzanspruchs iS § 3 OrgHG komme nicht in Betracht, weil der Beklagte - damals Präsenzdiener - einem ausdrücklichen Befehl zuwidergehandelt habe, hat das Berufungsgericht entgegengehalten, daß ein solcher Befehl weder behauptet noch festgestellt worden sei. Entgegen der Meinung der Revisionswerberin ist dieser Hinweis des Berufungsgerichtes ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Strittig ist im Revisionsverfahren ausschließlich die vom Erstgericht bejahte, vom Berufungsgericht hingegen verneinte Frage, ob der dienstvorgesetzte Bauleiter des Klägers einen grob fahrlässigen Verstoß gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften (Bauarbeiterschutzverord- nung: mangelnde Absturzabsicherung des Baustellenbereiches) zu verantworten hat. Hiezu liegt jedoch bereits eine ständige und einheitliche Judikatur des Ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11.3.1996 verursachte der Beklagte als Lenker des PKWs Marke Ford Escort einen Unfall, bei dem der PKW beschädigt wurde. Eigentümerin des PKWs und Leasinggeberin war die E*****-GesmbH, Fahrzeughalterin und Leasingnehmerin die R***** -GesmbH, über deren Vermögen nach dem Unfall der Konkurs eröffnet wurde. Der Leasingvertrag wurde im Sommer 1994 abgeschlossen. Der Beklagte war Angestellter der R*****-GesmbH und benützte den PKW als Dienstfahrzeug. Er wußte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob im einzelnen eine grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften vorliegt und objektiv besonders schwere Sorgfaltsverstöße auch subjektiv schwerstens vorzuwerfen sind, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Dabei kommt es nicht auf die Zahl der Sorgfaltsverstöße, sondern ihre Schwere und die für den Arbeitgeber und nicht für den Arbeitnehmer erkennbare Wahrscheinlichkeit des Schad... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei kaufte von einem Unternehmen mit Sitz in Österreich Brandschutzplatten, deren Transport in mehreren Teillieferungen zu ihr nach Polen erfolgen sollte. Im Liefervertrag vom 5.5.1990 war vereinbart worden, daß die Verkäuferin die Ware lediglich zu verpacken und auf LKW zu verladen habe; der Transport oblag der Klägerin selbst. Diese beauftragte ein polnisches Speditionsunternehmen, das den Auftrag an ein österreichisches Speditionsunternehmen... mehr lesen...
Begründung: Der am 25.7.1955 geborene Kläger war seit Jänner 1988 als Betonierer bei der Julius E***** Gesellschaft mbH beschäftigt. Er hatte schon früher Kranabladearbeiten verrichtet, wurde jedoch am 9.8.1989 zum erstenmal an der Baustelle in ***** Wien, *****, bei solchen Arbeiten eingesetzt. Der Kläger hatte sich freiwillig gemeldet, Paletten mit Deckenstützen, die mit einem Kran von einem auf der Straße stehenden LKW abgeladen und in eine ca 8 m unter dem Bodenniveau gelege... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn sich das Verhalten des Schädigers aus der Menge der sich auch für den Sorgsamsten nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als eine auffallende Sorglosigkeit heraushebt (VersRdSch 1989/168; 1994/330; SZ 61/280 ua). Dabei wird ein Verhalten vorausgesetzt, von dem der Handelnde wußte oder wissen mußte, daß es geeignet ist, den Eintrit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Grobe Fahrlässigkeit iS § 334 Abs 1 ASVG ist (nur) anzunehmen, wenn eine außergewöhnliche und auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens nicht nur als möglich sondern als wahrscheinlich vorhersehbar erscheinen läßt. Weder eine strafgerichtliche Verurteilung noch etwa das Zuwiderhandeln gegen Unfallverhütungsvorschriften für sich allein reichen zur Annahme grober Fahrlässi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung (Arb. 10.064, SZ 67/239; RIS-Justiz RS0054575) sind die Bestimmungen des DHG anzuwenden, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Schadenszufügung und der Dienstleistung besteht. Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen des Berufungsgerichtes ließ der Beklagte am Ende der Wintersaison 1995/96, somit anläßlich der Beendigung seines Dienstes als Schilehrer, die ihm vom... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der beim hier zu beurteilenden Arbeitsunfall verletzte Lehrling hatte zum Unfallszeitpunkt das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet; das Lehrverhältnis hatte erst wenige Tage vorher begonnen. Nach den §§ 2, 9 Z 8 der Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (BeschäftigungsV) wäre daher seine Beschäftigung auch auf Gerüstlagen bis zu einer Höhe von 4 m nur dann erlaubt gewesen, wenn da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei, Importeurin von und Händlerin mit Geräten der Unterhaltungselektronik, sowie die während des Revisionsverfahrens in Konkurs verfallene beklagte Speditionsgesellschaft (im folgenden weiter beklagte Partei) schlossen im März 1987 einen Vertrag über den Betrieb eines Auslieferungslagers, wonach die beklagte Partei gegen ein Pauschalentgelt (Prozentsatz des Warenwerts) folgende Leistungen im Zusammenhang mit dem Import von zollabgefertigten e... mehr lesen...
Begründung: In umfangreichen Ausführungen versucht der Kläger darzutun, daß der Fall eines Begehrens auf Zahlung einer Integritätsabgeltung dem § 46 Abs 2 ASGG zu unterstellen sei. In umfangreichen Ausführungen versucht der Kläger darzutun, daß der Fall eines Begehrens auf Zahlung einer Integritätsabgeltung dem Paragraph 46, Absatz 2, ASGG zu unterstellen sei. Rechtliche Beurteilung Der Kläger begehrt die Zahlung einer Integritätsabgeltung im gesetzl... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1ASGG §46 Abs1DHG §2ASVG §213a
Rechtssatz: Die Beurteilung des Verschuldensgrades unter Anwendung der richtig dargestellten Grundsätze, ohne dass ein wesentlicher Verstoß gegen maßgebliche Abgrenzungskriterien vorläge, kann wegen ihrer Einzelfallbezogenheit nicht als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG gewertet werden. Entscheidungstexte 9 ObA 2155/96v En... mehr lesen...