RS OGH 1998/10/21 9ObA280/98m, 9ObA200/02f, 9ObA259/02g, 8ObA70/03g, 9ObA12/04m, 9ObA93/05z, 8ObA31/

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Veröffentlicht am 21.10.1998
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Norm

DHG §2
OrgHG §3

Rechtssatz

Die Mäßigung des Ersatzanspruches scheidet nicht allein aufgrund eines Verstoßes des Schädigers gegen eine ausdrückliche Weisung aus. Ob und wie weit der Ersatzanspruch zu mäßigen ist, ist eine Frage des Einzelfalles.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111013

Im RIS seit

20.11.1998

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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