Norm
DHG §2Rechtssatz
Die Mäßigung des Ersatzanspruches scheidet nicht allein aufgrund eines Verstoßes des Schädigers gegen eine ausdrückliche Weisung aus. Ob und wie weit der Ersatzanspruch zu mäßigen ist, ist eine Frage des Einzelfalles.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111013Im RIS seit
20.11.1998Zuletzt aktualisiert am
13.07.2016