Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 17. Jänner 2007 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 13. Februar 2004 um 05.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten PKW an einem näher genannten Ort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand mit einem Alkoholgehalt von 2,00 Promille gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 5 Abs. 1 StVO begangen, weshalb über ihn eine Geldstrafe in... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §863;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0252 E 23. März 1984 VwSlg 11378 A/1984 RS 2(Hier mit dem Zusatz, dass es jedoch nicht erforderlich ist, die Person, von der Blut abgenommen werden soll, über die "Verweigerungsmöglichkeit" aufzuklären.) Stammrechtssatz Eine Zustimmungserklä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Juni 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. September 1998 gegen 05.00 Uhr im Ortsgebiet von Haid auf der Kremstalbundesstraße B 139 bei Strkm. 13,200 von Neuhofen kommend in Richtung Traun einen dem Kennzeichen nach näher bezeichneten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei der Alkoholisierungsgrad 1,95 Promille (Blutalkohol) betragen habe; hiefür wurde über i... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §863;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1998/I/092;StVO 1960 §5 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0252 E 23. März 1984 VwSlg 11378 A/1984 RS 2(hier nach § 5 Abs 6 StVO 1960 idF 1998/I/092) Stammrechtssatz Eine Zustimmungserklärung nach § 5 Abs 7 StVO kann auch konkludent (§ 863 ABGB) erklärt werden, wenn der Lenker weiß, a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. November 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. Mai 1995 um 23.37 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand an einem näher umschriebenen Ort gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen; über ihn wurde eine Geldstrafe von S 19.000,-- (Ersatzfreihei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs8 idF 1994/518;
Rechtssatz: Bei rechtswidriger Verweigerung der Blutabnahme durch den Dienst habenden Arzt steht es dem Probanden unbeschadet dessen aber frei, sich an einen anderen im öffentlichen Sanitätsdienst oder bei einer Bundespolizeibehörde tätigen Arzt oder an einen anderen Dienst habend... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs8 idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/25 96/02/0227 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber ging bei der Neufassung des § 5 StVO durch die neunzehnte StVO-Novelle von... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. Dezember 1996 um 04.45 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand in Neusiedl am See an einem näher umschriebenen Ort gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Es wurde deshalb über ihn eine Geldstr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs8 idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/11/25 97/02/0392 1 Stammrechtssatz Eine Verpflichtung der Organe der Straßenaufsicht, einem Verlangen auf Blutabnahme durch einen Probanden nachzukommen, besteht nach § 5 StVO idF BGBl 1994/518 nicht, insbesondere sind sie auch nicht verpflichtet, d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs8 idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/25 96/02/0227 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber ging bei der Neufassung des § 5 StVO durch die neunzehnte StVO-Novelle von... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 22. September 1995 um 21.50 Uhr an einem näher bezeichneten Ort ein nach dem Kennzeichen bestimmtes KFZ in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. "Der Alkoholgehalt der Atemluft betrug am 22.9.1995 um 22.12 Uhr 0,42 mg/l". Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von S 16.000,-- (E... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs3 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs8 idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/25 96/02/0227 1
(hier: Nur erster Satz und zweiter Satz erster Halbsatz; anders als
durch eine im § 5 StVO vorgesehene Art der Blutuntersuchung - also
etwa auch d... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe - jeweils näher umschrieben - einen Pkw samt Anhänger an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (mindestens 0,51 mg/l Atemluftalkohol) gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Über den Beschwerdeführer wurde eine G... mehr lesen...
Index: 82/01 Gesundheitsrecht Organisationsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: RSG 1870;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs8 idF 1994/518;StVONov 19te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/25 96/02/0227 1 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber ging bei de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verletzung von "§ 99/1c i. V.m. 5/5 StVO" mit einer Geldstrafe von S 11.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 11 Tage) bestraft, weil er sich am 16. Juni 1995 gegen 02.00 Uhr in der Innsbrucker Klinik, Unfallstation, geweigert habe, eine Blutabnahme vornehmen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß er sich beim Lenken eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkws am gleichen Tag gegen 00.20 ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litc idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/24 96/02/0479 2 Stammrechtssatz § 99 Abs 1 lit c idF der 19ten StVO-Nov bezieht sich nur auf § 5 Abs 6 StVO idF der 19ten StVO-Nov. Der dort geregelte Fall betrifft jedoch nur Personen, die nicht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 14. Juli 1996 in der Zeit von 4.40 bis 4.42 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 12.000,-- (Ersatzfreiheits... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs8 idF 1994/518;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung der Organe der Straßenaufsicht, einem Verlangen auf Blutabnahme durch einen Probanden nachzukommen, besteht nach § 5 StVO idF BGBl 1994/518 nicht, insbesondere sind sie auch nicht verpflichtet, den Probanden etwa zu einem bei einer öffentlichen Krankenanstalt die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. April 1997 wurde der Beschwerdeführer unter anderem für schuldig befunden, er habe am 11. Juli 1995 um 20.17 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 14... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs8 idF 1994/518; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/25 96/02/0227 1 (hier: auch durch ein medizinisches Gutachten kann das Ergebnis der Atemalkoholmessung entspr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. März 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 28. Oktober 1994 um 12.00 Uhr an einem näher bestimmten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei die in einem näher genannten Wachzimmer durchgeführte Atemalkoholuntersuchung am 28. Oktober 1994 um 12.18 Uhr und um 12.27 Uhr bei beiden Messungen jeweils "positive Wert... mehr lesen...
Index: 82/01 Gesundheitsrecht Organisationsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: RSG 1870;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs3 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs8 idF 1994/518;StVONov 19te;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber ging bei der Neufassung des § 5 StVO durch die neunzehnte StVO-Novelle von der ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land vom 8. Juli 1996 (Spruchpunkt 2.) wurde der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für schuldig befunden, er habe sich am 3. August 1995 um ca. 23.00 Uhr in einem näher angeführten Krankenhaus gegenüber einem Arzt und einem Organ der Straßenaufsicht geweigert, eine Blutabnahme zum Zwecke der Bestimmung des Blutalkoholgehaltes vornehmen zu lassen, obwohl vermutet hätte werden können, daß er sich anläßlich einer - ... mehr lesen...
Index: 82/01 Gesundheitsrecht Organisationsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: RSG 1870;StVO 1960 §5 Abs5 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs6 idF 1994/518;StVO 1960 §5 Abs7 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litc idF 1994/518;StVONov 19te; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/02/0554 E 28. Februar 1997
Rechtssatz: § 99 Abs 1 lit c idF der 19ten StVO-Nov bezieht sich nur auf § 5 Abs 6 StVO idF d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. März 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 20. Mai 1991 um 17.00 Uhr an einem näher beschriebenen Ort einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen; über ihn wurde eine Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Tage) verhängt. Gegen diesen Bescheid richte... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §5 Abs7;
Rechtssatz: Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach dem Probanden über sein Begehren die abgenommene Blutprobe - aus welchen Gründen auch immer - auszufolgen ist. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutabnahme European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 22. Oktober 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 14. Dezember 1990 (somit bis 14. Dezember 1992), keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden da... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb idF 1986/105;StVO 1960 §5 Abs7 lita;StVONov 13te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/15 90/02/0015 2 Stammrechtssatz Zieht der Beschuldigte das Ergebnis der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt in Zweifel, so steht es ihm frei, eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu verlangen (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. August 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 16. September 1990 um 23.55 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem näher beschriebenen Ort in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §5 Abs4 litb;StVO 1960 §5 Abs7 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/02/0087 1 Stammrechtssatz Aus § 5 Abs 4a StVO ergibt sich, daß die Richtigkeit einer Bestimmung des Alkoholgehaltes der Atemluft nach § 5 Abs 2a lit b StVO n... mehr lesen...