RS Vwgh 1994/7/27 93/09/0436

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.07.1994
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z2 lita idF 1990/450;

Rechtssatz

Eine geringe Entlohnung allein (solange sie nicht unter der gesetzlichen Mindestgrenze liegt) schließt die Qualifikation eines Arbeitnehmers als Schlüsselkraft nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090436.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten