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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992;Rechtssatz
Der Hinweis der Antragstellerin auf die für den beantragten Ausländer erteilte Aufenthaltsberechtigung für das Bundesgebiet stellt noch kein Vorbringen dar, aus welchem sich das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 AuslBG ableiten ließe. Vielmehr wäre im Falle des Nichtvorliegens einer Berechtigung des Ausländers zum Aufenthalt in Österreich nach dem AufenthaltsG 1992 die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung schon nach § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG zu versagen gewesen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090469.X04Im RIS seit
02.05.2001