RS Vwgh 1994/4/21 93/09/0469

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Veröffentlicht am 21.04.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AufG 1992;
AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;
AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;

Rechtssatz

Der Hinweis der Antragstellerin auf die für den beantragten Ausländer erteilte Aufenthaltsberechtigung für das Bundesgebiet stellt noch kein Vorbringen dar, aus welchem sich das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Abs 6 AuslBG ableiten ließe. Vielmehr wäre im Falle des Nichtvorliegens einer Berechtigung des Ausländers zum Aufenthalt in Österreich nach dem AufenthaltsG 1992 die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung schon nach § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG zu versagen gewesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090469.X04

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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