RS Vwgh 2001/1/31 98/09/0190

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Veröffentlicht am 31.01.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §51g Abs3 Z1;
VStG §51i;

Rechtssatz

Eine Einvernahme in Österreich unerlaubt beschäftigt gewesener, in Rumänien aufhältiger Ausländer im Rechtshilfeweg durch rumänische Gerichte oder Verwaltungsbehörden ist im Hinblick auf die bestehende Vertragsrechtslage zwischen Österreich und Rumänien nicht zu verlangen (Hinweis E 12. 11. 1999, 97/09/0249).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998090190.X01

Im RIS seit

02.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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