Mit Bescheid des Bezirkshauptmannes von Gmunden vom 20. Jänner 2004 wurde der Mitbeteiligte als Inhaber und Betreiber des Lokales "S" in L schuldig erkannt, dass in diesem Lokal ein namentlich genannter türkischer Staatsangehöriger (sein Bruder) zumindest am 1. Oktober 2003 als Hilfskraft beschäftigt worden sei, ohne dass für diesen eine gültige Beschäftigungsbewilligung oder Zulassung als Schlüsselkraft erteilt, noch eine Anzeigebestätigung oder eine Arbeitserlaubnis oder ein Be... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer auf Grund der Ergebnisse einer am 26. März 2003 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretun... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 24 VStG im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der "P" Betriebs GmbH, zu verantworten, dass diese Gesellschaft einen namentlich bezeichneten türkischen Staatsangehörigen am 4. Oktober 2002 in der "P" in H beschäftigt habe, obwohl hiefür weder eine Bes... mehr lesen...
Dem vorliegenden Bescheid und der dagegen gerichteten Beschwerde ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer mit Bescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 7. September 2001 für schuldig erkannt worden ist, es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Vienna-Courier Botendienste GmbH, zu verantworten zu haben, dass diese Gesellschaft mit Sitz in Wien 7 als Arbeitgeberin am 30. Oktober 2000 um 11.20 Uhr einen namentlich ange... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in Bestätigung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 18. Juli 2004 schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher der U GmbH mit Sitz in P zu verantworten, dass dieses Unternehmen einen namentlich genannten rumänischen Staatsangehörigen in der Zeit vom 1. September bis 3. September... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1152;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0334 E 25. September 1990 RS 3 Stammrechtssatz Auf Grund der Bestimmung des § 1152 ABGB ist ein Dienstverhältnis zwar im Zweifel entgeltlich, eine Vereinbarung der Une... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;AuslBG §4 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen erfolgt allein über Antrag des potenziellen Arbeitgebers auf Grundlage der von diesem behaupteten Angaben. Ein Arbeitsvertrag muss in diesem Zeitpunkt noch nicht bestehen. Da eine Ar... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Auch eine nur einmalige kurzfristige Tätigkeit kann eine "Beschäftigung" im Sinne des § 2 Abs. 2 AuslBG sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2004090217.X01 Im RIS seit 03... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1205/78 E 10. Oktober 1980 VwSlg 10258 A/1980 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Abgrenzung familienhafter, auf bloße Gefälligkeit beruhender Beschäftigungsverhältnisse zwischen Angehörigen von solchen, die in wechselseitigen rechtlichen ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bezirkshauptmannes von Gmunden vom 20. Jänner 2004 wurde der Mitbeteiligte als Inhaber und Betreiber des Lokales "S" in L schuldig erkannt, dass in diesem Lokal ein namentlich genannter türkischer Staatsangehöriger (sein Bruder) zumindest am 1. Oktober 2003 als Hilfskraft beschäftigt worden sei, ohne dass für diesen eine gültige Beschäftigungsbewilligung oder Zulassung als Schlüsselkraft erteilt, noch eine Anzeigebestätigung oder eine Arbeitserlaubnis oder ein Be... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer auf Grund der Ergebnisse einer am 26. März 2003 durchgeführten öffentlichen mündlichen Verhandlung der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretun... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 24 VStG im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der "P" Betriebs GmbH, zu verantworten, dass diese Gesellschaft einen namentlich bezeichneten türkischen Staatsangehörigen am 4. Oktober 2002 in der "P" in H beschäftigt habe, obwohl hiefür weder eine Bes... mehr lesen...
Dem vorliegenden Bescheid und der dagegen gerichteten Beschwerde ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer mit Bescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 7. September 2001 für schuldig erkannt worden ist, es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Vienna-Courier Botendienste GmbH, zu verantworten zu haben, dass diese Gesellschaft mit Sitz in Wien 7 als Arbeitgeberin am 30. Oktober 2000 um 11.20 Uhr einen namentlich ange... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in Bestätigung des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 18. Juli 2004 schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher der U GmbH mit Sitz in P zu verantworten, dass dieses Unternehmen einen namentlich genannten rumänischen Staatsangehörigen in der Zeit vom 1. September bis 3. September... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0007 E 27. April 1993 RS 1
(Hier: Die besonderen Verhältnisse des vorliegenden Falles kommen
als Motiv für die Erbringung unentgeltlicher Arbeitsleistungen im
Familienverband in Betracht, ohne dass ein Verdacht der Umgehung
zwingender kollektivvert... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE2A Assoziierung PolenE2A E11401030E6J001 Verwaltungsrecht allgemein59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 11992E002 EGV Art2;11992E048 EGV Art48;11992E052 EGV Art52;11997E002 EG Art2;11997E039 EG Art39;11997E043 EG Art43;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs3;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 lita Zi;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 litc;61999CJ0268 Aldona Malgorzata Jany VORAB;Aus... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE2A Assoziierung PolenE2A E11401030E6J59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: 11992E002 EGV Art2;11992E048 EGV Art48;11992E052 EGV Art52;11997E002 EG Art2;11997E039 EG Art39;11997E043 EG Art43;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs3;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 lita Zi;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 litc;61999CJ0268 Aldona Malgorzata Ja... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE2A Assoziierung PolenE2A E11401030E6J001 Verwaltungsrecht allgemein59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 11992E002 EGV Art2;11992E048 EGV Art48;11992E052 EGV Art52;11997E002 EG Art2;11997E039 EG Art39;11997E043 EG Art43;21993A1231(18) AssAbk Polen Art1 Abs2;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 lita Zi;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 litc;61999CJ0268 Aldona Malgorzata Jany VORAB;Ausl... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2A Assoziierung PolenE2A E11401030E6J19/15 Vertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 lita Zi;61999CJ0268 Aldona Malgorzata Jany VORAB;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;EURallg;WrÜbk über das Recht der Verträge Art31;
Rechtssatz: Ein völkerrechtlicher Vertrag ist nach seinem Wortlaut und im Licht seiner Ziele ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Als Gefälligkeitsdienste, die nicht unter die bewilligungspflichtige Beschäftigung des AuslBG fallen, können nur die vom Leistenden auf Grund bestehender spezifischer Bindungen zwischen ihm und dem Leistungsberechtigten erbrachten kurzfristigen, freiwil... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1152;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/08/0334 E 25. September 1990 RS 3 Stammrechtssatz Auf Grund der Bestimmung des § 1152 ABGB ist ein Dienstverhältnis zwar im Zweifel entgeltlich, eine Vereinbarung der Une... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;AuslBG §4 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen erfolgt allein über Antrag des potenziellen Arbeitgebers auf Grundlage der von diesem behaupteten Angaben. Ein Arbeitsvertrag muss in diesem Zeitpunkt noch nicht bestehen. Da eine Ar... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Auch eine nur einmalige kurzfristige Tätigkeit kann eine "Beschäftigung" im Sinne des § 2 Abs. 2 AuslBG sein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2004090217.X01 Im RIS seit 03... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1205/78 E 10. Oktober 1980 VwSlg 10258 A/1980 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Abgrenzung familienhafter, auf bloße Gefälligkeit beruhender Beschäftigungsverhältnisse zwischen Angehörigen von solchen, die in wechselseitigen rechtlichen ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/08/0007 E 27. April 1993 RS 1
(Hier: Die besonderen Verhältnisse des vorliegenden Falles kommen
als Motiv für die Erbringung unentgeltlicher Arbeitsleistungen im
Familienverband in Betracht, ohne dass ein Verdacht der Umgehung
zwingender kollektivvert... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE2A Assoziierung PolenE2A E11401030E6J001 Verwaltungsrecht allgemein59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 11992E002 EGV Art2;11992E048 EGV Art48;11992E052 EGV Art52;11997E002 EG Art2;11997E039 EG Art39;11997E043 EG Art43;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs3;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 lita Zi;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 litc;61999CJ0268 Aldona Malgorzata Jany VORAB;Aus... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE2A Assoziierung PolenE2A E11401030E6J59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: 11992E002 EGV Art2;11992E048 EGV Art48;11992E052 EGV Art52;11997E002 EG Art2;11997E039 EG Art39;11997E043 EG Art43;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs3;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 lita Zi;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 litc;61999CJ0268 Aldona Malgorzata Ja... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE2A Assoziierung PolenE2A E11401030E6J001 Verwaltungsrecht allgemein59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 11992E002 EGV Art2;11992E048 EGV Art48;11992E052 EGV Art52;11997E002 EG Art2;11997E039 EG Art39;11997E043 EG Art43;21993A1231(18) AssAbk Polen Art1 Abs2;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 lita Zi;21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 litc;61999CJ0268 Aldona Malgorzata Jany VORAB;Ausl... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE2A Assoziierung PolenE2A E11401030E6J19/15 Vertragsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 lita Zi;61999CJ0268 Aldona Malgorzata Jany VORAB;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;EURallg;WrÜbk über das Recht der Verträge Art31;
Rechtssatz: Ein völkerrechtlicher Vertrag ist nach seinem Wortlaut und im Licht seiner Ziele ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Als Gefälligkeitsdienste, die nicht unter die bewilligungspflichtige Beschäftigung des AuslBG fallen, können nur die vom Leistenden auf Grund bestehender spezifischer Bindungen zwischen ihm und dem Leistungsberechtigten erbrachten kurzfristigen, freiwil... mehr lesen...