RS Vwgh 2006/1/30 2004/09/0217

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Veröffentlicht am 30.01.2006
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/126;
AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;

Rechtssatz

Auch eine nur einmalige kurzfristige Tätigkeit kann eine "Beschäftigung" im Sinne des § 2 Abs. 2 AuslBG sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004090217.X01

Im RIS seit

03.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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