RS Vwgh 2006/1/30 2004/09/0093

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.2006
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E1E
E2A Assoziierung Polen
E2A E11401030
E6J
001 Verwaltungsrecht allgemein
59/04 EU - EWR
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

11992E002 EGV Art2;
11992E048 EGV Art48;
11992E052 EGV Art52;
11997E002 EG Art2;
11997E039 EG Art39;
11997E043 EG Art43;
21993A1231(18) AssAbk Polen Art1 Abs2;
21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 lita Zi;
21993A1231(18) AssAbk Polen Art44 Abs4 litc;
61999CJ0268 Aldona Malgorzata Jany VORAB;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
EURallg;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Polen andererseits zielt nach seiner fünfzehnten Begründungserwägung und seinem Artikel 1 Absatz 2 darauf ab, eine Assoziation zu schaffen, die die Ausweitung des Handels und ausgewogene Wirtschaftsbedingungen zwischen den Vertragsparteien fördern und so die dynamische wirtschaftliche Entwicklung und den Wohlstand in Polen begünstigen soll, um den Beitritt Polens zu den Gemeinschaften zu erleichtern. Aus dem Kontext und der Zielsetzung des Assoziierungsabkommens mit Polen ergibt sich kein Anhaltspunkt dafür, dass dieses Abkommen dem Begriff "selbständige Erwerbstätigkeiten" eine andere als die gewöhnliche Bedeutung beimessen wollte, nach der es sich dabei um Erwerbstätigkeiten handle, die jemand nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und das Entgelt und in eigener Verantwortung ausübe. Daher lässt sich kein Bedeutungsunterschied zwischen dem Begriff "selbständige Erwerbstätigkeiten" in Artikel 52 EG-Vertrag und dem Begriff "selbständige Erwerbstätigkeiten" in Artikel 44 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer i des Assoziierungsabkommens mit Polen feststellen (Hinweis Urteil des EuGH vom 20. November 2001, C-268/99, veröffentlicht in der Sammlung der Rechtsprechung 2001, Seite I- 08615).

Gerichtsentscheidung

EuGH 61999J0268 Aldona Malgorzata Jany VORAB

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004090093.X03

Im RIS seit

03.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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