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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Bestrafung nach dem AuslBG - Der Antragsteller begründete seinen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung lediglich damit, er habe monatliche Fixausgaben von EUR 1.000,-- und den Unterhalt für eine minderjährige Tochter zu bezahlen. Im vorliegenden Antrag wurde dem Konkretisierungsgebot nicht auch nur annähernd entsprochen. Insbesondere fehlen Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, die angegebenen Fix- und Unterhaltskosten in eine entsprechende Relation zu setzen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:AW2005090044.A01Im RIS seit
03.05.2006