Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. November 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe in eigener Verantwortung den polnischen Staatsbürger Bo am 3. Februar 1993 in Wien 17, K-Gasse 20/7, mit Maurerarbeiten (Verputzarbeiten) beschäftigt, obwohl für diesen ausländischen Staat... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T-Ges.m.b.H. und somit als zur Vertretung dieser Gesellschaft nach außen Berufener zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit Sitz in Wien 9, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T-Baugesellschaft mbH (in der Folge: T-Bau) und somit als zur Vertretung dieser Gesellschaft nach außen Berufener zu verantworten, daß diese Gesell... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AVG §45 Abs2;GmbHG §15;
Rechtssatz: Ausführungen zur Schlüssigkeit der Beweiswürdigung der belBeh, die annahm, daß die Geschäftsgründung durch den Bf, den späteren handelsrechtlichen Geschäftsführer der betreffenden GmbH, nur zum Schein erfolgte, um di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß die Verhängung mehrerer Einzelstrafen jeweils einen Anspruch auf die Verhängung der Mindeststrafe bietet (Hinweis EB E 21.3.1995, 94/09/0375). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996090186.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. November 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe in eigener Verantwortung den polnischen Staatsbürger Bo am 3. Februar 1993 in Wien 17, K-Gasse 20/7, mit Maurerarbeiten (Verputzarbeiten) beschäftigt, obwohl für diesen ausländischen Staat... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T-Ges.m.b.H. und somit als zur Vertretung dieser Gesellschaft nach außen Berufener zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit Sitz in Wien 9, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der T-Baugesellschaft mbH (in der Folge: T-Bau) und somit als zur Vertretung dieser Gesellschaft nach außen Berufener zu verantworten, daß diese Gesell... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;AVG §45 Abs2;GmbHG §15;
Rechtssatz: Ausführungen zur Schlüssigkeit der Beweiswürdigung der belBeh, die annahm, daß die Geschäftsgründung durch den Bf, den späteren handelsrechtlichen Geschäftsführer der betreffenden GmbH, nur zum Schein erfolgte, um di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß die Verhängung mehrerer Einzelstrafen jeweils einen Anspruch auf die Verhängung der Mindeststrafe bietet (Hinweis EB E 21.3.1995, 94/09/0375). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996090186.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte Anträge auf Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen für die bosnischen Staatsangehören HP und ES für die vorgesehenen beruflichen Tätigkeiten als Hilfsarbeiter bzw. als Schlosser. Die Anträge waren mit 4. bzw. 5. April 1995 datiert und wurden am 29. Mai 1995 bei der Behörde eingebracht. Mit (gleichlautenden) Bescheiden vom 30. Mai 1995 lehnte das Arbeitsmarktservice G. (regionale Geschäftsstelle) die Erteilung der beantragten Beschäftigungsb... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 4. November 1994 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben als handelsrechtl. Geschäftsführer der Fa. H Handels GesmbH. mit Sitz in V entgegen der Bestimmung des § 18 AuslBG. von 15.11.92 bis 15.12.92 und vom 1.5. bis 21.7.1993 auf der Baustelle G die Arbeitsleistung der Ausländer 1.) A, geb. 1963 2.) B, geb. 1959 3.) C, geb. 1969 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats Salzburg vom 5. September 1994 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben als Obmann und somit als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Vereines Y (U-B) zu verantworten, daß von diesem die jug. Staatsbürgerin ML, geb. 1960 von 13.2.1994 bis 23.2.1994 in Salzburg, P-Str. 13, beschäftigt wurde, ohne daß eine Beschäftigungsbewilligung, ein Befreiungsschein oder eine Arbeitsbewilligung v... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z12; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/09/0282
Rechtssatz: Eine Bestimmung, wonach die erstmalige Wiederholung einer unerlaubten Beschäftigung im Rahmen des § 4 Abs 3 Z 12 AuslBG unbeachtlich ist, enthält § 4 Abs 3 Z 12 AuslBG nicht. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995090306.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 4. November 1994 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben als handelsrechtl. Geschäftsführer der Fa. H Handels GesmbH. mit Sitz in V entgegen der Bestimmung des § 18 AuslBG. von 15.11.92 bis 15.12.92 und vom 1.5. bis 21.7.1993 auf der Baustelle G die Arbeitsleistung der Ausländer 1.) A, geb. 1963 2.) B, geb. 1959 3.) C, geb. 1969 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats Salzburg vom 5. September 1994 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben als Obmann und somit als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Vereines Y (U-B) zu verantworten, daß von diesem die jug. Staatsbürgerin ML, geb. 1960 von 13.2.1994 bis 23.2.1994 in Salzburg, P-Str. 13, beschäftigt wurde, ohne daß eine Beschäftigungsbewilligung, ein Befreiungsschein oder eine Arbeitsbewilligung v... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Da die Tätigkeit der Ausländerin im Verein nicht durch den Aspekt der der Erreichung des Vereinszieles dienenden Kooperation aller Vereinsmitglieder untereinander, sondern durch den fremdbestimmten Charakter des durch ihre wirtschaftliche Unselbstä... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995090306.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Da die Tätigkeit der Ausländerin im Verein nicht durch den Aspekt der der Erreichung des Vereinszieles dienenden Kooperation aller Vereinsmitglieder untereinander, sondern durch den fremdbestimmten Charakter des durch ihre wirtschaftliche Unselbstä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. August 1995 wurde der Beschwerdeführer - ohne Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Arbeitgeberin Bauunternehmung K Gesellschaft m.b.H. (mit dem Sitz in W) zu verantworten, daß di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als Vorstandsmitglied der Arbeitgeberin I Holding AG (Sitz in Wien IX, W-Gasse), zu verantworten, daß diese Gesellschaft fünf namentlich (im übernommenen Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses) g... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 idF 1988/231;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/07 94/09/0321 2 Stammrechtssatz Da das AuslBG seit der Nov BGBl 1988/231 für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine eigene Strafdrohung aufstellt, kann auf dem Boden dieser geänderten Rechtslage nur noch in Ansehung eines j... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §1;VStG §51 Abs7;VStG §51c;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte sachliche Zuständigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997090007.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung von Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, er habe es als Vorstandsmitglied der Arbeitgeberin I Holding AG (Sitz in Wien IX, W-Gasse), zu verantworten, daß diese Gesellschaft fünf namentlich (im übernommenen Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses) g... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1153;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;HGB §178; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/09/0355 E 10. April 1997
Rechtssatz: Erbringt ein unechter stiller Gesellschafter Arbeitsleistungen bzw besteht seine Gesellschaftseinlage in der Erbringung von A... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...