Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §28 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/04 89/09/0127 4Stammrechtssatz
Besteht ein Entgeltanspruch, so fehlt es an einer Tatbestandsvoraussetzung nach § 3 Abs 5 AuslBG. Aus der Angabe des Besch, er habe den Ausländern für die Zeit der Volontärstätigkeit ein Quartier zur Verfügung gestellt - daß durch eine besondere Absprache ein Bittleihverhältnis, Leihverhältnis oder Mietverhältnis abgeschlossen worden ist, hat der Besch nicht vorgebracht - , konnte unbedenklich der Wohnraumüberlassung der Charakter eines Naturallohnes zugemessen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997090149.X02Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
24.10.2013