Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 10. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretungen begangen: Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das nach § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma C-GmbH, G, H-Straße, zu verantworten, daß die Ausländer 1.) RJ, 2.) MM, 3.) FR, 4.) FM und 5.) SL am 30.09.1992 auf der Baustelle in Wien 17, B-Gasse (vis a vis Nr. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 27. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben als zur Vertretung nach außen berufener handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B-Gesellschaft mit beschränkter Haftung KG, St. , K-Straße 70, und somit Arbeitgeber im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu verantworten, da, wie anläßlich eine... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 12. August 1994 wurde der Beschwerdeführer unter anderem für schuldig befunden, daß er den bosnischen Staatsangehörigen M von Mitte Oktober 1992 bis 3. Mai 1993 in seinem landwirtschaftlichen Betrieb in S bei Graz beschäftigt habe, ohne daß für diesen Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung erteilt bzw. ein Befreiungsschein oder eine Arbeitserlaubnis ausgestellt worden seien. Der Beschwerdeführer habe dadurch "§ 3 Abs. 1 in... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 27. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben als zur Vertretung nach außen berufener handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B-Gesellschaft mit beschränkter Haftung KG, St, K-Straße 70, und somit Arbeitgeber im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu verantworten, daß die jugoslawischen S... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AÜG §3;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/13 95/09/0154 1 Stammrechtssatz Das Vorliegen eines Werksvertragsverhältnisses war zu verneinen, weil einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelb... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/26 91/09/0058 4 Stammrechtssatz Der Wohnraumüberlassung kann der Charakter eines Naturallohnes dann unbedenklich zugemessen werden, wenn die Wohnraumüberlassung zeitlich gekoppelt mit dem Volontärverhältnis erfolgt ist und trotz gebotener Gelegenheit keine besonder... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Werksvertragsverhältnisses war zu verneinen, weil einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden müssen (hier: Eisenverlegungsarbeiten bzw Armierungsarbeiten) kein selbständiges Werk darstellen können. Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 4 Stammrechtssatz Eine Entlohnung muß nicht unbedingt in Geld, sondern kann allenfalls auch natural erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:199509... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 10. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretungen begangen: Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das nach § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma C-GmbH, G, H-Straße, zu verantworten, daß die Ausländer 1.) RJ, 2.) MM, 3.) FR, 4.) FM und 5.) SL am 30.09.1992 auf der Baustelle in Wien 17, B-Gasse (vis a vis Nr. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 10. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretungen begangen: Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das nach § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma C-GmbH, G, H-Straße, zu verantworten, daß die Ausländer 1.) RJ, 2.) MM, 3.) FR, 4.) FM und 5.) SL am 30.09.1992 auf der Baustelle in Wien 17, B-Gasse (vis a vis Nr. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 27. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben als zur Vertretung nach außen berufener handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B-Gesellschaft mit beschränkter Haftung KG, St. , K-Straße 70, und somit Arbeitgeber im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu verantworten, da, wie anläßlich eine... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 12. August 1994 wurde der Beschwerdeführer unter anderem für schuldig befunden, daß er den bosnischen Staatsangehörigen M von Mitte Oktober 1992 bis 3. Mai 1993 in seinem landwirtschaftlichen Betrieb in S bei Graz beschäftigt habe, ohne daß für diesen Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung erteilt bzw. ein Befreiungsschein oder eine Arbeitserlaubnis ausgestellt worden seien. Der Beschwerdeführer habe dadurch "§ 3 Abs. 1 in... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vom 27. Juni 1994 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben als zur Vertretung nach außen berufener handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B-Gesellschaft mit beschränkter Haftung KG, St, K-Straße 70, und somit Arbeitgeber im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu verantworten, daß die jugoslawischen S... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/09/0268 1 Stammrechtssatz Das AuslBG geht von einem weiten Beschäftigungsbegriff aus, denn nach § 2 Abs 2 AuslBG gilt als Beschäftigung nicht nur die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AÜG §3;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/13 95/09/0154 1 Stammrechtssatz Das Vorliegen eines Werksvertragsverhältnisses war zu verneinen, weil einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelb... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 4 Stammrechtssatz Eine Entlohnung muß nicht unbedingt in Geld, sondern kann allenfalls auch natural erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:199509... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/09/0268 1 Stammrechtssatz Das AuslBG geht von einem weiten Beschäftigungsbegriff aus, denn nach § 2 Abs 2 AuslBG gilt als Beschäftigung nicht nur die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z2;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/09/0268 1 Stammrechtssatz Das AuslBG geht von einem weiten Beschäftigungsbegriff aus, denn nach § 2 Abs 2 AuslBG gilt als Beschäftigung nicht nur die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 2. April 1993 wurde der Beschwerdeführer zu drei Geldstrafen je S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe je 8 Tage) verurteilt, weil er als Arbeitgeber am 21. August 1992 um 11.00 Uhr in Wien VI, D-Gasse 10, drei namentlich genannte Ausländer mit der Verlegung von Gipsplatten beschäftigt habe, obwohl für diese Personen weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt, noch eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 15. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Tatzeit: 14. August 1992 Tatort: P, S-Gasse 9 Tatbeschreibung: Sie haben es als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der M-GesmbH als Arbeitgeber mit dem Sitz in P, S-Gasse 9, in Ihrer Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer zu verantworten, daß, wie anläßlich einer am 1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 27. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 1. Juli 1992 Ort: P, S-Gasse 9 Tatbeschreibung: Sie haben es als das gemäß § 9 VStG nach außen hin zur Vertretung berufene Organ der M-GesmbH, P, S-Gasse 9, als Arbeitgeber zu verantworten, daß, wie anläßlich einer am 01.06.1992 durchgeführten Überprüfung auf der Baustelle in Wien, K-G.17 festgestel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1;VStG §31 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090256.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28a idF 1990/450;VStG §51 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/15 94/09/0061 1 Stammrechtssatz Die Parteistellung des Landesarbeitsamtes gemäß § 28a AuslBG umfaßt auch das Recht, im Verwaltungsverfahren Berufung zu erheben (Hinweis E 21.4.1994, 93/09/0457). Da somit iSd § 51... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1165;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Die einfache Errichtung von Ziegelmauern ohne die dazugehörigen Schalungsarbeiten ist nicht als selbständiges Werk zu qualifizieren, über das ein Werkvertrag abgeschlossen werden könnte (hier: der vom Arbeitgeber vorgelegte ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 2. April 1993 wurde der Beschwerdeführer zu drei Geldstrafen je S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe je 8 Tage) verurteilt, weil er als Arbeitgeber am 21. August 1992 um 11.00 Uhr in Wien VI, D-Gasse 10, drei namentlich genannte Ausländer mit der Verlegung von Gipsplatten beschäftigt habe, obwohl für diese Personen weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt, noch eine Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein ausgestellt worden sei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 15. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Tatzeit: 14. August 1992 Tatort: P, S-Gasse 9 Tatbeschreibung: Sie haben es als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der M-GesmbH als Arbeitgeber mit dem Sitz in P, S-Gasse 9, in Ihrer Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer zu verantworten, daß, wie anläßlich einer am 1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 27. Juni 1992 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 1. Juli 1992 Ort: P, S-Gasse 9 Tatbeschreibung: Sie haben es als das gemäß § 9 VStG nach außen hin zur Vertretung berufene Organ der M-GesmbH, P, S-Gasse 9, als Arbeitgeber zu verantworten, daß, wie anläßlich einer am 01.06.1992 durchgeführten Überprüfung auf der Baustelle in Wien, K-G.17 festgestel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1;VStG §31 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090256.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28a idF 1990/450;VStG §51 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/15 94/09/0061 1 Stammrechtssatz Die Parteistellung des Landesarbeitsamtes gemäß § 28a AuslBG umfaßt auch das Recht, im Verwaltungsverfahren Berufung zu erheben (Hinweis E 21.4.1994, 93/09/0457). Da somit iSd § 51... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1165;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Die einfache Errichtung von Ziegelmauern ohne die dazugehörigen Schalungsarbeiten ist nicht als selbständiges Werk zu qualifizieren, über das ein Werkvertrag abgeschlossen werden könnte (hier: der vom Arbeitgeber vorgelegte ... mehr lesen...