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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 litb;Rechtssatz
Wurden die vom Ausländer verrichteten Tätigkeiten nicht nur mit Wissen und (zumindest stillschweigend zum Ausdruck gebrachten) Willen des Arbeitgebers, sondern auch zu seinem wirtschaftlichen Vorteil erbracht, so ist vom Vorliegen eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses iSd § 2 Abs 2 lit b AuslBG
auszugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996090007.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.02.2011