Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 14. Mai 1993 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Tatzeit: 11. Mai 1992 Tatort: P, S-Gasse 9 Tatbeschreibung: Sie haben es als das gemäß § 9 VStG nach außen hin zur Vertretung berufene Organ der Firma M-GesmbH, P, S-Gasse 9, als Arbeitgeber zu verantworten, daß wie anläßlich einer am 11. Mai 1992 durchgeführten Überprüfung festgestellt w... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 11. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) als zur Vertretung nach außen hin berufenes Organ der Fa. K GesmbH wegen der unerlaubten Beschäftigung von drei Ausländern im Zeitraum vom 21. September 1992 bis zum 1. Oktober 1992 sowie der unerlaubten Beschäftigung von zwei weiteren Ausländern am 1. Oktober 1992 mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- pro beschäf... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3 Abs3;AÜG §3 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090156.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VStG §51e;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090182.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 14. Mai 1993 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Tatzeit: 11. Mai 1992 Tatort: P, S-Gasse 9 Tatbeschreibung: Sie haben es als das gemäß § 9 VStG nach außen hin zur Vertretung berufene Organ der Firma M-GesmbH, P, S-Gasse 9, als Arbeitgeber zu verantworten, daß wie anläßlich einer am 11. Mai 1992 durchgeführten Überprüfung festgestellt w... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 11. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) als zur Vertretung nach außen hin berufenes Organ der Fa. K GesmbH wegen der unerlaubten Beschäftigung von drei Ausländern im Zeitraum vom 21. September 1992 bis zum 1. Oktober 1992 sowie der unerlaubten Beschäftigung von zwei weiteren Ausländern am 1. Oktober 1992 mit einer Geldstrafe von S 10.000,-- pro beschäf... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §3 Abs3;AÜG §3 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090156.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VStG §51e;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090182.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 6. August 1993 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das zur Vertretung nach außen berufenes Organ der P-Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber am 24.1.1992 auf der Baustelle in Wien 5, S-Gasse 4 und 6 (4-6), bei der Generalsanierung die tschechoslowakischen Staatsangehörigen 1.) A, 2.) B, 3.) C, 4.) D, 5.) E, 6.) F, 7... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090315.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 6. August 1993 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das zur Vertretung nach außen berufenes Organ der P-Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber am 24.1.1992 auf der Baustelle in Wien 5, S-Gasse 4 und 6 (4-6), bei der Generalsanierung die tschechoslowakischen Staatsangehörigen 1.) A, 2.) B, 3.) C, 4.) D, 5.) E, 6.) F, 7... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995090315.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Mit Straferkenntnis vom 24. November 1995 legte der Bürgermeister der Stadt Graz dem Beschwerdeführer zur Last, er sei als Arbeitgeber in Ausübung seines Gewerbes am Standort Graz, G.-Straße 96, dafür verantwortlich, 24 namentlich genannte Ausländer zu bestimmten (näher bezeichneten) Zeitpunkten als Fleischhelfer und Putzer besch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1;B-VG Art140 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/22 94/09/0306 5 Stammrechtssatz Die Höhe der nach § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG angedrohten Geldstrafen ist verfassungsrechtlich unbedenklich (Hinweis E VfGH 20.6.1994, B 1908/93). European Ca... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Mit Straferkenntnis vom 24. November 1995 legte der Bürgermeister der Stadt Graz dem Beschwerdeführer zur Last, er sei als Arbeitgeber in Ausübung seines Gewerbes am Standort Graz, G.-Straße 96, dafür verantwortlich, 24 namentlich genannte Ausländer zu bestimmten (näher bezeichneten) Zeitpunkten als Fleischhelfer und Putzer besch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1;B-VG Art140 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/22 94/09/0306 5 Stammrechtssatz Die Höhe der nach § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG angedrohten Geldstrafen ist verfassungsrechtlich unbedenklich (Hinweis E VfGH 20.6.1994, B 1908/93). European Ca... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stellte am 8. Februar 1996 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Bregenz den Antrag "mir einen Befreiungsschein auszustellen bzw. mit Bescheid festzustellen, daß ich berechtigt bin, auch ohne zusätzliche Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz jede von mir gewählte Beschäftigung in Österreich aufzunehmen". Zu diesem Antrag brachte die Beschwerdeführerin vor, sie sei türkische Staatsangehörige, am 1. April 1962 geboren und in W (Vo... mehr lesen...
Index: E1NE2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102059/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 11994N002 EU-Beitrittsvertrag Akte Art2;11994N005 EU-Beitrittsvertrag Akte Art5 Abs2;11994N076 EU-Beitrittsvertrag Akte Art76;11994N077 EU-Beitrittsvertrag Akte Art77;ARB1/80 Art7;AuslBG §15 Abs5;AuslBG §28 Abs1;AuslBG §3 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/09/0154 E 29. August 1996 ... mehr lesen...
Index: E1NE2A Assoziierung TürkeiE2A E02401013E2A E11401020E2D Assoziierung TürkeiE2D E02401013E2D E05204000E2D E1140102040/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 11994N002 EU-Beitrittsvertrag Akte Art2;11994N005 EU-Beitrittsvertrag Akte Art5 Abs2;11994N076 EU-Beitrittsvertrag Akte Art76;11994N077 EU-Beitrittsvertrag Akte Art77;21964A1229(01) AssAbk Türkei Art6;ARB1/80 Art7;Aus... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 17. Mai 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben als zum Tatzeitpunkt handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma S-Ges.m.b.H., mit dem Sitz in L, ab Juli 1992 bis einschließlich 12.11.1992 in Wien 14, weiters unter anderen auch auf anderen Baustellen die Ausländer BP, AZ, GS, SK und JP beschäftigt, obgleich Sie in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber nicht im Besitze einer Beschäftigungsbewillig... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 10. September 1992 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Tatzeit: 3. Februar 1992, 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr Tatort: Firmensitz der M GesmbH, P Tatbeschreibung: Sie haben es als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma M GesmbH (handelsrechtlicher Geschäftsführer) mit Sitz in P als Arbeitgeber zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Liegen im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides nur rechtskräftige Vorstrafen nach dem dritten bzw vierten Strafsatz des § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG vor, so ist der zweite Strafsatz legcit nicht anwendbar. Schlagworte Erschwerende und mi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 17. Mai 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben als zum Tatzeitpunkt handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma S-Ges.m.b.H., mit dem Sitz in L, ab Juli 1992 bis einschließlich 12.11.1992 in Wien 14, weiters unter anderen auch auf anderen Baustellen die Ausländer BP, AZ, GS, SK und JP beschäftigt, obgleich Sie in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber nicht im Besitze einer Beschäftigungsbewillig... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 10. September 1992 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Tatzeit: 3. Februar 1992, 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr Tatort: Firmensitz der M GesmbH, P Tatbeschreibung: Sie haben es als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma M GesmbH (handelsrechtlicher Geschäftsführer) mit Sitz in P als Arbeitgeber zu... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 5 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist der "organisatorische" Aspekt der wirtschaftlichen Abhängigkeit, und nicht, ob die arbeitnehmerähnliche Person... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Liegen im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides nur rechtskräftige Vorstrafen nach dem dritten bzw vierten Strafsatz des § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG vor, so ist der zweite Strafsatz legcit nicht anwendbar. Schlagworte Erschwerende und mi... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/02 92/09/0322 5 Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage der Arbeitnehmerähnlichkeit ist der "organisatorische" Aspekt der wirtschaftlichen Abhängigkeit, und nicht, ob die arbeitnehmerähnliche Person... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (der belangten Behörde) wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsbürger der früheren sozialistischen föderativen Republik Jugoslawien, gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2 Z. 8 und den §§ 19, 20 und 21 ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zehn Jahren erlassen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß die Firma T Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in K in Tirol am 13... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (der belangten Behörde) wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsbürger der früheren sozialistischen föderativen Republik Jugoslawien, gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2 Z. 8 und den §§ 19, 20 und 21 ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zehn Jahren erlassen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß die Firma T Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in K in Tirol am 13... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AVG §37;AVG §45 Abs2;FrG 1993 §18 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/19 94/18/0084 1 Stammrechtssatz Hat der UVS ein gegen den Fremden wegen einer Verwaltungsübertr... mehr lesen...