Begründung: Der am 1. 1. 1953 geborene Kläger war zunächst als Musikschullehrer in T***** (Vereinsmusikschule) tätig. Am 30. 12. 1981 schloss er mit der „Musikschule P*****“ (s näheres unten) einen Dienstvertrag ab. Der Kläger unterbreitete später den Vorschlag, einen Musikschulverband, nämlich den „C***** Musikschulverband“, bestehend aus den Gemeinden ***** zu gründen. Tatsächlich wurde dieser Gemeindeverband auch gegründet, doch konnten sich die Gemeinden nie auf die Bestellung v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim ersten Arbeitgeber (im Folgenden: „Veräußerer“) vom 2. 5. 2005 bis 23. 5. 2006 beschäftigt. Mit 24. 5. 2006 ging sein Arbeitsverhältnis unstrittig im Rahmen eines Betriebsübergangs auf den Zweitarbeitgeber („Erwerber“) über. In weiterer Folge endete das Arbeitsverhältnis am 23. 6. 2006. Bereits am 15. 9. 2006 wurde über das Vermögen des Erwerbers das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Der Kläger meldete in diesem Insolvenzverfahren unter... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3AVRAG §6IESG §1 Abs3 Z5
Rechtssatz: Bei Insolvenz des Veräußerers nach einem Betriebsübergang bestehen keine Ansprüche auf Insolvenz?Entgelt. Hingegen bestehen Ansprüche auf Insolvenz Entgelt bei Insolvenz des Erwerbers und nunmehrigen Arbeitgebers, ohne dass darauf abzustellen wäre, ob der Veräußerer insolvent ist. Entscheidungstexte 8 ObS 9/10x Entscheidungstext OGH 22... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Organisation der beklagten Versicherung erfolgte nach Bundesländergrenzen. Sie hat in jedem Bundesland einen eigenen Betrieb. Die Zentrale (Generaldirektion) ist der 10. Betrieb. Bei verschiedenen Konkurrenten der Beklagten bestehen eigene Gesellschaften für die Besichtigung von Schadensfällen, die diese Besichtigung als Serviceleistung am Markt auch für Dritte anbieten. 2006 entschloss sich die Beklagte, ebenfalls eine Service GmbH zu errichten, um selbst b... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und den Hofrat Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei CGO Masseverwaltungsgesellschaft mbH, Graz, Neutorgasse 47/1, als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der D***** GmbH, vertreten durch Muhri & Werschitz Partne... mehr lesen...
Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 13. 6. 2006, *****, wurde über das Vermögen der F***** Fliesenverlegegesellschaft mbH der Konkurs eröffnet. Rechtsanwalt Dr. A***** S***** wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit Beschluss des Konkursgerichts vom 20. 6. 2006 wurde die Schließung des Unternehmens der Gemeinschuldnerin genehmigt. Dkfm. W***** war schon vorher klar gewesen, dass aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinschuldnerin und mangels Materials keine Betriebsfortführung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf, sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Franz Boindl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei DI Franz B*****, Angestellter, *****, vertreten durch Mag. German Storch und Mag. Rainer Storch, Rechtsanw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ö***** AG, *****, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, und der Nebenintervenientin auf Seiten der k... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1. 2. 1984 bei den österreichischen Bundesbahnen (kurz: ÖBB), zuletzt als Bahnbusfahrer beschäftigt. Am 30. 12. 2003 trat das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 (BGBl I Nr 138/2003 - BBSG) in Kraft, das ua eine umfassende Änderung des Bundesbahngesetzes (BBG) aufgrund der Umstrukturierung der ÖBB vorsah. Eckpunkte dieser Umstrukturierung waren die Gründung einer im Eigentum des Bundes stehenden ÖBB Holding Aktiengesellschaft mit verschiedenen Tochter- und... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte GesmbH & Co KG führte den hier maßgeblichen Hotelbetrieb bis 30. 11. 2004 selbst. Mit Pacht- und Unterpachtverträgen wurde der Hotelbetrieb dann überwiegend von einer Gesellschaft (Alleingesellschafter war ein Barkeeper) als Unterpächterin weitergeführt. Seit 1. 7. 2006 führt wieder die Erstbeklagte den Hotelbetrieb. Der Kläger war ab 15. 11. 2005 zunächst bei der Unterpächterin und anschließend bei der Erstbeklagten als Küchenchef beschäftigt, und z... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3
Rechtssatz: Ein Betriebsübergang ist dann als vollzogen zu betrachten, wenn die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Betrieb oder Betriebsteil und damit die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen auf den Erwerber übergegangen sind. Es ist somit auf die tatsächliche Übernahme der arbeitstechnischen Organisations- und Leitungsmacht durch den Erwerber abzustellen, wobei dieser Zeitpunkt durchaus zwischen dem Zustandekommen des Verpfli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die ab 1. 7. 2008 wirksame Änderung der Parteienbezeichnung der Beklagten auf „Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH (IAF-Service GmbH)" durch Art 4 BGBl I 2008/82 ist amtswegig zu berücksichtigen. Die ab 1. 7. 2008 wirksame Änderung der Parteienbezeichnung der Beklagten auf „Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH (IAF-Service GmbH)" durch Artikel 4, BGBl römisch eins 2008/82 ist amtswegig zu berücksichtigen. Der Kläger war bei dem Einzelunternehmer Hermann ***... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte GesmbH und Co KG führte den hier maßgeblichen Hotelbetrieb bis 30. 11. 2004 selbst. Mit Pacht- und Unterpachtverträgen wurde der Hotelbetrieb dann überwiegend von einer Gesellschaft (Alleingesellschafter war ein Barkeeper) als Unterpächterin weitergeführt. Seit 1. 7. 2006 führt wieder die Erstbeklagte den Hotelbetrieb. Die Klägerin war nach den Feststellungen ab Februar 2006 bei der Unterpächterin und „anschließend" bei der Erstbeklagten beschäftigt. Sie... mehr lesen...
Begründung: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von „IAF-Service GmbH" auf die im
Kopf: ersichtliche neue Bezeichnung zu berichtigen war (Art 4 Z 2 BGBl I 2008/82, in Kraft getreten mit 1. 7. 2008; § 235 Abs 5 ZPO). Die Klägerin war ab 1. 1. 1980 zunächst bei einem Einzelunternehmer und in der Folge bei einer GmbH beschäftigt, die den Betrieb übernommen hatte. Über das Vermögen der früheren Dienstgeberin der Klägerin wurde am 27. 1. 2004 K... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1. 9. 1971 bei den österreichischen Bundesbahnen (kurz: ÖBB) beschäftigt. Am 30. 12. 2003 trat das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 (BGBl I Nr 138/2003 - BBSG) in Kraft, das ua eine umfassende Änderung des Bundesbahngesetzes (BBG) aufgrund der Umstrukturierung der ÖBB vorsah. Eckpunkte dieser Umstrukturierung waren die Gründung einer im Eigentum des Bundes stehenden ÖBB Holding Aktiengesellschaft mit verschiedenen Tochter- und Enkelgesellschaften. Es er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 3. 6. 1991 bei den Österreichischen Bundesbahnen (kurz: ÖBB), zuletzt im Bereich Schieneninfrastruktur beschäftigt. Am 30. 12. 2003 trat das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 (BGBl I Nr 138/2003 - BBSG) in Kraft, das unter anderem eine umfassende Änderung des Bundesbahngesetzes aufgrund der Umstrukturierung der ÖBB vorsah. Eckpunkte dieser Umstrukturierung waren die Gründung einer im Eigentum des Bundes stehenden ÖBB Holding Aktiengesellschaft m... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle und AR Angelika Neuhauser in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Monika K*****, gegen die beklagte Partei Sabine F*****, vertreten durch Dr. Andreas Lintl, Rechtsanwalt in Wien, wegen 1.283 EUR brutto sA und Feststellun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht verneinte zutreffend die Berechtigung der Klagebegehren des Klägers. Der Oberste Gerichtshof kann sich gemäß § 510 Abs 3 Satz 1 ZPO in der Ausfertigung der Entscheidung bei der Wiedergabe des Parteivorbringens und der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen auf das beschränken, was zum Verständnis seiner Rechtsausführungen erforderlich ist. Das Berufungsgericht verneinte zutreffend die Berechtigung der Klagebegehren des Klägers. Der Oberste G... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Fall geht es um einen Betriebsteilübergang durch Sacheinbringung des organisatorisch in sich geschlossenen Kabelwerks der Erstbeklagten in die D***** Leasing GmbH (im Folgenden kurz „GmbH") und darauf beruhend - neben dem Übergang aller (anderen) Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter des Kabelwerks - auch um den Übergang des Arbeitsverhältnisses des Klägers gemäß § 3 Abs 1 AVRAG auf die GmbH. Der Kläger war seit Jahren Betriebsleiter des Kabelwerks und Pro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der mit einem Grad der Behinderung von 50 vH dem Kreis der begünstigten Behinderten iSd BEinstG angehört, ist seit dem 1. 4. 1998 Arbeitnehmer der A***** GmbH. Am 25. 10. 2005 wurde über das Vermögen seiner Arbeitgeberin der Konkurs eröffnet (*****, Landesgericht Korneuburg). Im Zuge des Konkursverfahrens kaufte die Beklagte das Anlagevermögen und die Warenvorräte der Gemeinschuldnerin und bezahlte für deren Kundenstock und Goodwill eine Abfindung. ... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3BundesbahnstrukturG 2003 §7 Abs1
Rechtssatz: Die in § 3 AVRAG angeordneten Rechtsfolgen sind im Fall einer Universalsukzession von vornherein gegeben. Die Gesamtrechtsnachfolge führt zu einer automatischen Übernahme der Arbeitsverhältnisse durch den Gesamtrechtsnachfolger. Entscheidungstexte 8 ObA 32/07z Entscheidungstext OGH 16.01.2008 8 ObA 32/07z Beisatz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 18. 5. 1981 bei den Österreichischen Bundesbahnen (kurz: ÖBB) beschäftigt. Am 18. 6. 1986 unterfertigte der Kläger die Dienstpostenverleihung vom 22. 4. 1986; auf dieser scheint folgender Zusatz auf: „Auf Ihr nunmehriges Dienstverhältnis finden die Dienstordnung sowie die sonstigen für die Beamten der Österreichischen Bundesbahnen geltenden Bestimmungen, in der jeweils gültigen Fassung, Anwendung." Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses war der K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 2. 1968 bis 30. 6. 1986 bei der D***** N***** W***** GmbH (im Folgenden „D*****" genannt) beschäftigt. Mit Wirkung vom 1. 1. 1970 wurde er zum Geschäftsführer bestellt und übte diese Tätigkeit bis zum Übertritt in die Pension am 30. 6. 1986 aus. Mit Einzelvertrag vom 1. 1. 1970 wurde dem Kläger durch die D***** ein monatlicher Pensionszuschuss, zuletzt in Höhe von EUR 4.091,12 brutto, zugesichert, wobei im Mai und Oktober eines jeden Jahr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ing. Karl T*****, vertreten durch Mag. Hans Teuchtmann, Rechtsanwalt in Linz, gegen die ... mehr lesen...
Begründung: Bereits seit dem Jahre 1976 bestand ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, das zuletzt vom nunmehrigen gewerberechtlichen Geschäftsführer der beklagten Partei als Geschäftsführer geleitet wurde. Dieser ist mit der Geschäftsführerin der Beklagten verheiratet, die ebenfalls in diesem erstgenannten Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen zu Bürotätigkeiten angestellt war. Über Wunsch eines der Hauptkunden dieses alten Unternehmens erarbeitete sie im Jahr 2001 ein industrieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war zunächst seit 1. 4. 1974 bei der W***** als Buffetkassiererin in einem Bahnhofskiosk beschäftigt. Anfang Dezember 2000 erhielt sie ein Schreiben, mit welchem ihr Dienstverhältnis unter Einhaltung der 14-tägigen Kündigungsfrist zum 31. 12. 2000 gekündigt wurde. Anlässlich der Weihnachtsfeier im Dezember 2000 teilte ein bisheriger Angestellter der W***** der Klägerin mit, dass er unter anderem ab 1. 1. 2001 den Kioskbetrieb weiterführen werde un... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3
Rechtssatz: Macht der Arbeitnehmer von seinem Wahlrecht Gebrauch und akzeptiert eine frist- und termingerechte Kündigung nach einem Betriebsübergang gemäß § 3 AVRAG, besteht keine rechtfertigende Grundlage, über den Zeitraum der Kündigungsfrist hinaus - etwa vergleichbar begünstigten Behinderten - für eine weitergehende Zeitspanne (hier: drei Monate) Kündigungsentschädigung zu begehren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 22. 2. 2003 beim Vorpächter der mit 1. 1. 2006 vom Beklagten übernommenen Tankstelle beschäftigt. Unstrittig ist, dass ihr Arbeitsverhältnis gemäß § 3 AVRAG mit allen Rechten und Pflichten auf den Beklagten übergegangen ist, der die Klägerin am 6. 1. 2006 unter Einhaltung der kollektivvertraglichen Kündigungsfrist zum 22. 1. 2006 gekündigt hat. Die Klägerin war seit 22. 2. 2003 beim Vorpächter der mit 1. 1. 2006 vom Beklagten übernommenen ... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3
Rechtssatz: Der ex-lege Übergang der Dienstverhältnisse im Zuge eines Betriebsüberganges kann dadurch vermieden werden, dass die Arbeitsverhältnisse zum Veräußerer aufrecht erhalten werden, dieser aber die Dienstnehmer des übergegangenen Betriebs dem Erwerber überlässt. Eine solche Konstruktion ist jedenfalls dann zulässig, wenn ihr die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen und wenn sie für diese günstiger ist als der Übergang ihrer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1. 1. 1997 Vertragsbedienstete der beklagten Gemeinde und als solche als Sanitätsgehilfin in einem von dieser betriebenen Altenheim beschäftigt. Die Beklagte hat im Juli bzw im September 1999 ihr Krankenhaus und ihr Altenheim als Sacheinlage in die von ihr gegründete A*****(in der Folge: A-GmbH) eingebracht. Die Beklagte und die GmbH schlossen eine Vereinbarung, mit der die bisher bei der Beklagten als Vertragsbedienstete tätigen Dienstne... mehr lesen...