Norm
AVRAG §3Rechtssatz
Die in § 3 AVRAG angeordneten Rechtsfolgen sind im Fall einer Universalsukzession von vornherein gegeben. Die Gesamtrechtsnachfolge führt zu einer automatischen Übernahme der Arbeitsverhältnisse durch den Gesamtrechtsnachfolger.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123105Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009