Norm: AVRAG §3EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 Art4
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf einen bevorstehenden Betriebsübergang ist zulässig. Entscheidungstexte 8 ObA 130/01b Entscheidungstext OGH 29.11.2001 8 ObA 130/01b Veröff: SZ 74/192 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3BundesmuseenG §10 Abs5VBG §4
Rechtssatz: § 10 Abs 5 Bundesmuseengesetz kann nicht dahin ausgelegt werden, dass am Stichtag durch Zeitablauf beendete befristete Dienstverhältnisse insoweit auf die Anstalt übergingen, dass das Dienstverhältnis mit dieser als unbefristetes fortgesetzt würde. Durch den Betriebsübergang kommt es zwar zu keiner Verschiebung des Beendigungszeitpunkts davor nach dem VBG eingegangener befristeter Dienstver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Museum - die nunmehrige Beklagte - wurde am 17. Juni 1999 nach mehrjähriger Schließung für die Besucher wieder eröffnet. Mit 1. Jänner 2000 erlangte die Beklagte als wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes Rechtspersönlichkeit. Die drei Kläger schlossen mit der Republik Österreich, Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, gemäß § 4 VBG 1948 Dienstverträge ab. Das Dienstverhältnis des Erstklägers begann auf Grun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 7. 10. 1999 zu 8 ObA 244/99m (= ASoK 2000, 217 = DRdA 2000/55 mit zust Glosse von Reissner) unter anderem festgestellt, dass verschiedene Dienstverhältnisse infolge eines Betriebsüberganges im Sinne des § 3 AVRAG von einem früher mit der Betreuung schulpflichtiger Kinder befassten Verein auf den beklagten Verein übergegangen sind. Wurden doch auch die Subventionen zur Gewährleistung der Betreuung von sc... mehr lesen...
Begründung: I.) Sachverhalt: römisch eins.) Sachverhalt: Der Spitalserhalter hat im Jahre 1990 mit der Nebenintervenientin, einer Großküchen-Betriebsgesellschaft, eine Vereinbarung geschlossen, wonach letztere die Lieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken sowie die Wirtschaftsdienste, bestehend aus einer kompletten Versorgung der Patienten und des Personals, zu einem auf den Verköstigungstag pro Person berechneten Preis übernimmt. Dabei hatte sie eine bestimmte Spei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war in der Zeit vom 2. 12. 1986 bis 30. 9. 1997 als Frisörin bei einer Gesellschaft mbH beschäftigt, die an insgesamt sieben Standorten Frisörgeschäfte betrieb. Bereits im Jahr 1995 hatte die Gesellschaft mbH große finanzielle Schwierigkeiten, weil in allen Standorten der Umsatz drastisch zurückging. Als sich im Sommer 1997 herausstellte, dass durchgeführte Personalreduktionen nicht zu einer wirtschaftlichen Konsolidierung führten, versuchte der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Entgeltansprüche der Klägerin für die Monate März bis Juni 1998 unter Bejahung der Vorfrage eines zwischen den Parteien über den 1. 8. 1997 fortbestehenden Arbeitsverhältnisses zutreffend bejaht (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Entgeltansprüche der Klägerin für die Monate März bis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 11. 1991 bis zum 31. 12. 1997 als Maschinenbediener in Liechtenstein bei einem dort ansässigen Unternehmen beschäftigt. Dieses Unternehmen ist mit der Beklagten (die früher einen anderen Firmenwortlaut hatte) gesellschaftsrechtlich verflochten. Im Jahr 1997 entschloss sich der bisherige Arbeitgeber des Klägers, den Produktionsteil seines Betriebs, in dem der Kläger tätig war, aus- und in das Unternehmen der Beklagten in Österreich einzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Austritt der Klägerin unter Wahrung der für diesen Fall vereinbarten Abstandszahlung von fünf Monatsgehältern berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Austritt der Klägerin unter Wahrung der für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 16. 5. 1994 als Angestellte mit einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt S 22.080,-- im Betrieb des Günter K***** (in der Folge Übergeber) beschäftigt, der sie am 10. 4. zum 31. 7. 1997 kündigte. Am 13. 5. 1997 vereinbarte der Übergeber mit seinem Arbeitnehmer Ernst W***** (in der Folge Übernehmer) die Übernahme des Betriebes mit Wirksamkeit zum 1. 8. 1997 sowie Haftung und Zahlung durch den Übergeber für alle bis zur Übernahme anfallen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 7. 10. 1991 bis 26. 11. 1992, vom 30. 3. 1993 bis 23. 11. 1993, vom 14. 3. 1994 bis 29. 11. 1995 und vom 13. 2. 1996 bis 21. 12. 1996 bei der V***** Malerei- und Bau GesmbH als Hilfsarbeiter (Hilfsmaler) beschäftigt. Geschäftsführer waren Franz V***** und dessen Bruder, der Beklagte. Entscheidungsbefugt im Innenverhältnis war Franz V*****. Der Beklagte erfüllte für einen Teil der Arbeiter Cheffunktion, indem er in den letzten Jahren Partie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 21. 4. 1992 bis 31. 3. 1996 bei Karl S*****, Tischlermeister, sodann vom 1. 4. 1996 bis 30. 6. 1996 bei Johann M*****, Tischlermeister, der den Betrieb Karl S***** und dessen Arbeitnehmer übernahm, beschäftigt. Am 28. 6. 1996 kündigte Johann M***** das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf. Seit 1. 7. 1996 (bis jetzt) ist der Kläger auf Grund einer Rückübertragung des Betriebes wieder bei Karl S***** be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt den Zuspruch von Kündigungsentschädigung samt anteiligen Sonderzahlungen (für drei Monate) sowie die Urlaubsentschädigung für 36 Werktage. Die Klägerin war seit 4. 3. 1996 bei der F***** & Co Gesellschaft mbH ("F*****") im Fertigteilhauszentrum Vösendorf "Blaue Lagune" als Angestellte mit einem Gehalt von zuletzt S 105,10 pro Stunde beschäftigt. Sie verrichtete im Büro des Hauses Nr. 23 Schreibarbeiten und den Telefondienst. Laut B... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 Art3 Abs1IESG allg
Rechtssatz: Die Erlangung von Insolvenz-Ausfallgeld ist vom Schutzzweck des AVRAG nicht erfasst, geht es doch nach dem maßgeblichen Zweck des Art 3 Abs 1 der Richtlinie 77/187 EWG, der durch § 3 AVRAG umgesetzt wurde, ausschließlich darum, bei einem Wechsel des Unternehmensinhabers das bestehende Arbeitsverhältnis mit sämtlichen den Arbeitgeber treffenden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 15. 10. 1991 als Kellnerin in der sogenannten "Oldie-Bar" beschäftigt. Das Unternehmen wurde ursprünglich vom Lokaleigentümer geführt, der es mit 1. 6. 1995 an eine Gesellschaft mbH übertrug. Diese übernahm die Klägerin als Kellnerin mit allen Rechten und Pflichten, ohne dass zuvor ihre Ansprüche vom bisherigen Lokalinhaber endabgerechnet worden wären. Die Klägerin arbeitete drei Tage in der Woche jeweils ab 21 Uhr in dem Lokal. Der Brutt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Kranführer bei der *****. H***** GesmbH & Co KG (in der Folge: H***** KG) bzw bei deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Seit 1979 war er Mitglied des Betriebsrates, seit 1983 dessen Vorsitzender. Die H***** KG befand sich zuletzt in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Um einen Konkurs des Unternehmens zu vermeiden, wurden in der Zeit von Mai bis Anfang Juli 1995 mit Ausnahme des Klägers alle Arbeitnehmer bei der Gebietskrank... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3
Rechtssatz: Die Änderung von Arbeitsverträgen, die der Veräußerer eines Betriebes im Wissen vom bevorstehenden Betriebsübergang in der Absicht vorgenommen hat, den Übernehmer zu schädigen, ist für letzteren nicht bindend. Dies ist mit der Sittenwidrigkeit der in Schädigungsabsicht vorgenommenen Änderung, aber auch damit zu begründen, daß eine nur mehr den Betriebsnachfolger, aber nicht mehr den bisherigen Arbeitgeber belastende u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr das Begehren des Klägers auf Zahlung von S 19.412,75. Der Kläger beruft sich dazu auf einen am 28. 1. 1998 erfolgten Betriebsübergang und begehrt unter Hinweis auf § 3 Abs 1 AVRAG die Differenz zwischen dem von ihm zuletzt beim bisherigen Arbeitgeber bezogenen zum nunmehr vom Erwerber gezahlten Entgelt. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr das Begehren des Klägers auf Zahlung von S 19.412,75. Der Kl... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3
Rechtssatz: Der Fortsetzungsanspruch des Arbeitnehmers nach einem Betriebsübergang im Sinne des § 3 AVRAG kann nicht unbefristet geltend gemacht werden, sondern muss - im Interesse der Rechtssicherheit und des Klarstellungsinteresses des Vertragspartners - ohne unnötigen Aufschub erhoben werden (mit ausführlicher Darstellung der Lehre und der bisherigen Rechtsprechung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen waren zunächst als Kellnerinnen bei der C***** GesmbH beschäftigt, die aufgrund eines Pachtvertrages mit der V***** GesmbH (Verpächterin) den Gastronomiebetrieb der P*****Sauna führte. Die Verpächterin kündigte den Pachtvertrag zum 31. 5. 1995 auf und verpachtete den Betrieb mit Pachtvertrag vom 16. 5. 1995 mit 1. 6. 1995 der S*****GesmbH (nunmehrige Gemeinschuldnerin). "Es ist üblich", daß die Verpächterin dem neuen Pächter den gesamten Betr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dienstverhältnisse zwischen Musikschullehrern und Gemeinden des Landes Tirol unterliegen weder dem Landesvertragslehrergesetz BGBl Nr 172/1966 noch dem Tiroler Vertragsbedienstetengesetz. Die Revisionswerberin weist auch zutreffend darauf hin, daß vor der Übernahme durch die Stadt Hall ihr privatrechtliches Dienstverhältnis zum Verein "Musikschule H*****" den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes unterlag. Aufgrund eines... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1AVRAG §3EGV Maastricht Art189 Abs3EG Amsterdam Art249EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 idF EG-RL 98/50/EG - 398L0050Tir MusikschulG §5Tir MusikschulG §12
Rechtssatz: Die Tiroler Musikschullehrer, die vordem bei Gemeindemusikschulen oder Vereinsmusikschulen beschäftigt waren, die auf Grund des Tiroler Musikschulgesetzes vom Land beziehungsweise einer Gemeinde übernommen worden sind, können sich mangels Umsetz... mehr lesen...
Begründung: Die kollektivvertragsfähige Antragstellerin stellt für die beiden im
Spruch: genannten Gewerkschaften (Cerny in Cerny/Haas-Laßnigg/Schwarz ArbVG II 55) gegenüber den kollektivvertragsfähigen Antragsgegnern (§ 7 ArbVG) das im
Spruch: genannte Feststellungsbegehren, welches jeweils für mindestens drei in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zu den Antragsgegnern stehende Arbeitnehmer von Bedeutung ist. Die kollektivvertragsfähige Antragstellerin stellt für die beid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem am 1. 1. 1988 in Kraft getretenen Gesetz über eine Wissenschaftliche Landesakademie für Niederösterreich, LGBl 5100-0, errichtete das Land Niederösterreich eine Wissenschaftliche Landesakademie als eine Einrichtung öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Krems an der Donau. Dieser wurden folgende Aufgaben (§ 1) zugewiesen: a) Prüfung und Koordinierung aller Förderungen von Forschungsvorhaben durch das Land Niederösterreich, b) Förderung der Weiterentwic... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377/L0187
Rechtssatz: Die Regelungen des AVRAG sind insoferne relativ zwingend, als nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers davon abgewichen werden kann. Hingegen kann der Arbeitnehmer auf den durch die Eintrittsautomatik bzw das Verbot einer nicht richtlinienkonformen Kündigung gewährleisteten Schutz verzichten und anstelle der Rechtsunwirksamkeit der Kündigung Ansprüche aus der ungere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Beklagten zutreffend lediglich zur Bezahlung der Quote des Zwangsausgleichs verpflichtet. Insoweit ist auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat den Beklagten zutreffend lediglich zur Bezahlung der Quote des Zwangsausgleichs verpflichtet. Insoweit ist auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen ... mehr lesen...
Norm: AVRAG §1AVRAG §3EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 177LO187
Rechtssatz: Der Gesetzgeber wollte im AVRAG arbeitsrechtliche Bestimmungen, die "für weitgehend alle Gruppen von Arbeitnehmern gelten sollen," zusammenfassen und den Geltungsbereich dieses EG-Anpassungsgesetzes möglichst weit fassen, weil die EG-Richtlinien auf alle Arbeitsverhältnisse anzuwenden sind (Hier: Ausbildungsverhältnisse von Lehrlingen). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es einen Betriebsübergang nach § 3 Abs 1 AVRAG bejahte, ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann. Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es einen Betriebsübergang nach Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG bejahte, ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ging zurecht vom Bestehen der Klageforderung aus, wobei hinsichtlich des Parteivorbringens und der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen auf die Berufungsentscheidung verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 1 ZPO). Ob es hier zu einem Betriebsübergang gemäß § 3 Abs 1 AVRAG kam, braucht nach den unbekämpften Tatsachenfeststellungen des Erstgerichtes, die auch der Berufungsentscheidung zugrun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 8.5.1995 bis 31.8.1995 bei der C***** P***** GesmbH und ab 1.9.1995 bis zu der zum 18.11.1995 ausgesprochenen Dienstgeberkündigung bei der beklagten Partei beschäftigt. Aus der Zeit der Beschäftigung bei der C***** P***** GesmbH bestehen offene Entgeltansprüche des Klägers, die er nunmehr gegen die beklagte Partei geltend macht. Die aus der Beschäftigung bei der Beklagten resultierenden Entgeltansprüche wurden von dieser gezahlt. Wilhelm S***** b... mehr lesen...