Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte verfügt über eine Jagdfläche von ca 48.000 ha. Das Gebiet D***** umfaßt ca 10.000 ha und wird von einem Jagdleiter und vier Berufsjägern betreut. Der Kläger war bei der Erstbeklagten seit 10.5.1991 als Revierjäger beschäftigt und hatte vorwiegend das Revier L***** zu betreuen. Auf das Dienstverhältnis findet der Kollektivvertrag für jagd- und forstwirtschaftliche Angestellte (Gutsangestellte) Anwendung. Das Dienstverhältnis des Klägers wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war zuletzt bei der Beklagten als Leiter des Einkaufsbereichs Obst, Gemüse und Blumen am Standort H***** beschäftigt. Sein monatliches Bruttogehalt betrug S 46.199,- (14,5 x jährlich). Mit Schreiben vom 26. 7. 1995, zugegangen am 27. 7. 1995, wurde das Dienstverhältnis von der Beklagten zum 31. 12. 1995 gekündigt. Der Kläger ficht mit seiner Klage die Kündigung als sozialwidrig an und begehrt die Feststellung, daß sie rechtsunwirksam und das Di... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIO2, AVRAG §3EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 Art4
Rechtssatz: Kündigungen, die ihren tragenden Grund im Betriebsübergang haben, sind nichtig gemäß § 879 ABGB. Liegen die Kündigung oder deren Beendigungswirkung in zeitlicher Nähe zum Betriebsübergang, trifft den Veräußerer beziehungsweise den Erwerber die Behauptungslast und die Beweislast, dass die Kündigung nicht allein auf Grund des Übergangs erfolgt... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIO2AVRAG §3EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 Art4
Rechtssatz: Die Abgrenzung, ob eine durch den Veräußerer, ausgesprochene Kündigung betriebsbedingt oder übergangsbedingt war, ist danach zu treffen, ob sie auch ohne Übertragung des Betriebes ausgesprochen worden wäre. Vorsorgliche Rationalisierungskündigungen, um dem Erwerber neue Strukturierungen oder Einsparungen zu ermöglichen, sind unzulässig. In die... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187
Rechtssatz: Die Tragweite der Betriebsübergangs-Richtlinie kann nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGHSlg 1991, 4.105) nicht allein auf Grund einer wörtlichen Auslegung bestimmt werden. Entscheidend ist vielmehr der Zweck, welcher darin besteht, die Aufrechterhaltung der Rechte der Arbeitnehmer bei einem Wechsel des Unternehmensinhabers so weit wie möglic... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIO2AVRAG §3
Rechtssatz: Der Unternehmer ist zur Klage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses auch dann passiv legitimiert, wenn die Kündigung vor dem Betriebsübergang durch den Veräußerer erfolgte. Entscheidungstexte 8 ObA 91/97h Entscheidungstext OGH 28.08.1997 8 ObA 91/97h Veröff: SZ 70/171 9 ObA 73/97v E... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3
Rechtssatz: Der Übergang von Arbeitsverhältnissen der Arbeitnehmer von Zentralverwaltungsstellen des Unternehmens, wie EDV, Rechnungswesen und Personalangelegenheiten, erfolgt solange nicht mit den von ihnen teilweise oder ausschließlich betreuten Fachabteilungen als sie organisatorisch und funktionsmäßig der Abteilung der Zentralstelle weiterhin klar zuordenbar bleiben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 14.9.1987 bei einem Unternehmen (im folgenden kurz: Veräußerer) beschäftigt, das in der Zeit vom 1.2.1994 bis 1.1.1995 alle Betriebsteile an die Beklagte übertrug. Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde mit Schreiben des Veräußerers vom 14.12.1994 zum 31.3.1995 gekündigt. Unternehmensgegenstand des Veräußerers war der einer Ein- und Verkaufsgenossenschaft. Der Kläger war in der EDV-Abteilung als Operator und Systembetreuer auf einen pr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der beklagten Partei seit dem 27.9.1982 beschäftigt und übt dort seit Juni 1989 als nicht freigestellter Betriebsrat die Funktion des Betriebsratsvorsitzenden aus. Die beklagte Partei hat den Betriebsteil "Schlosserei", in welchem auch der Kläger beschäftigt ist, mit 1.5.1996 ausgegliedert und an (Ing.)Richard W***** übertragen. Noch am 30.4.1996 hat der Kläger der beklagten Partei mitgeteilt, weiterhin bei ihr Betriebsrat bleiben zu wolle... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 BAVRAG §3
Rechtssatz: Grundsätzlich muss derjenige, der einen Betriebsübergang behauptet, diesen beweisen. Daneben ist aber auch der Grundsatz der Beweisnähe zu beachten. Hier: Die hinter zwei Vereinen stehende Gebietskörperschaft steht dem Beweis über die Gestion des neuen Vereines weitaus näher als die Arbeitnehmer. (§ 48 ASGG.) Entscheidungstexte 8 ObA 2100/96y Entscheid... mehr lesen...
Norm: ArbPlSichG §12 Abs3ArbVG §121 Z1AVRAG §3EKUG §6MuttSchG §10 Abs3
Rechtssatz: Der den § 121 Z 1 ArbVG, § 12 Abs 3 APSG, § 10 Abs 3 MuttSchG (zitiert in § 6 EKUG) gemeinsame Begriff der Betriebsstilllegung hat durch das AVRAG einen (teilweisen) Funktionswandel beziehungsweise eine Ergänzung dahin erfahren, dass eine Betriebsstilllegung nur dann vorliegt, wenn auch ein Betriebsübergang nicht gegeben ist. (§ 48 ASGG.) Ents... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3ASGG §50 Abs2ASGG §58
Rechtssatz: Die gleichartigen bundesrechtlichen Bestimmungen im Sinne des § 50 Abs 2 ASGG, auf die in § 58 Abs 1 ASGG verwiesen wird, sind solche, die vor dem Inkrafttreten des ASGG die Zuständigkeit der Einigungsämter begründeten (vgl Kuderna ASGG, 268; Arb 10.821 = ZAS 1991/1, 14 = SZ 62/158 = RdW 1990, 89). Der Schutz des Arbeitnehmers nach § 3 AVRAG zählt nicht dazu. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187
Rechtssatz: Für die richtlinienkonforme Auslegung des § 3 AVRAG sind auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zur Richtlinie 77/187/EWG maßgeblich. Entscheidungstexte 8 ObA 211/96 Entscheidungstext OGH 29.02.1996 8 ObA 211/96 8 ObA 105/97t Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo2AVRAG §3AVRAG §11EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187
Rechtssatz: § 3 AVRAG enthält zwar keine ausdrückliche Bestimmung über ein Kündigungsverbot; dennoch ist ein Kündigungsverbot über ein Verschlechterungsverbot hinausgehend zur Erreichung des Schutzzieles der Richtlinie geboten. Die nur wegen des Betriebsüberganges erfolgte Kündigung widerstreitet dem Grundsatz des ex lege-Überganges des Arbeitsverhäl... mehr lesen...