Norm
AVRAG §3Rechtssatz
Der ex-lege Übergang der Dienstverhältnisse im Zuge eines Betriebsüberganges kann dadurch vermieden werden, dass die Arbeitsverhältnisse zum Veräußerer aufrecht erhalten werden, dieser aber die Dienstnehmer des übergegangenen Betriebs dem Erwerber überlässt. Eine solche Konstruktion ist jedenfalls dann zulässig, wenn ihr die betroffenen Arbeitnehmer zustimmen und wenn sie für diese günstiger ist als der Übergang ihrer Dienstverhältnisse auf den Erwerber.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122202Im RIS seit
25.07.2007Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013