Norm: AktG §239. AktG §241AVRAG §3
Rechtssatz: Anders als bei der Gesamtrechtsnachfolge werden beim Formwechsel die Rechtsverhältnisse, wie zum Beispiel aufrechte Arbeitsverhältnisse, als ident fortgesetzt. Entscheidungstexte 2 Ob 105/07s Entscheidungstext OGH 14.06.2007 2 Ob 105/07s Veröff: SZ 2007/97 9 ObA 119/07a Entsc... mehr lesen...
Begründung: Die Österreichischen Bundesbahnen (Immobilien & Recht, Region Süd) schlossen am 16. 12. 1997 als Verpächter mit dem Beklagten einen Pachtvertrag über die Bahnhof-Gastwirtschaft Z*****. Als ausschließlicher Gerichtsstand im bezirksgerichtlichen Verfahren wurde das Bezirksgericht Villach vereinbart. Die Klägerin begehrt bei diesem - nicht nach § 83 Abs 1 JN zuständigen - Bezirksgericht aus dem Pachtvertrag Zahlung von EUR 17.567,34 s.A. sowie Räumung des Bestandobjek... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren bei den Beklagten im Versicherungsaußendienst angestellt, der Erstkläger (geb 1967) ab dem 1. 6. 2000, der Zweitkläger (geb 1970) ab dem 1. 11. 1998. Die Kläger waren als „Direktionsbeauftragte" in der in Wien etablierten „Generalrepräsentanz Österreich" tätig, die über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügte. Daneben beschäftigten die Beklagten in Österreich Mitarbeiter noch an sechs weiteren Standorten. Insgesamt waren 13 Personen für die B... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3EWG-RL 77/187/EWG Betriebsübergangsrichtlinie 37720187 Art4EG-RL 2001/23/EG - Betriebsübergangsrichtlinie 32001L0023 Art4
Rechtssatz: Der sich aus § 3 AVRAG in Verbindung mit Art 4 der Betriebsübergangsrichtlinie ergebende Kündigungsschutz ist zeitlich nicht befristet. Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist ausschließlich, dass die Kündigung wegen des Übergangs erfolgt. Der zeitliche Zusammenhang zu diesem hat nur Indiz-Charak... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im vorliegenden Revisionsverfahren geht es vor allem um die Frage, ob der Kündigungsschutz von Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnisse auf Grund eines Betriebsübergangs vom Veräußerer auf den Erwerber übergangen sind, im Fall einer Erwerberkündigung nach dem AVRAG befristet ist. Diese Frage wurde vom Erstgericht verneint, vom Berufungsgericht jedoch bejaht. Bevor hierauf näher eingegangen wird, sind zunächst nochmals aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Walter Zeiler und Dr. Vera Moczarski als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Theresia W*****, vertreten durch Dr. Gerhard Hiebler und Dr. Gerd Grebenjak, Rechtsanwälte in Leoben, gegen die beklagte Partei IAF-Serv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der aus Griechenland stammende Kläger studierte zunächst von 1958 bis 1974 Bauingenieurwesen mit der Studienrichtung Wirtschafts-Bauwesen. Seit 17. 3. 1986 stand er als Vertragsbediensteter in einem Dienstverhältnis zur Beklagten. Er vollendete am 21. 3. 2003 sein 65. Lebensjahr. Der Kläger weist etwas mehr als 15 Beitragsjahre bei der Sozialversicherung auf und hat daher Anspruch auf Alterspension, allerdings in einem seinen Beitragsmonaten entsprechenden, u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Hausbesorgerin ist seit 1981 in dem hier von der Beklagten im Jahr 2000 verkauften Haus Hausbesorgerin und hat auch eine Dienstwohnung. Bis zum Schluss der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz war die Beklagte weiter Eigentümerin dieses Hauses, da der Kaufvertrag vom 21. 12. 2000 noch nicht einverleibt wurde. Jedoch ist nach diesem Kaufvertrag vorgesehen, dass die Nutzen und Lasten bereits per 1. 1. 2001 auf die Käuferin übergehen und wurden... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Bereits seit dem Jahre 1976 bestand ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, das zuletzt vom nunmehrigen gewerberechtlichen Geschäftsführer der beklagten Partei als Geschäftsführer geleitet wurde. Dieser ist mit der Geschäftsführerin der Beklagten verheiratet, die ebenfalls in diesem erstgenannten Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen zu Bürotätigkeiten angestellt war. Über Wunsch eines der Hauptkunden dieses alten Unternehm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Hermine S*****, vertreten durch Freimüller, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unter der im
Spruch: genannten Anschrift der Nebenintervenientin auf Seiten des Klägers führte zunächst eine GmbH (im Folgenden CCC 1) einen Kartenspiel-Casinobetrieb. Bei dieser Gesellschaft war der Kläger ab 1. 6. 1996 als Sicherheitsinspektor beschäftigt. Mit Pachtvertrag vom 6. 8. 1999 wurde der Betrieb an eine GmbH mit im wesentlichen gleichlautenden Firmenbestandteilen (im Folgenden CCC 2), in deren Konkurs die Beklagte zur Masseverwalterin bestellt wurde... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Rahmen ihrer Mängelrüge macht die Revisionswerberin in unzulässiger Weise bereits vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz geltend (Kodek in Rechberger ZPO2 Rz 3 zu § 503 ZPO mwN). Im Rahmen ihrer Mängelrüge macht die Revisionswerberin in unzulässiger Weise bereits vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz geltend (Kodek in Rechberger ZPO2 Rz 3 zu Paragraph 503, ZPO mwN)... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187
Rechtssatz: Nach dem Inhaberbegriff der Art 2 lit a und b der Betriebsübergangs-Richtlinie RL 77/187/EWG (jetzt: RL 2001/23/EG) ist "Veräußerer" jede natürliche oder juristische Person, die als Inhaber ausscheidet, und "Erwerber" jede natürliche oder juristische Person, die als Inhaber in den Betrieb eintritt. Der EuGH hat dies dahin konkretisiert, dass "Inhaber" diejenige n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Gesellschaft als Angestellte beschäftigt. Mit Schreiben vom 19.12.2002 kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis zum 31.3.2003 auf. Zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung hatte die Arbeitgebergesellschaft zwei Gesellschafter. Danach übertrug zunächst eine Gesellschafterin ihren Anteil an den anderen Gesellschafter, welcher dadurch zum Alleingesellschafter wurde. Dessen Anteile erwarb im März 2003 die J***** GmbH, w... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Univ. Prof. Dipl. Ing. Hans Lechner und Franz Gansch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ing. Richard T*****, Techniker, *****, vertreten durch Mag. Hans Teuchtmann, R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund eines mit der Rechtsvorgängerin der klagenden Partei abgeschlossenen Vertriebsübereinkommens betrieb die beklagte Partei als selbständige Unternehmerin eine der klagenden Partei bzw deren Rechtsvorgängerin gehörende Tankstelle in S***** ("Tankstellenpächterin"). Dieses Vertriebsübereinkommen wurde durch Kündigung seitens der klagenden Partei zum 29. 2. 2000 beendet. Auf Grund eines ihrerseits mit der klagenden Partei eingegangenen Vertriebsübereinko... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der hier maßgebliche Spitalserhalter hat im Jahre 1990 mit der Nebenintervenientin, einer Großküchen-Betriebsgesellschaft, eine Vereinbarung geschlossen, wonach Letztere die Lieferung und Versorgung mit Speisen und Getränken sowie die Wirtschaftsdienste, bestehend aus einer kompletten Versorgung der Patienten und des Personals, zu einem auf den Verköstigungstag pro Person berechneten Preis übernimmt. Dabei hatte sie eine bestimmte Speiseauswahl (verschiedene D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Carl Hennrich und Alfred Klair als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhard W*****, vertreten durch Dr. Andreas Löw und Dr. Ingo Riß, Rechtsanwälte in Wien, wider die bek... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien waren seit 1997 bzw 1994 als Kfz-Mechaniker bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt. Diese betrieb an diesem Standort seit 1980 ein Autohaus und hatte die Gewerbeberechtigung sowohl für das Handelsgewerbe als auch das Kfz-Mechanikergewerbe. Lebensnerv des Unternehmens war der Händlervertrag hinsichtlich einer bestimmten Automarke. Angeschlossen waren auch eine Reparaturwerkstätte samt Lackiererei und Spenglerei, die sich allerdings überwie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 10. 9. 1990 bis zum 10. 9. 2000 bei der Marktgemeinde P***** als Kindergartenhelferin beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis war das Steiermärkische Gemeindevertragsbedienstetengesetz (stmk GVBG) anzuwenden. Der von der Gemeinde betriebene Kindergarten bot ein nur beschränktes Betreuungsangebot, weshalb die Anmeldungen zurückgingen. Da sich die Gemeinde auf Grund ihrer beschränkten wirtschaftlichen Möglichkeiten außer Stande sah, den Kinder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vor Eingehen in die Sache ist aufzugreifen, dass über das Vermögen der beklagten Partei am 21. 11. 2002 - und damit nach Erhebung der Revision - zu 28 S 120/02d des Handelsgerichtes Wien der Konkurs eröffnet wurde. Die Kläger haben ihre Forderungen im Konkurs angemeldet; diese wurden vom Masseverwalter bestritten. Mit Schriftsatz vom 29. 1. 2003 beantragten die Kläger die Fortsetzung des durch die Konkurseröffnung unterbrochenen Verfahrens. Mit Beschluss vom 3... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Erika Helscher als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Susanna-Maria H*****, wider die beklagte Partei reg. Ve... mehr lesen...
Begründung: Beim Obersten Gerichtshof ist ein Verfahren nach § 54 Absatz 2 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) anhängig. Nach dieser Gesetzesstelle können kollektivvertragsfähige Körperschaften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Rahmen ihres Wirkungsbereiches gegen eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer bzw der Arbeitgeber beim Obersten Gerichtshof einen Antrag auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen anbr... mehr lesen...
Begründung: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen wollten die Parteien mit ihrer Vertragsauflösungsvereinbarung vom 6. 7. 1994 den Betriebsübergang wegen der Rechtsfolgen des AVRAG vermeiden; es herrschte Einverständnis darüber, dass die Beklagte (als Betriebsübergeberin) die Entgeltansprüche ihrer Angestellten allein tragen sollte. Von dieser Parteienabsicht ist im Revisionsverfahren auszugehen. Die Revisionswerberin geht bei der Relevierung eines rechtmäßigen Alternativverhalte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren beim Betreiber einer großen Tabaktrafik (ca. 2000 Kunden täglich) beschäftigt. Dieser Betreiber führte die Trafik seit 1986 auf Grund eines mit der Rechtsvorgängerin der Monopolverwaltungsgesellschaft mbH (MVG) geschlossenen Bestellungsvertrages, nach dessen Beendigung durch die MVG ein "vorläufiger Bestellungsvertrag" mit dem bisherigen Betreiber (vertreten durch einen Sachwalter) bis zur endgültigen Bestellung eines Bewerbers, längstens jedoch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war mit Unterbrechungen vom 7. 7. 1986 bis 1. 5. 1994 insgesamt sieben Jahre und fünf Monate bei Johann S***** beschäftigt. Am 1. 5. 1994 ging der Betrieb infolge Verpachtung auf die D***** GmbH über. Mit Beschluss vom 16. 12. 1999 wurde das Konkursverfahren über die GmbH eröffnet. Der Kläger erklärte am 24. 12. 1999 gemäß § 25 KO seinen vorzeitigen Austritt. Bei der Pächterin verbrachte der Kläger eine Dienstzeit von fünf Jahren und vier Monaten. Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war in Deutschland bei der Beklagten vom 1. 7. 1988 bis zum 30. 6. 1994 beschäftigt. Das (deutschem Arbeitsrecht) unterliegende Arbeitsverhältnis wurde durch Arbeitnehmerkündigung beendet. Mit 15. 7. 1994 schloss die Klägerin einen (nach österreichischem Arbeitsrecht zu beurteilenden) neuen Arbeitsvertrag mit der Beklagten, der eine Tätigkeit in der Zweigniederlassung in Österreich vorsah. Bereits am 6. 6. 1994 hatten die Vertragsparteien vereinbar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Unternehmen der Beklagten wurde im April 1999 ein neues Telefonsystem in Betrieb genommen. Die Installation der Telefonanlage erfolgte auf Grund betriebswirtschaftlicher Überlegungen, die vor allem in der erhofften Kostenreduktion, dem Aufbau eines einheitlichen Rufnummernplans, der besseren firmeninternen Kommunikation und der Kostenstellenzuordnung bestanden. Eine Betriebsvereinbarung über die Einführung und Verwendung dieses neuen Telefonsystems wurde nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Berufspiloten und waren Angestellte der Nebenintervenientin, die eine 100 %ige Tochter der Austrian Airlines (im Folgenden: AUA) ist. In der Generalversammlung der Nebenintervenientin vom 17. 5. 1994 wurde die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft mit Wirkung vom 1. 6. 1994 beschlossen. Mit ihren am 21. 6. 1994 eingebrachten Klagen begehrten die Kläger ursprünglich die Feststellung, dass sie in einem aufrechten Dienstverhältnis zur beklagten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 7. 1. 1981 Vertragsbediensteter des beklagten Bundeslandes und war seit diesem Zeitpunkt dem Landeskrankenhaus Klagenfurt (in der Folge: LKH) zur Dienstverrichtung zugewiesen. Er wurde zunächst in den mittleren Fachdienst D aufgenommen und im April 1989 in den gehobenen Fachdienst C überstellt. Am 26. 2. 1991 teilte das Amt der Kärntner Landesregierung dem Kläger mit, dass ihn die Kärntner Landesregierung mit Wirksamkeit vom 1. 3. 1991 unkün... mehr lesen...