Begründung: Die Klägerin betreibt das Theater ***** W*****, das R***** und das E***** R*****. Sowohl am Theater ***** W***** als auch am R***** haben sich in der Vergangenheit jeweils Betriebsräte für das darstellende und für das technische Personal konstituiert. Darüber hinaus bestand in den letzten 15 oder 20 Jahren ein Betriebsrat für das in allen drei Spielstätten der Klägerin eingesetzte Orchester. Bei der am 29. März 2004 abgehaltenen Wahl zum Betriebsrat des darstellenden Per... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Mag. Michael Zawodksy als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** GmbH, *****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine von vier regionalen Service-Tochter-Gesellschaften der A***** und S***** Aktiengesellschaft (A*****), die 90 % der Gesellschaftsanteile hält; daneben sind die O***** GmbH mit 6,5 % und das Land S***** mit 3,5 % beteiligt. Unternehmensgegenstand sind der Betrieb, die Erhaltung und die Instandsetzung der Bundesstraßen einschließlich der hiezu notwendigen und zweckdienlichen Infrastruktur, alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine von vier regionalen Service-Tochter-Gesellschaften der A***** und S*****Aktiengesellschaft (A*****), die 65 % der Gesellschaftsanteile hält; daneben sind das Land Niederösterreich GmbH mit 25 % und die Länder Wien und Burgenland mit je 5 % beteiligt. Unternehmensgegenstand sind der Betrieb, die Erhaltung und die Instandsetzung von Straßen des Bundes einschließlich der hiezu notwendigen und zweckdienlichen Infrastruktur und alle damit im Zu... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34
Rechtssatz: Autobahnmeistereien sind Betriebe iSd § 34 ArbVG, deren Arbeitnehmer bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Betriebsräte wählen können. Entscheidungstexte 9 ObA 147/07v Entscheidungstext OGH 28.11.2007 9 ObA 147/07v 9 ObA 152/07d Entscheidungstext OGH 28.11.2007 9 ObA 152/07d Beisatz: Hier: R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Peter Ammer und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Janez S*****, Fleischer, *****, vertreten durch Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuras und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache des Klägers Meho S*****, vertreten durch Dr. Ulrich Schwab, Dr. Georg Schwab, Rec... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war ab 17. 8. 1987 bei einer GmbH angestellt, die in verschiedenen Filialen Bekleidung vertrieb. Die Klägerin war in einer Filiale dieser GmbH in Leoben beschäftigt, in der 20 Mitarbeiter tätig waren. Nicht nur die Buchhaltung und die Lohnverrechnung, sondern auch der Einkauf und die Preisgestaltung sowie die Personalleitung erfolgten jedoch zentral. Über das Vermögen der GmbH wurde mit Beschluss vom 13. 6. 2000 das Konkursvermögen eröffnet. Im Juli wurde... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle und Gerhard Prochaska als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr, Markus-Sittikus-S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der botanische Garten der Universität Graz verfügt über 3 ha Freiland und über ein Gewächshaus mit einer Bepflanzungsfläche von 1.400 m**2. Er ist vom botanischen Institut der Universität Graz räumlich nicht getrennt, sondern befindet sich im einheitlich eingezäunten Institutskomplex. Der botanische Garten wird von einem hiezu bestellten Verwalter geleitet, der direkt dem Gartendirektor unterstellt ist, dessen Amt mit der Funktion des Vorstandes des botanisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Sitz der Beklagten, die sich hauptsächlich mit dem Verkauf von Erdgas beschäftigt, ist seit jeher Graz. Dort ist die Hauptverwaltung (86 Dienstnehmer) und die erste Organisationsebene mit je einem Vorstand für den kaufmännischen und den technischen Bereich angesiedelt. Der technische Bereich gliedert sich auf der zweiten, zumindest teilweise in Graz tätigen Organisationsebene in die jeweils einem "Abteilungsleiter" unterstellten Bereiche "Betrieb", "Ener... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34ArbVG §59 Abs2
Rechtssatz: Bei der Prüfung, ob eine Betriebsratswahl unzulässig war, ist auf den Zeitpunkt der Wahl abzustellen. Eine Außerstreitstellung der Betriebseigenschaft für einen Zeitpunkt nach abgeschlossener Betriebsratswahl saniert daher eine allfällige unzulässige Betriebsratswahl nicht. Entscheidungstexte 9 ObA 94/97g Entscheidungstext OGH 14.05.1997 9... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 19.April 1993 im Reisebüro der beklagten Partei als Angestellte beschäftigt, wobei nach Ablauf der Probezeit eine Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Quartal vereinbart war. Mit Schreiben vom 6.Juli 1995 setzte die Klägerin die Geschäftsführerin der beklagten Partei von ihrer Schwangerschaft in Kenntnis. Ungeachtet einer mit beabsichtigter Betriebsstillegung mit 1. August 1995 begründeten Kündigung vom 24.Juli 1995 setzte die Klägerin u... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34
Rechtssatz: Mit der Entscheidung nach § 34 Abs 2 Satz 1 ArbVG wird als Hauptfrage entschieden, ob eine Arbeitsstätte ein Betrieb ist, hingegen lediglich als Vorfrage, ob der 2. Teil des ArbVG anzuwenden ist. Daher muß bei Änderung in letzter Hinsicht nicht gemäß § 34 Abs 2 Satz 2 ArbVG eine neue Entscheidung gemäß § 34 Abs 2 Satz 1 ArbVG eingeholt werden. Entscheidungstexte 9 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34ArbVG §88a
Rechtssatz: Bei den im ArbVG gebrauchten Begriffen Betrieb - Unternehmen - Konzern handelt es sich um eine Typenreihe, bei der eine typologische Zuordnung vorzunehmen ist. Bei einer solchen Typenreihe gibt es Überschneidungen, die Begriffe bestehen jedoch nebeneinander. Entscheidungstexte 8 ObA 338/94 Entscheidungstext OGH 26.01.1995 8 ObA 338/94 ... mehr lesen...
Norm: AMFG §45aArbVG §34ArbVG §62 Z1
Rechtssatz: Die Frage der Entstehung und Einstellung des Betriebs kann nur im Einzelfall entschieden werden. Der Beginn der Liquidierungsphase sagt noch nichts über den Zeitpunkt der Betriebseinstellung aus. Ein im Betrieb ordnungsgemäß gewählter Betriebsrat verliert daher seine Funktion nicht bereits mit dem Wegfall des Dauercharakters, sondern erst mit den tatsächlichen Einstellungshandlungen. ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34
Rechtssatz: Mehrere Arbeitsstätten zusammen können dann als Betrieb angesehen werden, wenn der Betriebsinhaber in diesen Arbeitsstätten einen einheitlichen Zweck verfolgt. Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich dabei bei Arbeitsstätten mit zugewandter Produktion, in denen jeweils nur ein Teil des Endproduktes hergestellt wird. Ist das Endprodukt als "technischer Zweck" anzusehen, dann können Arbeitsstätten bei einheitlichem Lei... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34
Rechtssatz: Bei Zweifeln über die Betriebseigenschaft einer Arbeitsstätte kommt es auf die Schaffung einer Einheit, in deren Rahmen eine wirksame Tätigkeit der Betriebsvertretung möglich ist, an. Entscheidungstexte 9 ObA 311/93 Entscheidungstext OGH 23.02.1994 9 ObA 311/93 Veröff: ecolex 1994,418 = RdW 1994,183 = ZAS 1994,158; hiezu mit Besprechung von Tomandl ZAS... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34
Rechtssatz: Als Betriebsinhaber ist anzusehen, wer über die Arbeitsstätte verfügen kann und daher auch in der Lage ist, durch zweckentsprechenden Einsatz der vorhandenen technischen und immateriellen Mittel Arbeitsergebnisse zu verfolgen. Die rechtliche Beschaffenheit des über die Arbeitsstätte Verfügungsberechtigten ist ebenso irrelevant wie die Beschaffenheit der unternehmerischen Zielsetzung. Der Betriebsinhaber muss mit dem ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34ArbVG §62 Z1ArbVG §65 Abs1ArbVG §120 ff
Rechtssatz: Ist mit einem Betriebsübergang keine Betriebsstillegung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn verbunden, tritt der Übernehmer des Betriebes in die Arbeitsverhältnisse der Mitglieder des Betriebsrats ex lege ein. Der Sonderrechtsschutz der §§ 120 ff ArbVG schlägt damit durch. Diesen Sonderrechtsschutz genießen auch die ex lege nachgerückten Ersatzmitglieder. Diese Grundsätze gel... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34
Rechtssatz: Arbeitsstätten, die nur für kurze Zeit angelegt sind, können keine Betriebe sein; darin ist die vom Gesetz gewollte stetige Funktion des Betriebsrates nicht gewährleistet. Entscheidungstexte 9 ObA 311/93 Entscheidungstext OGH 23.02.1994 9 ObA 311/93 Veröff: ecolex 1994,418 = RdW 1994,184 = ZAS 1994,158; hiezu mit Besprechung von Tomandl ZAS 1994,149 ff... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34
Rechtssatz: Zur Frage eines gemeinsamen Betriebes, wenn eine Arbeitsstätte Verlag und eine Arbeitsstätte Druckerei unter einheitlicher Leitung besteht. Entscheidungstexte 9 ObA 311/93 Entscheidungstext OGH 23.02.1994 9 ObA 311/93 Veröff: ecolex 1994,418 = RdW 1994,183 = ZAS 1994,158; hiezu mit Besprechung von Tomandl ZAS 1994,149 ff ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34ArbVG §105
Rechtssatz: Eine Anwaltskanzlei kann ein Betrieb sein, sodaß die §§ 105 ff ArbVG anzuwenden sind. Entscheidungstexte 9 ObA 248/89 Entscheidungstext OGH 27.09.1989 9 ObA 248/89 Veröff: WBl 1990,79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0051046 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin beantragt, die vom Beklagten, ihrem Ehegatten, mit Schreiben vom 3.6.1988 ausgesprochene Entlassung "als rechtswidrig festzustellen und aufzuheben". Sie sei am 1.10.1973 in die Rechtsanwaltskanzlei des Beklagten als Angestellte eingetreten. Mit Schreiben vom 3.6.1988, ihr zugestellt am 6.6.1988, habe der Beklagte sie ohne Grund fristlos entlassen. Sie habe aus dem Angestelltenverhältnis ein Nettogehalt von monatlich 11.028 S bezogen und befinde si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei die Herausgabe der Bilanzen einschließlich der Gewinn- und Verlustausweise für die Jahre 1983, 1984 und 1985. Die beklagte Partei beantragte, die Klage abzuweisen. Die Geschäftsanteile der beklagten Partei würden durch Geschäftsführer der H*** Arzneiwarengroßhandlung Gesellschaft mbH (im folgenden H***) für diese Gesellschaft in Treuhand gehalten. Die beklagte Partei entfalte keine... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34ArbVG §60ArbVG §108 Abs3
Rechtssatz: Ist in einem Handelsbetrieb ein in seinem Bestand in keiner Weise angefochtener Betriebsrat vorhanden, ist damit die Struktur der Belegschaftsvertretung gleichsam festgeschrieben und der Betriebsrat ist berechtigt, in jener Organisatorischen Einheit tätig zu werden, für die er gewählt wurde. Er hat daher auch ein Recht auf Ausfolgung von Bilanzabschriften. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34ArbVG §60ArbVG §108 Abs3
Rechtssatz: Die Pflicht des Betriebsinhabers, dem Betriebsrat eine Abschrift der Bilanz einschließlich des Gewinnausweises und Verlustausweises zu übermitteln, hängt nicht vom Aussagewert dieser Unterlagen ab. Entscheidungstexte 9 ObA 197/87 Entscheidungstext OGH 16.03.1988 9 ObA 197/87 Veröff: SZ 61/65 = WBl 1988,307 = DRdA 1990,291 (Ha... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34ArbVG §60ArbVG §62
Rechtssatz: Auch wenn einer Kapitalgesellschaft im Rahmen eines einheitlichen Handelsbetriebes keine eigene Betriebseigenschaft zukommt, hat dies auf die Bestandsdauer und Tätigkeitsdauer der gewählten Betriebsräte mangels Vorliegens eines Endigungsgrundes im Sinne des § 62 ArbVG keinen Einfluß. Entscheidungstexte 9 ObA 197/87 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. August 1980 bis 31. Juli 1983 bei der Beklagten im Lehrberuf "Einzelhandelskaufmann" als Lehrling beschäftigt. Nach dem Lehrvertrag war als Gegenstand des Betriebes der Gemischtwarenhandel (Lebens- und Genußmittel) und als Standort der Betriebsstätte, in welcher die Klägerin im wesentlichen ausgebildet wurde, Innsbruck, Maximilianstraße, angeführt. Nach dem Ende des Lehrverhältnisses setzte die Klägerin ihre Arbeit in derselben Filiale ... mehr lesen...