Norm
ArbVG §34Rechtssatz
Bei Zweifeln über die Betriebseigenschaft einer Arbeitsstätte kommt es auf die Schaffung einer Einheit, in deren Rahmen eine wirksame Tätigkeit der Betriebsvertretung möglich ist, an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051080Dokumentnummer
JJR_19940223_OGH0002_009OBA00311_9300000_002