Norm
ArbVG §34Rechtssatz
Arbeitsstätten, die nur für kurze Zeit angelegt sind, können keine Betriebe sein; darin ist die vom Gesetz gewollte stetige Funktion des Betriebsrates nicht gewährleistet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051074Dokumentnummer
JJR_19940223_OGH0002_009OBA00311_9300000_001