Norm
ArbVG §34Rechtssatz
Die Pflicht des Betriebsinhabers, dem Betriebsrat eine Abschrift der Bilanz einschließlich des Gewinnausweises und Verlustausweises zu übermitteln, hängt nicht vom Aussagewert dieser Unterlagen ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0051071Dokumentnummer
JJR_19880316_OGH0002_009OBA00197_8700000_003