Norm
AMFG §45aRechtssatz
Die Frage der Entstehung und Einstellung des Betriebs kann nur im Einzelfall entschieden werden. Der Beginn der Liquidierungsphase sagt noch nichts über den Zeitpunkt der Betriebseinstellung aus. Ein im Betrieb ordnungsgemäß gewählter Betriebsrat verliert daher seine Funktion nicht bereits mit dem Wegfall des Dauercharakters, sondern erst mit den tatsächlichen Einstellungshandlungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051131Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.03.2021