Norm
ARbVG §2Rechtssatz
Der Anspruch auf Einreihung in eine bestimmte (höhere) Vorrückungsstufe laut IT-KV entsteht nicht erst durch ein vom Dienstnehmer auszuübendes Gestaltungsrecht. Vielmehr sind die Einstufungskriterien im Kollektivvertrag -auch im Zusammenhang mit gebotenen Vordienstzeitenanrechnungen - verbindlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123966Zuletzt aktualisiert am
17.11.2008