RS OGH 2008/6/16 8ObA19/08i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.2008
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Norm

ARbVG §2
ArbVG §3
ArbVG §11
KollV-IT §15

Rechtssatz

Der Anspruch auf Einreihung in eine bestimmte (höhere) Vorrückungsstufe laut IT-KV entsteht nicht erst durch ein vom Dienstnehmer auszuübendes Gestaltungsrecht. Vielmehr sind die Einstufungskriterien im Kollektivvertrag -auch im Zusammenhang mit gebotenen Vordienstzeitenanrechnungen - verbindlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123966

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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