Norm: ABGB §879 Abs1 CIIo5AktG §74 Abs2AktG §95 Abs5AktG §97ArbVG §2 Abs2ArbVG §105ArbVG §106KollV für Versicherungsangestellte im Innendienst §19 Abs2KollV für Versicherungsangestellte im Innendienst §33 Abs7KollV für Versicherungsangestellte im Innendienst §33 Abs9
Rechtssatz: Die Mitwirkungsrechte der Belegschaft bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind im ArbVG von der Regelungsbefugnis der Kollektivvertragsparteien nicht umfaßt. Führt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IArbVG §106
Rechtssatz: Analoge Anwendung auf Klagen, mit denen die Entlassung angefochten wird (§ 106 ArbVG) - Verfallsfristen. Entscheidungstexte 9 ObA 102/94 Entscheidungstext OGH 14.09.1994 9 ObA 102/94 8 ObA 21/12i Entscheidungstext OGH 30.05.2012 8 ObA 21/12i Vgl; Bem: Siehe nunmehr RS0127993. (T1) ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105ArbVG §106ZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Ist die Kündigung oder Entlassung nach vertragsrechtlichen Grundsätzen rechtsunwirksam, so kommt nicht die Anfechtung nach §§ 105, 106 ArbVG, sondern regelmäßig die Bekämpfung mittels Feststellungsklage in Betracht. Entscheidungstexte 9 ObA 73/93 Entscheidungstext OGH 14.04.1993 9 ObA 73/93 Veröff: WBl 1993,294 = SozArb 1994 H2,1... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten bzw ihrer Rechtsvorgängerin seit 1966 in Definitivstellung beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis findet die zwischen dem Betriebsrat der Z***** Wien abgeschlossene Betriebsvereinbarung Anwendung. Diese enthält ua folgende Bestimmungen: § 14 Definitive Anstellung (1) Unter definitiver Anstellung ist die Übernahme in ein unkündbares Dienstverhältnis, mit dem die Pensionsberechtigung im Sinne der Pensionsordnung verbunden ist, zu ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 A1ArbVG §106
Rechtssatz: Hat der Schädiger den Beweis erbracht, daß dem Geschädigten die Schadensminderung objektiv zumutbar war - mit der Regelung des § 106 ArbVG brachte der Gesetzgeber zum Ausdruck, daß die Anfechtung einer unberechtigten Entlassung grundsätzlich zumutbar ist -, hat der Geschädigte zu beweisen, daß ihm die Maßnahme subjektiv unzumutbar war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes zu erwidern: Für eine Verletzung der Schadensminderungspflicht - etwa durch Unterlassung eines Rechtsbehelfes zur Abwendung oder Verringerung des Schadens (siehe SZ 45/5; SZ 53/148 ua) - trifft den Schädiger die Behauptungs- und Bewe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.8.1984 bei der Beklagten zuletzt als Betriebsleiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 11.3.1987 entband die Beklagte den Kläger von der Erbringung weiterer Arbeitsleistungen. Mit einem weiteren Schreiben vom 19.3.1987 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31.5.1987 und forderte den Kläger auf, das Betriebsgelände und die Betriebsräumlichkeiten ab sofort nicht mehr zu betreten. Am 24.3.1987 wurde der Kläger telegraphisch entlassen. ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105ArbVG §106
Rechtssatz: Strengt ein Arbeitnehmer einen Anfechtungsprozeß an, der allein bewirkt, daß er nicht vermittelbar ist, hat er es selbst zu vertreten, daß sich die Realisation der (guten) Prognose nicht verwirklicht hat und eine Beeinträchtigung wesentlicher Interessen nicht eingetreten ist. Entscheidungstexte 9 ObA 67/90 Entscheidungstext OGH 25.04.1990 9 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Begehrens des Klägers auf Anfechtung der Entlassung zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß der Kläger nicht vom maßgeblichen Sachverhalt ausgeht, soweit er weiter darauf beharrt, seine Entlassung sei aus verwerflichen Gründen erfolgt. Nach ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §36ArbVG §106GmbHG §15
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH ist zu einer Klage nach den §§ 105, 106 ArbVG nicht legitimiert; hinsichtlich des Arbeitnehmerbegriffes des II.Teils des ArbVG, der die gesetzliche Betriebsverfassung behandelt, ist nämlich nicht vom allgemeinen Arbeitnehmerbegriff auszugehen, wie er von Lehre und Rechtsprechung auf Grund des § 1151 ABGB entwickelt wurde, sondern von dem davon abweichenden Begriff des... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden, gegen Erika S***, Inhaberin des H*** A***, Wien 1., Neuer Markt 5, gerichteten Klage begehrt der Kläger, "der Anfechtung der am 28. November 1987 erklärten Entlassung stattzugeben". Er sei seit 1967 als Lohndiener im "Betrieb des Antragsgegners" beschäftigt gewesen. Am 28. November 1987 sei er von einem "Bevollmächtigten des Antragsgegners" ohne Grund entlassen worden. Die beklagte Partei beantragte, die Klage abzuweisen. Sie wandte mangelnde pass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Dezember 1983 kollektivzeichnungsberechtigter handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beklagten. Am 30.Juni 1987 kündigte die Beklagte sein Dienstverhältnis mit Wirkung zum 31.Dezember 1987 auf und widerrief die Bestellung des Klägers zum Geschäftsführer mit Wirkungsamkeit per 31.Juli 1987. Überdies wurde der Kläger ab 1.August 1987 dienstfrei gestellt. Am 30.September 1987 sprach die Beklagte die Entlassung des Klägers aus. Der Betriebsra... mehr lesen...
Norm: ArbVG §36ArbVG §106GmbHG §15
Rechtssatz: Auch der gekündigte und vom Dienst suspendierte Geschäftsführer einer GmbH, dessen Bestellung zum handelsrechtlichen Geschäftsführer widerrufen wurde, wird damit allein nicht "einfacher" Angestellter, sondern bleibt bis zum Ende des Dienstverhältnisses leitender Angestellter im Sinne des § 36 ArbVG und ist somit vom Entlassungsschutz des § 106 ArbVG ausgenommen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ArbVG §106ASGG §45 Abs2
Rechtssatz: Im Verfahren über die Anfechtung einer Entlassung nach § 106 ArbVG richtet sich die Bewertung des Streitgegenstandes durch das Rechtsmittelgericht gemäß § 45 Abs 2 ASGG nach § 58 Abs 2 JN. Es ist daher auf das mit dem Bestand des Arbeitsverhältnisses verbundene, wenngleich auch nicht den Gegenstand des Prozesses bildende Arbeitsentgelt Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4aArbVG §105ArbVG §106
Rechtssatz: Die Anfechtung der Entlassung, die mit Rechtsgestaltungsbegehren zu erfolgen hat, setzt gemäß § 106 Abs 2 ArbVG voraus, dass ein Anfechtungsgrund im Sinne des § 105 Abs 3 ArbVG vorliegt und die Entlassung ungerechtfertigt ist. Entscheidungstexte 9 ObA 74/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 9 ObA 74/88 Veröff: RdW 1989,30 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. August 1984 bei der Beklagten beschäftigt und zuletzt als Betriebsleiter tätig. Mit Schreiben vom 11. März 1987 entband die Beklagte den Kläger von der Erbringung weiterer Arbeitsleistungen. Mit Schreiben vom 19. März 1987 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 1987 und forderte den Kläger auf, die Betriebsräumlichkeiten und das Betriebsgelände ab sofort nicht mehr zu betreten. Am 24. März 1987 wurde der Kläger mit Telegramm entl... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4aArbVG §105ArbVG §106
Rechtssatz: Wurde ein Arbeitnehmer zu einem auch seiner beruflichen Weiterbildung dienenden Lehrgang zugelassen und hat er diesen schon zum Großteil absolviert, umfaßt der Verzicht des Arbeitgebers auf weitere Arbeitsleistungen während der Kündigungsfrist nicht auch das Verbot, weiter an diesem Lehrgang teilzunehmen. Entscheidungstexte 9 ObA 74/88 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4aArbVG §105ArbVG §106
Rechtssatz: Fehlt es an einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, den Arbeitnehmer auch vom weiteren Kursbesuch auszuschließen, verletzt der Arbeitgeber durch ein allgemeines, auch den Kursbesuch einschließendes Hausverbot schutzwürdige Interessen des Arbeitnehmers. Entscheidungstexte 9 ObA 74/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 9 ObA ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4fArbVG §105ArbVG §106
Rechtssatz: Nimmt der Arbeitnehmer trotz des Verbots weiter am Lehrgang teil, kann ihm keine Verletzung von gerechtfertigten Anordnungen des Arbeitgebers im Sinne des § 27 Z 4 AngG angelastet werden. Entscheidungstexte 9 ObA 74/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 9 ObA 74/88 Veröff: RdW 1989,30 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügten Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Anmerkung E13402 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:009OBA00193.87.0224.000 Dokumentnummer JJT_19880224_OGH0002_009OBA0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war sei 1. Mai 1983 bei der AKB Hoch- und Tiefbaugesellschaft mbH, in der Folge kurz als AKB bezeichnet, als Abteilungsleiter für Hochbau angestellt. Er bezog ein monatliches Gehalt von S 32.100,-- brutto zuzüglich Bauzulage und Trenngeld. In seinen Tätigkeitsbereich fielen die Führung und Überwachung von Baustellen, die Bearbeitung der Angebote, die Überwachung der Kalkulation und die Verhandlung mit Bauherren. Unter anderem unterstand dem Kläger e... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105ArbVG §106
Rechtssatz: Bei disziplinären Entlassungen bedarf es zu ihrer Rechtswirksamkeit nicht der Zustimmung des Betriebsrates, diesem steht vielmehr nur das Recht zu, die Entlassung gemäß § 106 Abs 2 in Verbindung mit § 105 Abs 4 bis 6 ArbVG beim Einigungsamt anzufechten. Entscheidungstexte 4 Ob 77/80 Entscheidungstext OGH 18.09.1980 4 Ob 77/80 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §106ArbVG §109 Abs6
Rechtssatz: Gibt das Einigungsamt der Anfechtung einer Entlassung statt, lebt das Dienstverhältnis rückwirkend wieder auf. Entscheidungstexte 4 Ob 21/78 Entscheidungstext OGH 27.06.1978 4 Ob 21/78 Schlagworte SW: Arbeitsverhältnis European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105ArbVG §106
Rechtssatz: Die Entlassung eines Dienstnehmers ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrates ist nicht ex lege unwirksam. Die Rechtsunwirksamkeit einer nach § 106 Abs 2 ArbVG ausgesprochenen Entlassung tritt vielmehr erst rückwirkend durch den - insoweit rechtsgestaltenden - Bescheid des Einigungsamtes ein. Entscheidungstexte 4 Ob 21/78 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...