Norm
ABGB §1304 A1Rechtssatz
Hat der Schädiger den Beweis erbracht, daß dem Geschädigten die Schadensminderung objektiv zumutbar war - mit der Regelung des § 106 ArbVG brachte der Gesetzgeber zum Ausdruck, daß die Anfechtung einer unberechtigten Entlassung grundsätzlich zumutbar ist -, hat der Geschädigte zu beweisen, daß ihm die Maßnahme subjektiv unzumutbar war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0027210Dokumentnummer
JJR_19930224_OGH0002_009OBA00303_9200000_001