RS OGH 1993/2/24 9ObA303/92

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Veröffentlicht am 24.02.1993
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Norm

ABGB §1304 A1
ArbVG §106

Rechtssatz

Hat der Schädiger den Beweis erbracht, daß dem Geschädigten die Schadensminderung objektiv zumutbar war - mit der Regelung des § 106 ArbVG brachte der Gesetzgeber zum Ausdruck, daß die Anfechtung einer unberechtigten Entlassung grundsätzlich zumutbar ist -, hat der Geschädigte zu beweisen, daß ihm die Maßnahme subjektiv unzumutbar war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0027210

Dokumentnummer

JJR_19930224_OGH0002_009OBA00303_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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